eBay: Rechtslage bei Kartonversteigerung

  • Hi Freax,
    bei solchen Auktionen frag ich mich manchmal wie es mit der Rechtslage aussieht.


    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…PageName=ADME:B:EOAS:DE:3
    (Link verträgt sich nich mit dem Boardsystem)


    In der Auktion ist eindeutig beschrieben, dass es sich ausschl. um den Karton handelt. Die Auktion wurde von einem Käufer beendet, der in dem Karton einen Inhalt vermutet.


    Nun gibts in unserem BGB diesen Paragraphen:

    Zitat


    § 119 [Erklärungs- und Inhaltsirrtum]
    (1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtume war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, daß er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.


    Zieht der Paragrapf in diesem Falle?


    -SF³

  • Der Name der Auktion lautet: MSI Geforce 4 4200 64MB + DVI Originalkarton


    Dies lässt zweifelsfrei darauf schließen, dass es um Karte + (und) Karton geht.


    Viele Grüße, webbi

  • es steht zwar in der Beschreibung ganz eindeutig drin, aber ich glaube wenn jemand 100 € für eine Pappschachtel bietet ist er entweder vollkommen durch, oder hat sich halt nur nicht den Text durchgelesen...


    Ein Richter könnte sich somit entweder für einen Irrtum oder für eine Unzurechnungsfähigkeit entscheiden :D


    Ausserdem steht ja in der Überschrift: "MSI Geforce 4 4200 64MB + DVI Originalkarton ".


    Somit hat der Käufer bestimmt gedacht er bekomme die "MSI Geforce 4 4200 64MB" und ("+") den Originalkarton... den Text hat er bestimmt nicht kapiert.


    Wie heißt es so schön: "Und jeden Tag steht wieder ein Dummer auf..."

  • Ich hab zwar keine Ahnung, was MSI und DVI sind, nachdem dort aber "+ DVI Originalkarton" steht, würde ich mich erstmal fragen, was denn ein "DVI Originalkarton" sein soll, der hier dieser vermeintlichen "MSI Geforce 4 4200 64MB" beigelegt wird.


    Weiter steht im Text eindeutig:
    "Sie bieten hier auf:


    Originalkarton Geforce 4 Ti4200 von MSI +DVI
    Der Karton kommt mit Pappeinlay und Spiele CDs."


    Außerdem kann man den Verkäufer immer noch anmailen, falls was unklar ist. Ich finde diese Geschäftspraktiken nicht unbedingt gut, würde in diesem Fall aber zugunsten der Verkäufers entscheiden, da ziemlich eindeutig ist, dass wirklich nur der Karton mit diesen CDs verscherbelt wird. Und wer weiß, vielleicht gibt es ja Leute, denen diese CDs 100 Euro wert sind?!

  • Zitat

    Original geschrieben von Bash-T
    Ich hab zwar keine Ahnung, was MSI und DVI sind, nachdem dort aber "+ DVI Originalkarton" steht, würde ich mich erstmal fragen, was denn ein "DVI Originalkarton" sein soll, der hier dieser vermeintlichen "MSI Geforce 4 4200 64MB" beigelegt wird.
    ...


    Ich stimme Dir voll zu, doch interpretiere ich das so, dass DVI kein Adjektiv ist, wie man es auch sehen könnte. Also der "DVI Karton" ist so nicht gemeint.
    Vielmehr denke ich, dass dieses "DVI" ein feature der Grafikkarte ist und somit das "+" zum ersten Teil gehört.
    Ähnlich wie wenn man schreiben würde "Nokia 7650 Farbdisplay, integrierte FSE, MMS + Kamera Originalkarton".


    Gibt es denn diese Grafikkarte auch ohne DVI? Wenn ja, wäre es also der Karton, der Version mit DVI.
    Wenn nein, wäre es eine IMHO bewusste Irreführung.


    Davon mal abgesehen wäre eine Beschreibung wie "Karton der MSI...." wohl eindeutig besser gewesen.


