Beschweren über T-Mobile Partner möglich?

  • Hallo TT-Gemeinde.


    Ich hoffe ich stelle die Frage hier richtig? Wenn nicht bitte ins richtige Forum verschieben.


    Also folgendes Problem:
    Ich habe am 04.06.2007 eine Vertragsverlängerung mit Guthaben auszahlung bei einem Online-Händler gemacht.Dieser Händler schreibt das die Auszahlung innerhalb von 4 Wochen stattfindet.Gemacht getan.Nun bin ich am 05.07.2007 aus dem Urlaub wieder gekommen und musste feststellen das der Betrag für die VVL immer noch nicht ausgezahlt wurde.Okay dachte ich mir.Vielleicht was schief gelaufen? Daraufhin schrieb ich der Firma eine E-Mail mit Kontodaten und mit frist einer Woche den Betrag zu überweisen.Ich bekam von der Firma nur die Antwort das der Vorgang zur Prüfung an die Buchhaltung geht. Leider ist nach dieser Woche der Betrag immer noch nicht überwiesen worden. Nun meine Frage an euch: Habe ich eine möglichkeit mich bei T-Mobile über diesen Online-Händler zu beschweren? Ich finde es eine frechheit das man solange hingehalten wird.Ist die Klausel über die Auszahlung innerhalb von 4 Wochen rechtens?


    Für eure Antworten im vorraus vielen Dank.



    Mfg Nokx

  • Re: Beschweren über T-Mobile Partner möglich?


    Zitat

    Original geschrieben von Nokx
    Ist die Klausel über die Auszahlung innerhalb von 4 Wochen rechtens?


    Was soll daran nicht rechtens sein? In DE herrscht Vertragsfreiheit und Du hast Dich selbst auf dieses Geschäft eingelassen.


    Ich würde folgendes tun:
    Per Einschreiben/Rückschein der Firma eine angemessene Frist zur Zahlung setzen. Halten sie diese nicht ein, ab zum Anwalt. Den dürfen die dann auch bezahlen, sobald sie wirksam in Verzug gesetzt wurden.


    Wollen wir mal hoffen, dass Dein Vertragspartner nicht zwischenzeitig pleite geht - so ging es schon vielen blauäugigen Kunden anderer Händler...

  • Ja okay.Habe verstanden :-(


    Ob die Firma Pleite ist oder nicht kann ich leider nicht sagen.Zumindest macht die Firma ja auch Geschäfte hier im Forum.Und da scheint es sonst bisher geklappt zu haben.Deswegen bin ich ja auf die Firma erst gekommen. Würde mein E-Mail schreiben beim Anwalt nicht zählen? Habe ja auf meine E-Mail von denen eine Antwort bekommen.


    P.s. Ich werde diese Firma nicht namentlich nennen!

  • Inwieweit die Email von denen als Bestätigung für das wirksame "In-Verzug-setzen" reicht, vermag ich nicht zu sagen. Es sieht aber nicht schlecht aus, wenn der Inhalt Deiner ursprünglichen Mail in deren Antwort (als Zitatantwort) wiedergegeben wird. Auf Nummer Sicher gehst Du jedoch mit einem Einschreiben.


    Da Rechtsberatung nicht erlaubt ist, keine weiteren Details von mir. Der Anwalt Deines Vertrauens hilft weiter. Viel Erfolg. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Nokx
    P.s. Ich werde diese Firma nicht namentlich nennen!


    Verlangt auch keiner von dir. ;)


    Ist die Firma in einem vertretbaren Zeit- bzw. Entfernungsaufwand von dir oder von Freunden zu erreichen?


    Wenn ja, seid phantasievoll! :D:D:D

  • Also wenn es dir ernst ist, auf jeden Fall per Einschreiben-Rückschein eine Frist von ca. 10 Tagen setzen. Sollte diese nicht eingehalten werden, kannst du rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.

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  • Ich danke für eure weiteren Antworten.
    Hatte gestern nochmal mit Firma telefoniert und den Chef persönlich gesprochen.
    Er sagte mir das er sich heute darum kümmern will und er sich meldet.
    Angerufen wurde ich nicht,aber eine E-Mail habe ich erhalten mit einzelnen Zeitabschnitten das Vorganges.Und mit dem Hinweis das heute die Zahlung erneut überwiesen worde.Naja ich hoffe nun das beste. Aber das Vetrauen zu der Firma habe ich verloren. :-(


    Mfg Nokx

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