Sokü von Cellway nicht gewährt, nun droht Prozess

  • Nach dem Verteuern von Anrufen zu 0180er-Nummern aus dem Mobilfunknetz des Anbieters o2 gab es ja seinerzeit die wildesten Diskussionen um ein SoKü-Recht, ich habe in diesem Fall einen eigenen Thread eröffnet, da es in meinem Fall um einen Service-Provider geht bzw. weil es wohl zu einem Prozess kommen wird.


    So, ich habe dann seinerzeit meine beiden Verträge mit dem Musterschreiben der Verbraucherschutzzentrale gekündigt, ohne allerdings auch nur eine Antwort von meinem Provider zu bekommen.
    Irgendwann einmal bekam ich ein Schreiben der Rechtsanwälte KSP!
    Nach einigen Korrespondenzen und dem Weiterleiten meiner außerordentlichen Kündigung bekam ich heute folgende Antwort:


    "Nach Überprüfung teilen wir ihnen mit, dass unsere Mandantin nicht verpflichtet ist, den Kunden über etwaige Preisänderungen der 0180er-Verbindung in Kenntnis zu setzen. Des Weiteren weisen wir sie darauf hin, dass nicht unsere Mandantin über eine Preiserhöhung entscheidet.
    Die Forderung unserer Mandantin besteht weiterhin in voller Höhe zu Recht."



    Mittlerweile möchte man kanpp 940 Euro von mir haben.


    Die setzen sich wie folgt zusammen:


    Hauptforderung: seit 11.02.2007 140, 09 Euro
    Forderung 2: seit 09.03.2007 679,32 Euro
    Mahnkosten 10 Euro
    Mahnschreiben vom 06.03.2007 84,50 Euro
    Mahnschreiben vom 06.03.2007 16,90 Euro
    Zinsen auf Hauptsache 10,13 Euro


    Summe 940, 94 Euro


    Der hinzukommende Zinsbetrag auf Hauptsache und Kosten beträgt für jeden weiteren Tag 0,18 Euro!


    Was genau kann ich nun tun? o2 hat ja einige seiner Kunden aus den bestehenden Verträgen entlassen, wie aber sieht bei Kunden von Serviceprovidern aus?.....


    Zahlen werde ich definitiv nicht!

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • ich bin der Meinung hier im Forum von ein paar Debitelkunden gelesen zu haben, die die SoKü auch durchbekommen haben.

  • Wofür sind denn die beiden ersten Forderungen?
    Sind das Telefonkosten, die du regulär vertelefoniert hast?

    chrischros


    Suche die Nr. 78255663 als Prepaid. Vorwahl und Netz ist egal. Angebote als PN an mich.

  • Zitat

    Original geschrieben von blackSHARK
    ich bin der Meinung hier im Forum von ein paar Debitelkunden gelesen zu haben, die die SoKü auch durchbekommen haben.


    Jepp, hier ist einer! Debitel hat mich sofort nach einem Schreiben von mir raus gelassen.

  • Wenn du nicht zumindest die unstrittigen Rechnungsbeträge gezahlt hast, hast du ein Problem...

    Vodafone Smart L+
    Fonic (GGfrei)

  • Zitat

    Original geschrieben von Metzger80
    Wenn du nicht zumindest die unstrittigen Rechnungsbeträge gezahlt hast, hast du ein Problem...


    Hi,


    es handelt sich bei den Forderungen lediglich um angefallene Grundgebühren NACH meiner Sonderkündigung!


    Irgendwann erfolgte dann die ausserordentliche Kündigung von Cellway inklusive Schadensersatzforderungen!


    Unstrittige Forderungen sind nicht in der Aufstellung enthalten.

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Zitat

    Original geschrieben von laudanum
    es handelt sich bei den Forderungen lediglich um angefallene Grundgebühren NACH meiner Sonderkündigung!


    Wenn dem genauso ist, dann habe starke Nerven und beiss Dich durch.
    Die obige Argumentation des RA ist IMHO schwachsinnig.
    Der Vertrag besteht doch wohl zwischen Dir und dem Service-Provider.
    Du hast kein Vertragsverhältnis zu o2 und deren Preisgestaltung kann Dir vollkommen egal sein.
    Dein Service-Provider hat Dich zu informieren, wenn sich an den AGB und / oder den vorherigen Preisen etwas ändert
    (immer vorausgesetzt, dass bei Deinem Vertragsabschluss ein fester Preis in Preisliste konkret feststand),
    andernfalls hat er den alten Stand wiederherzustellen oder
    bei dessen Unmöglichkeit
    Dich auf Anforderung (ausserordentl. Kündigung) aus den Vertrag zu entlassen.


    Auf deutsch: es gilt genau dasselbe wie in dem anderen Thread, nur dass ein weiterer Vertragspartner zusätzlich dazwischen ist.

    Meine Meinung steht fest !
    Bitte irritieren Sie mich nicht mit Tatsachen :-))

  • Zitat

    Original geschrieben von laudanum
    es handelt sich bei den Forderungen lediglich um angefallene Grundgebühren NACH meiner Sonderkündigung!


    Was sind das denn für O2 Verträge, die 680 Euro Grundgebühr in zwei Monaten machen?

  • Schätzungsweise ist das die Forderung der restlichen Grundgebühr bis zum (regulären) Vertragsende.

  • laudanum


    1. zuständiges Verbraucherschutzbüro in Deiner Nähe kontaktieren.


    2. Schreiben via Einschreiben (Nachweis über den Versand aufheben) an KSP mit einem Wiederspruch gegen die Forderung.


    Für mich stellt sich die Frage wieso keine Rückantwort vom Provider kam auf die Kündigung? Ohne Rückantwort könnte es vom Verbraucher auch als Einverständnißerklärung vom Provider gewertet werden.



    Zitat

    Nach Überprüfung teilen wir ihnen mit, dass unsere Mandantin nicht verpflichtet ist, den Kunden über etwaige Preisänderungen der 0180er-Verbindung in Kenntnis zu setzen.


    :D ... Wahnsinn, den Satz sollte man sich auf der Zunge zergehen lassen. Ich könnte diesen Satz auch wie folgt verstehen: ... Sie als Verbraucher haben blind zu akzeptieren, daß Ihr ursprünglicher Vertrag und dessen AGB, der die Grundlage für Ihr Vertragsverhältniß war, einseitig jederzeit auch ohne Ihre Zustimmung geändert werden kann.


    3. Rechtsanwalt besuchen und Lage bei einem ersten Gespräch sondieren und klären.

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