Nachdem ich von verschiedenen Stellen verschiedene Auskünfte bekommen habe, dachte ich, dass ich von dem einen oder anderen erfahrenen Bahnfahrer im Regionalverkehr hier bei TT eine verläßlichere Auskunft bekomme.
Wenn ich eine Fahrkarte besitze die im VRS-Gebiet bis einschließlich Langenfeld (73) gültig ist, und wenn ich weiterhin eine Fahrkarte habe die im VRR-Gebiet für Düsseldorf (A; 43/53) gültig ist, kann ich dann eine duchgehende Verbindung bspw. mit der S6 oder auch mit dem RE1/5 zwischen Köln und Düsseldorf nutzen? Alle "Waben" durch die gefahren wird, sind ja damit eigentlich abgedeckt. Allerdings wurde bei einer der Auskünfte die ich eingeholt habe darauf bestanden, dass das nicht ginge, und dass man für den VRR, statt Preisstufe A, Preisstufe B bräuchte damit Langenfeld (nochmal?) drin ist ( :confused: ). Spielen also bei Fahrten nur die Waben eine Rolle und ob man dafür jeweils eine gültige Fahrkarte hat, oder spielen die "Übergänge" zwischen den Waben die relevante Rolle, sodaß ich eine Fahrkarte bräuchte welche den Übergang Langenfeld (73) und Düsseldorf-Süd (53) beinhaltet?
Und wenn mir nun noch jemand sagen könnte wo ich das im Zweifelsfall nachlesen/nachweisen könnte, wäre ich restlos glücklich ![]()
Danke schonmal