Vertrag-Kündigung bei Falsch Aussage des Händlers?!?

  • Hey
    hab ein riesen Prob!
    undzwar hab ich einen bzw. zwei bzw. 4 Verträge bei einem Händler in der Nähe abgeschlossen!
    und zwar 2x Relax 50 einen für mich einen für meine Freundin!
    und 2x Eplus Zenhsation auch für mich und Freundin!
    fragt nich warum! ich wollte das N95 haben
    jedenfalls hat er uns ein gutes Angebot gemacht so das wir gesagt haben ok
    aber nur mit der Option das bei Eplus Zehnsation in dem Mindestumsatz auch der SMS-Versand enthalten is!
    Er hat uns versichert das dies auf jeden fall so seie!


    Hab zu Hause im Netz geguckt ! Es is natürlich nich der Fall!!!!!
    Jetzt möchte ich diese ganze Geschichte einfach wieder zurückgeben!
    also einfach alle Handys alle Verträge zurückgeben!
    Aufgrund seiner Falsch Aussage! Wo bei er sogar noch gesagt hat
    das er uns 2x Gutschriften über SMS-Paket gibt als Entschädigung da es nich im Mindestumsatz is!Doch das klappt halt nich!
    da man für Zehnsation keine SMS Option buchen kann!
    Haben aber auf Grund seiner Zusicherung das ganze zu regeln jetzt natürlich auch schon die Eplus-Karten benutzt!


    Hab jetzt die Frage an euch ob das Probleme gibt oder ob er die auf jeden fall zurücknehmen muss
    das alles hat sich jetzt in einem Zeitraum von ca.14 nach Vertragsabwicklung abgespielt!


    Bitte um Hilfe!!!!!!!!!!


    Danke im Voraus!



    Gruss


    Mario

  • Kannst Du seine Zusicherung durch Zeugen oder Sonstiges beweisen?


    Gegenüber dem Händler hast Du auf jeden Fall einen Schadensersatzanspruch.


    Die Frage der Anfechtbarkeit des Vertrags schlechthin, ist nicht einfach zu beantworten. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass Eplus von der Falschberatung des Händlers wusste bzw. hätte wissen müssen.


    Möglich ist also auf jeden Fall:
    Händler erstattet Dir in Bar jeden Monat den SMS-Rechnungsbetrag bis zu 10 Euro / Vertrag, solltest Du die Sache beweisen können. Müsstest du aber bestimmt einklagen - einfach so wird der Händler sich nicht darauf einlassen ...


    Weitere Fragen besprichst Du aber besser mit einem Rechtsanwalt Deines Vertrauens - die Grenze zur unzulässigen Rechtsberatung ist schon angekratzt ;-)

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  • danke für die schnelle antwort!
    habe zeugen das er versichert hat ! SMS sind im Mindestumsatz enthalten!
    naja trotzdem danke für die aussage!
    vielleicht hat ja noch einer Infos zu dem Fall!


    gruss


    Mario

  • Es schon immer wieder erstaunlich das die Verkäufer in den
    Shops, egal von welchem Anbieter, teilweise die eigenen Tarife
    nicht oder nur unzureichend kennen!


    Ich hatte das im letzten Jahr 1 mal bei Vodafone und Anfang des Jahres bei o2!


    Der gute Mann von Vodafone konnte mir die einfache Frage nicht beantworten
    ob man die Superflat auch für andere Netze buchen kann.
    Soll heißen: statt zu Vodafone zu T-Mobile oder so.
    Er konnte es mir nicht beantworten!!!


    Bei o2 stand eine Vertragsverlängerung an, ich hatte den Vertrag gekündigt,
    da ich keine Studentenkonditionen mehr bekommen hätte, und wollte
    in den Card S ohne Handy wechseln.
    An der Hotline sagte man mir das dieser wechsel im Rahmen einer VVL nichts
    kostet! Im Shop sagte man mir das kostet 25€. Ich dann zu Hause wieder Hotline
    angerufen, jetzt sollte es auch hier 25€ kosten!!!


    Ich war deswegen sowas von sauer, das ich den Vertrag habe auslaufen lassen!


    BTT:
    Also wenn du außenstehende Zeugen für die Behauptung hast, könntest
    du evtl. vorzeitig aus den Verträgen kommen. Aber du solltet dir in diesem
    Fall lieber vorher iene Rechtsberatung einholen!


    MfG
    Surfkiller20

    Die globale Erwaermung verursacht stark statistisch variierende thermale Kontraktionen, welche wiederum temperaturinduzierte Bewegungen hervorruft, deren Reibungskoeffizienten zu Adhaesion am Plastikteilen fuehren kann...

  • Danke für deinen Erfahrungsbericht!
    Also ich weiss nich is das vielleicht auch noch nen bissl doof das es nich direkt bei Eplus war sondern halt ein Handy-Händler der halt alle möglichen Verträge verkauft!
    denn im prinzip is Eplus bestimmt egal was irgendein Händler erzählt oder ?
    keine Ahnung ! hoffe ich komm heile aus der Sache raus!


    gruss


    Mario



  • heisst zeugen,dass man jemanden bei sich haben sollte,während man den vertrag schliesst?
    sagen wir mal,ich hatte niemanden dabei,trotzdem kann ich jaim nachhinein sagen ich hab einen angeblichen zeugen,und er tritt auf wenn ich ihm den sachverhalt zuvor schildere,oder?


    besser wäre es,wenn man das ganze vielleicht schriftlich von dem mitarbeiter bekommt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Celine
    heisst zeugen,dass man jemanden bei sich haben sollte,während man den vertrag schliesst?
    sagen wir mal,ich hatte niemanden dabei,trotzdem kann ich jaim nachhinein sagen ich hab einen angeblichen zeugen,und er tritt auf wenn ich ihm den sachverhalt zuvor schildere,oder?


    besser wäre es,wenn man das ganze vielleicht schriftlich von dem mitarbeiter bekommt.


    Vergiss besser die "Schilderung gegenüber dem angeblichen Zeugen vor dessen Auftritt vor Gericht"!


    Im vorgegebenen Vertrag mit e+ steht sicher ganz deutlich, daß irgendwelche Nebenabreden des Vermittlers (=Händler) mit dem Endkunden der Schriftform und der schriftlichen Bestätigung durch e+ bedürfen. Der OP schreibt übrigens nicht, daß der Händler die mündliche Nebenabrede bestreitet, eher geht aus dem OP hervor, daß der Händler die Sache nachträglich in Ordnung bringen will. Also ruhig Blut und vll. darauf achten, daß Widerspruchsfristen nicht ablaufen, egal, ob die Karten bereits benutzt wurden, oder nicht, das ist sekundär. Ich sage mal voraus: die Sache wird mittels Ruhe, Höflichkeit und vernünftigem Zureden bereinigt, der OP behält seine Händis etc. und das SMS-Paket gibts von e+ obendrauf. Nicht vergessen, daß die Ware SMS zumindest den Netzbetreibern bei praktisch 0 Kosten verhältnismäßig riesige Gewinne generiert.



    LG,
    cardphone

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