    Grüße SpeedTriple

  • ich habe jetzt schon mehrere "Karton"-Auktionen gesehen, namentlich fallen mir noch die Schachtel einer Sony-Digicam und der Karton eines 6610 ein. In beiden Auktionstexten wies der Verkäufer (teils mehrfach und in Fettschrift) darauf hin, dass es sich nur um den Karton handelt. Die Sony-Schachtel ist für knapp 300,-€ weggegangen, der 6610-Karton für 52,-€.
    Hier ein Beispiel: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…Item&item=2076916334&rd=1


    Wie die Rechtslage da ist kann ich nicht sagen, aber wenn in der Auktion ausdrücklich beschrieben steht, dass es sich um eine leere Kiste handelt kann ich nur sagen "wer lesen kann ist klar im Vorteil" .
    Es scheint doch erstaunlich viele Leute zu geben, die bei eBay alles kaufen, teils zu horrenden Preisen, weil sie eben schlecht informiert sind und keine Ahnung haben. Leider gehen viele Waren ja gebraucht schon teurer weg als sie neu kosten würden, weil irre Bieter denken "eBay ist billig".
    Hier gilt - wie überall anders auch - : wer schlecht informiert ist hat schlechte Karten. Wer die Auktionstexte nicht liest und dann leere Kisten für hunderte Euro kauft, ist eigentlich selbst schuld... und soviel Dummheit gehört schon bestraft, oder? ;)


    d@niel

  • Zitat

    Original geschrieben von webbi
    Der Name der Auktion lautet: MSI Geforce 4 4200 64MB + DVI Originalkarton


    Dies lässt zweifelsfrei darauf schließen, dass es um Karte + (und) Karton geht.


    Dann liegt da warscheinlich da das Missverständnis.


    Der Name der Karte lautet: "MSI Geforce 4 4200 64MB + DVI"
    Das Wort Originalkarton dahinter macht dann deutlich worum es geht.


    Ausserdem steht in der Auktionsbeschreibung eindeutig:

    Zitat


    Sie bieten hier auf:


    Originalkarton Geforce 4 Ti4200 von MSI +DVI


    -SF³

  • Re: eBay: Rechtslage bei Kartonversteigerung



    Irrtum möglicherweise schon, aber:


    "Kenntnis der Sachlage" -> alles was der Käufer wissen musste, konnte er aus der Beschreibung erfahren.


    "verständiger Würdigung des Falls" -> es liegt ja keine Täuschung vor, es wird ein Karton verkauft und beschrieben. Ein objektiver Käufer, der den Text gelesen hat, kann nicht davon ausgehen, dass er auch die Karte erhält.


    Daher imho keine Möglichkeit der Anfechtung des Kaufvertrags.


    Zappi

    Mitglied Nr. 06 des S///-Rennfahrer-Clubs

  • Zitat

    Original geschrieben von SpeedTriple
    Ich stimme Dir voll zu, doch interpretiere ich das so, dass DVI kein Adjektiv
    ist, wie man es auch sehen könnte. Also der "DVI Karton" ist so nicht gemeint.


    DVI könnte eine Abkürzung sein für irgend ein Material (so wie MDF, das schriebt ja auch kein Mensch aus) und der Verkäufer hat einfach den Bindestrich vergessen (es müsste "DVI-Originalkarton" heißen).

    Zitat

    Original geschrieben von SpeedTriple
    Vielmehr denke ich, dass dieses "DVI" ein feature der Grafikkarte ist und somit das "+" zum ersten Teil gehört.


    Ganz klar, daher stelle ich mich auch auf die Seite des Verkäufers. Wer das anders sieht, d.h. dass das DVI kein Feature der Karte ist, der muss eben wissen, was ein "DVI-Originalkarton" ist, den er dann nämlich zusammen mit der Karte ersteigert.

    Zitat

    Original geschrieben von SpeedTriple
    Gibt es denn diese Grafikkarte auch ohne
    DVI? Wenn ja, wäre es also der Karton, der Version mit DVI.
    Wenn nein, wäre es eine IMHO bewusste Irreführung.


    Das sehe ich jetzt nicht so, aber ist wohl auch Ansichtssache.

    Zitat

    Original geschrieben von SpeedTriple in seiner Sig
    ...Populanten transparenter Domizile, sollten keine transzendenten Bewegungen mit fester Materie durchführen...


    Bist du nicht der Meinung, dass die Kommasetzung beherrschen sollte, wer die "deutsche" Sprache auf diesem Niveau verwenden will? :D SCNR :D

  • Zitat

    Original geschrieben von SiemensFreak³


    Der Name der Karte lautet: "MSI Geforce 4 4200 64MB + DVI"


    Damit wäre also der genaue Name geklärt.
    Wenn im Namen ein "+" vorhanden ist, dann ist es IMHO rechtens, wenn er es auch so reinschreibt.




    Zitat

    Original geschrieben von Bash-T

    Bist du nicht der Meinung, dass die Kommasetzung beherrschen sollte, wer die "deutsche" Sprache auf diesem Niveau verwenden will? :D SCNR :D


    Der Satz ist aber auch nicht ganz korrekt :D SCNR


    Grüße SpeedTriple

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