Wichtige Formale Aspekte für Mahnung an Arcor

  • Hallo.
    möchte mich diese woche noch per Einschreiben-Rückschein an Arcor wenden um ihnen eine letzte Frist zur Fehlerbehebung zu geben.


    Folgendes Problem habe ich:


    Hatte Arcor PReselect+DSL und bin im Januar umgezogen. Auf deren Onlineumzugsformular steht aber nirgendwo ein vermerkt dass man DSL seperat umziehen muß, daher hab ich jetzt nur noch die Preselect-Flat bei ihnen.
    Diese soll auch angeblich seit Februar funktionieren :rolleyes:
    Auf der Februarrechnung wurden die Verbindungen aber als Call-by-Call abgerechnet, zusätzlich zu meinen 9,95€ für die Flat. Das habe ich ihnen daraufhin mitgeteilt, und mir wurde schriftlich und telefonisch bestätigt, dass sie das beheben, und mir die gebühren erstatten.
    Als die Märzrechnung kam, das selbe bild, wieder angerufen, Emails geschrieben, und auch kopien der rechnungen an sie gesendet, deren Empfang wurde mir auch auf telefonische nachfrage bestätigt, und mir wurde wieder eine regelung versprochen.
    jetzt hab ich die aprilrechnung bekommen, und siehe da, wen wunderts?das gleiche bild.



    Ich möchte also folgendes tun:
    Einschreiben Rückschein mit Fristsetzung von 10 Tage(hab gelesen das wäre üblich und angemessen) um das asustehende Geld an mich zu überweisen, und endlich das preselect richtig zu beauftragen
    sollte eine der beiden Forderungen von Arcor in der Frist nicht erfüllt werden, so sollen sie das schreiben als Kündigung betrachten(oder muß ich dafür nochmal neu schreiben?)
    ich rechne denen die genaue summe aus und gebe ihnen zur sicherheit nochmal die bankverbindung an


    Sollte ich auch noch kopien der rechnungen erneut beilegen?


    muß ich den gesamten schriftverkehr auch dokumentieren?



    Hoffe es kann mir hier jemand weiterhelfen, ich hab sonst nix gefunden wo ichs hinposten könnte

  • Re: Wichtige Formale Aspekte für Mahnung an Arcor


    Zitat

    Original geschrieben von irongate984
    ich rechne denen die genaue summe aus und gebe ihnen zur sicherheit nochmal die bankverbindung an


    Sollte ich auch noch kopien der rechnungen erneut beilegen?


    muß ich den gesamten schriftverkehr auch dokumentieren?


    Du gibst deine Bankverbindung und die genaue Summe an. Ich würde die Kopien nicht nochmal beilegen, sondern darauf verweisen, dass ich dies schon einmal in einem früheren Schreiben gemacht habe.


    Den gesamten Schriftverkehr würde ich insofern dokumentieren, als dass ich schreiben würde, wann ich was geschickt habe und was die jeweilige Antwort war. Hier reicht es, das jeweilige Datum und die Art des Schreibens anzugeben.

  • ok danke.


    ist es in ordnung wenn ich sowas schreibe:


    ...sollten sie die mir zustehenden Leistungen in der angegebenen Frist nicht erbringen, ist dieses schreiben die Fristlose Kündigung meines Vertrages.


    Oder muß/sollte ich für die Kündigung nochmal nach der Frist ein neues schreiben an die senden?

  • Das kommt darauf an, wie oft du Arcor bereits angemahnt hast die dir zustehende Leistung zu erbringen.
    Du musst das inklusive dem Schreiben mit der Androhung der fristlosen Kündigung 3-mal machen.

  • per einschreiben bisher noch gar nicht, per mail dafür schon 3 mal...für die mails hab ich auch jeweils eingangsbestätigungen mit fullquote, sollte doch reichen, oder?

  • Das kommt immer auf das jeweilige Gericht an- wenn es denn zu einem Prozess kommen sollte.
    Es gibt Gerichte, die erkennen Mails nicht unbedingt an.

  • hmm :/


    dann geh ich lieber auf nummer sicher und mach das ganze per einschreiben jeweils. muß ich denen nach jeder der 3 mahnungen 10 tage zeit geben?oder tuns auch 7 und nur bei der dritten 10?


    sorry wenn ich nerve, aber ich mach sowas gottseidank zum ersten mal und möchte da keinen formfehler riskieren ;)

  • Also da muss ich nun passen- ich weiss es selber nicht mehr wie es damals bei mir war.

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