Ein deutscher Käufer hat natürlich weiterhin Ansprüche gegen den Verkäufer, die sich aus dem BGB ergeben. Natürlich nur solange die gesetzl. Gewährleistung läuft.
Wie steht es um Magcom ?
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Original geschrieben von BigBlue007
Ein deutscher Käufer hat natürlich weiterhin Ansprüche gegen den Verkäufer, die sich aus dem BGB ergeben. Natürlich nur solange die gesetzl. Gewährleistung läuft.Da ist dann noch die Frage, ob die allseits bekannte, als deutscher Importeur auftretende Firma aus Chemnitz überhaupt noch exisitiert. :confused: Die firmieren ja bekannterweise jetzt unter anderem Namen.
Wenn es die nicht mehr gibt, geht die Gewährleistung ja ins Leere ...
Michl
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Also die Firma http://www.xxxxx.de, von der z.B. ich damals das Gerät hatte, existiert nach wie vor unter diesem Namen. Zumindest ist deren Seite nach wie vor up.
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Zitat
Original geschrieben von Michl
Die firmieren ja bekannterweise jetzt unter anderem Namen.Der neue Name mag verwirren... oft aber handelt es sich bei neuen Firmen um Rechtsnachfolger bereits bekannter Unternehmen - dann sind die Jungs dort auch mit neuem Namen dran

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Zitat
Der neue Name mag verwirren... oft aber handelt es sich bei neuen Firmen um Rechtsnachfolger bereits bekannter Unternehmen - dann sind die Jungs dort auch mit neuem Namen dran
Eben, aus dem Handelskontor ist zwar eine GmbH geworden, was aber weder heißt, dass ein Debitor des Handelskontors seine offene Rechnung nicht mehr begleichen muss, noch dass Rechtsansprüche an das Handelskontor erlischen. I.d.R. geht alles an den Rechtsnachfolger über, andere Verlautbarungen sind Ablenkungsmanöver und haben zumindest vor Gericht bestimmt keinen Bestand.
Ob es sich nun allerdings lohnt wegen eines nicht erfüllten Garantieanspruches vor Gericht zu gehen ist eine andere Frage. Genau darauf dürfte besagter Händler bei der Ablehnung der Garantierfüllung spekuliert haben, dass die meisten denken: 'dumm gelaufen' oder: 'das ist zu viel Aufand'. Eigentlich schade, dass man mit einer so miesen Tour durchkommt...
Wie wäre es mit einer Sammelklage der Handelskontor-Geschädigten gegen die GmbH...?

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