Hallo allerseits,
ich habe folgendes, auf den ersten Blick mickriges, für mich aber bedeutsames Problem:
Ich habe vor nicht allzu langer Zeit zwei dieser Gamepads von einem Händler ersteigert, da er der Abbildung nach die Pads hat, von denen ich selbst noch eines daheim habe und die es bei Saturn leider nicht mehr gibt, im Saturn gibt es nur noch eine neuere Version mit einem anderen Steuerkreuz, welche ich eben auch von dem Verkäufer bekommen habe, das Steuerkreuz sieht dann so aus:
#1
#2
Für mich macht das einen Unterschied aus, da das neue Steuerkreuz weniger griffig ist und ich eben nur bei dem Händler bestellt habe, weil ich davon ausging, dass er noch die alte Version anbietet, wie die Abbildung in der Auktion auch suggeriert.
Daraufhin habe ich ihm den Sachverhalt heute geschildert und er behauptet, dass die Pads nicht unterschiedlich zur Abbildung seien und dass ich im Rahmen des Fernabsatzgesetzes den Kaufpreis von 5,98 EUR (ich habe insgesamt inkl. Versand 19,96 EUR zahlen müssen!) zurückerhalten könne, da ich den Rückversand aber selbst tragen müsste und der mich per GLS, was schon die günstigste Option ist, 4,10 oder 5,90 EUR (wohl eher Letzteres, da es zwei Pads mit zwei OVPs sind) kosten würde, somit hätte ich davon nichts.
Nun bin ich der Meinung, dass ich durch die falsche Abbildung zumindest das Recht auf eine vollständige Rückzahlung, wenn nicht auch auf Übernahme der Rückversandkosten habe, da ja der Verkäufer den Fehler mit der falschen Abbildung gemacht hat.
Liege ich damit richtig, oder muss ich diesen Fehler hinnehmen? Ich weiß, der Unterschied ist auf den ersten Blick marginal, aber für mich stellt er einen großen Unterschied dar, schliesslich ist die Ware eine Andere, wenn auch nur optisch geringfügig anders.
Wäre euch dankbar für jeglichen Rat, um dem Verkäufer angemessen antworten zu können.
Gruß,
Azad