Hab ich auch vorhin bemerkt.Er hatte gemeint,dass bis Samstag die Unterlagen reinkommen sollte,um das Angebot für 0 Euro zu bekommen.
HP-Notebook plus Nokia 1600 für rechnerisch 300,90
-
-
-
Oha, ich dachte das wäre nur ein Fehler auf seiner Homepage, aber zu diesen "neuen" Konditionen wird er sicherlich keine Käufer finden, zumindest nicht in dem Mini S Tarif.
-
Zitat
Original geschrieben von virus-k
Hab mein Gerät gestern abgeholt.Nach ein paar Schwierigkeiten bei der Installation bin ich sehr zufrieden mit dem Notebook.Die zwei Handys werden nachgeschickt.
Hast Du XP dazubekommen? Wenn ja welche Version? -
XP war zwar installiert aber mit Fehlern.Musste alles neu installieren,weil ich durch ein Fehler bei der Installation eine Festplattengröße von nur 5 GB hatte.Außerdem kam immer die Meldung,dass ich das Betriebssystem innerhalb 30 Tagen registrieren soll.Es war nämlich keine Lizenz dabei.
-
Das klingt aber gar nicht gut!
Die ebay Auktion wurde inzwischen beendet, eigentlich ging sie bis morgen Abend...
-
-
Hatte noch eine XP zu hause.Es war eine Version drauf aber mit Fehlern und ohne die Lizenz.
-
Hattet ihr auch Probleme mit dem Treiber der Soundkarte?Bei mir will es irgendwie nicht funktionieren.
-
das hört sich merkwürdig an! :flop:
natürlich muss der verkäufer rechtlich gesehen auch die lizenz und die CD/DVD (OEM/Recovery) mitliefern. das muss m.e. auch nicht extra im ebay-angebot mitgeteilt werden. oder seht ihr das etwa anders?!
werde nun auch mein notebook abholen.
@ virus-k: treiber von der hp-seite schon probiert??
-
Zitat
Original geschrieben von firetrap_23
das hört sich merkwürdig an! :flop:natürlich muss der verkäufer rechtlich gesehen auch die lizenz und die CD/DVD (OEM/Recovery) mitliefern. das muss m.e. auch nicht extra im ebay-angebot mitgeteilt werden. oder seht ihr das etwa anders?!
Hallo,
hmm, im ebay-Angebot steht:
Original Windows Vista Home BasicDeshalb werde ich auf
1.) Original-Software mit Lizenz
2.) Windows Vista Home Basic
bestehen.Schließlich kommt auch hier § 433 BGB zur Anwendung:
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
So, wer Vista möchte, sollte kein XP hinnehmen.
Gruß
revilo77
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!