Schülerkondition,o2

  • Hallo


    vorab: hab schon sowohl die suche als auch google benutzt


    es geht um ein vertrag bei o2 mit schülerkondition
    wir möchten ein vertrag bei o2 genion L aktion mit 100 frei sms im monat abschliessen im shop


    ich hab schon von den schülertarifen gehört,wie alt muss eigentlich der schüler sein damit er so ein vertrag abschliessen darf?
    denn schüler ist man ja schon ab 7-8 jahren


    mein bruder ist 13,darf er den vertrag auf seinen namen abschliessen wenn der rechnungsbetrag von meinem konto abgebucht wird ?

  • Nach deutschem Recht (BGB) muss man mindestens 18 Jahre alt sein, um Verträge abzuschließen, die ein Dauerschuldverhältnis bedeuten. Das war schon immer so.
    Natürlich kannst du den Vertrag auf dich abschließen und die Abbuchung geschieht von deinem Bruder seinem Konto.

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  • hab ich mir schon gedacht
    bloss soo sinnvoll finde ich dass denn auch nicht,ich war mit 18-19 schon studentin,von daher
    schade dass man von den gesetzlichen vertretern kein schreiben mitgeben kann,dass es halt von deren konton abgebucht werden kann
    denn wie gesagt schüler ist man im normalen fall zwischen 7-18 jahren

  • Zitat

    Original geschrieben von Celine
    von daher
    schade dass man von den gesetzlichen vertretern kein schreiben mitgeben kann,dass es halt von deren konton abgebucht werden kann


    Das ist doch gar nicht das Problem. Von wessen Konto das Geld abgebucht wird, ist dem Mobilfunkanbieter herzlich egal (solange es ausreichende Deckung aufweist).


    Wichtig ist, wer rechtlich gesehen der Vertragspartner ist, also im Zweifelsfall für die aus dem Vertrag entstehenden Forderungen haftet. Hier ist es bei den Anbietern gängige Praxis, daß diese Person volljährig sein muß. In dem von Dir vorgeschlagenen Fall würde das Geld zwar vom Konto der Eltern abgebucht werden, Vertragspartner wäre aber der Minderjährige. Wenn also die Eltern z.B. Lastschriften zurückbuchen lassen, weil die Rechnung ihrer Meinung nach zu hoch war (Kind hat Nonsens-Klingeltöne, "Games" oder ähnlichen Mist gekauft...), müßte sich der Anbieter an den Minderjährigen halten, was in der Regel zu nichts führen würde.


    Zwei Szenarien sind also zu unterscheiden:
    Vertragspartner ist volljährig (Elternteil etc.), Geld wird aber vom Konto des Minderjährigen abgebucht -> kein Problem
    Vertragspartner ist minderjährig, Geld wird aber vom Konto eines Volljährigen (Elternteil etc.) abgebucht -> geht in der Regel nicht

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