Nach dem Verteuern von Anrufen zu 0180er-Nummern aus dem Mobilfunknetz des Anbieters o2 gab es ja seinerzeit die wildesten Diskussionen um ein SoKü-Recht, ich habe in diesem Fall einen eigenen Thread eröffnet, da es in meinem Fall um einen Service-Provider geht bzw. weil es wohl zu einem Prozess kommen wird.
So, ich habe dann seinerzeit meine beiden Verträge mit dem Musterschreiben der Verbraucherschutzzentrale gekündigt, ohne allerdings auch nur eine Antwort von meinem Provider zu bekommen.
Irgendwann einmal bekam ich ein Schreiben der Rechtsanwälte KSP!
Nach einigen Korrespondenzen und dem Weiterleiten meiner außerordentlichen Kündigung bekam ich heute folgende Antwort:
"Nach Überprüfung teilen wir ihnen mit, dass unsere Mandantin nicht verpflichtet ist, den Kunden über etwaige Preisänderungen der 0180er-Verbindung in Kenntnis zu setzen. Des Weiteren weisen wir sie darauf hin, dass nicht unsere Mandantin über eine Preiserhöhung entscheidet.
Die Forderung unserer Mandantin besteht weiterhin in voller Höhe zu Recht."
Mittlerweile möchte man kanpp 940 Euro von mir haben.
Die setzen sich wie folgt zusammen:
Hauptforderung: seit 11.02.2007 140, 09 Euro
Forderung 2: seit 09.03.2007 679,32 Euro
Mahnkosten 10 Euro
Mahnschreiben vom 06.03.2007 84,50 Euro
Mahnschreiben vom 06.03.2007 16,90 Euro
Zinsen auf Hauptsache 10,13 Euro
Summe 940, 94 Euro
Der hinzukommende Zinsbetrag auf Hauptsache und Kosten beträgt für jeden weiteren Tag 0,18 Euro!
Was genau kann ich nun tun? o2 hat ja einige seiner Kunden aus den bestehenden Verträgen entlassen, wie aber sieht bei Kunden von Serviceprovidern aus?.....
Zahlen werde ich definitiv nicht!