brauche juristischen Beistand - Asus repariert mein Handy nicht

  • Hallo TT-ler,


    ich wollte mal fragen, ob sich wer von euch mit sowas auskennt, und mir ein paar Tips geben kann.


    Ich habe am 20.2.07 mein P525 nach Holland zu deren Reparaturcenter geschickt, aber das Gerät wird einfach nicht repariert. Sie vertrösten mich immer wieder mit Mails , in denen es heißt *wir erwarten die Ersatzteile aus Taiwan*.
    Ich möchte mir das Geld nun zurückklagen, weiß nur gar nich wen ihc wo verklagen soll. Das Serviceunternehmen in Holland ? Das Stammunternehmen ? und wenn ja, muss ich sie in taiwan verklagen, oder gibt es eine deutsche Rechtsniederlassung ?


    Ich bin sowas von stinkesauer auf die Firma......


    VIelen Dank für eure Hilfe,


    Gis

  • moin moin,...


    von wem möchtest Du jetzt "welches" Geld für was "zurück klagen" ???


    Soll Dein Gerät auf "Garantie" oder auf "Gewährleistung" repariert werden?


    Gruesse vom KURTi

  • ich habe das Gerät im Dezember gekauft. Da es sich um einen Defekt handelt, der von der Garantie abgedeckt wird, habe ich das Gerät zu Asus geschickt - leider nicht über den Händler bei dem ich es gekauft habe, sondern direkt. Asus repariert es nun aber einfach nicht. Sie vertrösten mich immer weiter. Ich weiß einfach nicht, wie ich jetzt vorgehen kann/soll. Ich will meine Kohle wiederhaben, oder wenigstens ein funktionierendes Gerät, was ich dann verkaufen kann.

  • Eines vorweg: Ich kann Deinen Ärger sehr gut nachvollziehen! Allerdings hilft es kein Stück, nun blind irgendwas zu wollen. ;)


    Dein Geld kannst Du - wenn überhaupt! - nur vom Händler zurückverlangen, aber nicht vom Hersteller, da Du mit letzerem keinen Kaufvertrag eingegangen bist.


    Du hast die (freiwillige!) Herstellergarantie in Anspruch genommen - und die ist leistungsmäßig also offenbar unter aller Würde.


    Das einzige, was Du nun machen kannst, ist die Herausgabe des Gerätes verlangen bzw. einklagen, um es dann beim Händler reklamieren zu können. Da das Gerät aber schon im Dezember gekauft wurde und damit älter als 6 Monate ist, musst Du dem Händler ggü. nachweisen, daß der Defekt schon beim Gefahrübergang ursächlich angelegt oder vorhanden war (Stichwort: Beweislastumkehr).


    Alles in allem ne saublöde Situation, in der es imho keine schnelle und einfache Lösung gibt. Denn selbst wenn Du das Gerät herausbekommst und es der Händler auf seine Kappe nimmt, wird er es seinereits auch über seinen Großhändler einschicken wollen - und dann liegt es letztendlich wieder genau dort, wo Du es anfangs mühsam herausgezerrt hast: in Holland.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

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