Hilfe ! Wie wird man ungebetene Schiffsverkäufer los?

  • Zitat

    Original geschrieben von chinet
    Und wenn du Pech hast, hast du ganz schnell eine Schadensersatzklage am Hals... :flop:


    Auf die Klage wäre ja mal gespannt, oder besser auf die Gerichtsverhandlung.
    Weil ich also ein unverbindliches Angebot nicht annehme werde ich Schadensersatzpflichtig?


    Also das Risiko gehe ich gerne ein und nicht weiter gestört zu werden.



    Siemensanier

  • Es ist durchaus möglich sich bereits während der Vertragsverhandlungen schadensersatzpflichtig zu machen. Das läuft unter dem Begriff "culpa in contrahendo" und ist schon seit Ewigkeiten eine anerkannte Rechtsfigur.

  • Zitat

    Original geschrieben von dg2mst
    Es ist durchaus möglich sich bereits während der Vertragsverhandlungen schadensersatzpflichtig zu machen. Das läuft unter dem Begriff "culpa in contrahendo" und ist schon seit Ewigkeiten eine anerkannte Rechtsfigur.


    Verschulden bei Vertragsschluss
    http://de.wikipedia.org/wiki/Culpa_in_contrahendo


    Sollte wirklich jemand auf C I C argumentieren,
    dann viel Spass dabei, mir zu beweisen, dass ich von Beginn an vorsätzlich keinen Vertragsabschluss herbeiführen wollte.
    Besonders wenn es sich um eine aggressive Aquisition durch den Verkäufer handelt.


    Siemensanier

  • Bitte genau lesen, was gesagt wurde. Ich hatte geschrieben, daß es DURCHAUS möglich ist, sich bereits bei Vetragsanbahnung schadensersatzpflichtig zu machen. Zum konkreten Fall hatte ich mich gar nicht geäußert. Es ging alleine darum klarzustellen, daß bereits ein vorvertragliches Schuldverhältnis eine Haftung begründen kann.


    Im konkreten Fall hängt es natürlich vom Geschick des vermeintlichen Kunden ab, nicht bereits von Anfang an erkennbar keinen Vertragsschluß zu wollen. Wenn er allerdings (nachweislich) auch nicht annähernd über ausreichende Mittel verfügt, um sich eines der Boote zu leisten, wäre neben c.i.c. eventuell auch an § 826 (vorsätzliche sittenwidrige Schädigung) zu denken...


    Also bitte auf dem Teppich bleiben und gegebenenfalls die Wettbewerbszentrale einschalten. Für mich klingt das nach einem UWG-Verstoß (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) und da sind die Wettbewerbszentralen eigentlich schon ziemlich hinterher, daß schwarze Schafe aus dem Verkehr gezogen werden.

  • Moin!


    Zunächst wäre einmal interessant, um welche Schiffe es sich handelt.
    Sind es im weitesten Sinne "Sportboote" oder sog. "Kauffahrteischiffe", also Schiffe, mit denen man Geld verdienen kann?


    Des weiteren wird sich ein seriöser Schiffsmakler immer am Telefon mit Namen und Firmennamen vorstellen, so dass also schon einmal klar ist, wer hier was anbietet oder sucht.
    Ich kenne diese Makler aus dem Seeschiff-, also Kauffahrteibereich und das sind ehrenhafte Kaufleute, mit denen man schnacken kann und wenn man denn kein Schiff mehr haben möchte, sich auch recht einfach von der mailing list nehmen lassen kann.


    Ansonsten gibt es für beide Bereiche sicherlich eine Berufs- / Ständevereinigung, die Ihm im Zweifel sicherlich auch helfen kann.


    Achtung Ironie: Zur Not hilft dann noch die berühmte Trillerpfeife. Da bekommt man den Namen und die Anschrift des Anrufers dann spätestens zusammen mit der Anzeige wegen Körperverletzung ins Haus ;)


    Gruss,
    Tom.

    Bin ein Friesenjung und wohne hinter'm Deich...

  • Zitat

    Original geschrieben von Rechtsupweg
    Achtung Ironie: Zur Not hilft dann noch die berühmte Trillerpfeife. Da bekommt man den Namen und die Anschrift des Anrufers dann spätestens zusammen mit der Anzeige wegen Körperverletzung ins Haus ;)


    Im Digitalen-Zeitalter wird die schöne Trillepfeife zu einem kleinen Pfiffchen runtergeregelt ;)


    Nix mit Anzeige wegen Körperverletzung :D

    "Wer denkt, er kommt morgen mit seinem Wissen von heute weiter, ist übermorgen schon von gestern."

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