Was kommt in das polizeiliche Führungszeugnis ?

  • N`abend Forum.


    Ich brauche mal den dringenden Rat der juristischen Experten hier.


    Folgendes Problem:
    Die Freundin (Alter 21) von einem sehr guten Freund von mir hat heute eine "Dummheit" begangen.
    Sie ist seit ca. 1 Monat bei einer Klamottenkette (die günstigen aus dem hohen Norden) als Teilzeitkraft angestellt. Nun wurde sie heute beim, ja drücken wir es mal ganz krass aus, klauen erwischt. Geklaut hat sie, eigentlich schon ein paar Tage her, eine Jacke und ein Oberteil. Wäre nicht rausgekommen wenn sie die Sachen nicht auch noch zur Arbeit angehabt hätte und dafür natürlich, wie man es da muß, den Kassenbon vorweisen kann. Aber das ist jetzt egal.
    Also, heute ist sie zur Arbeit, und da ihre Filialleiterin wohl schon was geahnt hatte, hat sie sie zur Rede gestellt. Die besagte Freundin hat sofort alles zugegeben. Das ihr jetzt eine Strafanzeige droht ist ja wohl klar. Die Filialleiterin hat sofort auch ein Fax an die Polizei geschickt.
    Nun zum eigentlichen Problem. Die Filialleiterin sagte das die Anzeige wegen Diebstahl natürlich im polizeilichen Führungszeugnis erscheinen wird.
    Ich habe vorhin mal etwas gegoogelt und die Seite 123recht.net gefunden, auf der steht das nur bestimmte Straftaten im polizeilichen Führungszeugnis aufgeführt werden. Weiß natürlich selbst auch nicht was nun stimmt.


    Jetzt hat die besagte Freundin natürlich panische Angst das sie Aufgrund dessen nie wieder einen Job finden wird.
    Desweiteren weiß sie auch nicht was sie nun alles erwarten wird. Staatsanwaltschaft ?
    Noch ein großes Problem ist, das ihre Eltern von der Sache absolut nix erfahren dürfen. Die sind Türken und sehr sehr streng. Wie streng brauche ich hier jetzt nicht aufzuführen. Nur soviel, es ist kein Spaß.


    Ihr tut die Sache natürlich wahnsinnig leid und sie weiß nicht warum und wie das passieren konnte. Natürlich ist sie die bereit die Konsequenzen in Kauf zu nehmen. Nur hat sie, wie gesagt, ob und wenn ja was ins polizeiliche Führungszeugnis kommt.
    Sie ist übrigens vorher nie polizeilich oder strafrechtlich aufgefallen. Hat also bis jetzt eine "weiße Weste".


    Hoffe das die Situation so einigermaßen verständlich.


    Hat jemand von euch "ähnliche" Erfahrungen oder kann mir etwas bezüglich dessen erzählen. Oder gibt es hier bei TT ein paar juristische Fachleute ?


    PS: Wie soll sie sich jetzt verhalten ? Ich habe ihr geraten sich gleich Montag bei der Geschäftsleitung zu melden, den Vorfall zu bedauern (was auch wirklich stimmt, sie ist völlig fertig und weint die ganze Zeit) und fargen ob die Anzeige evtl. zurückgezogen werden kann. Sie bekommt für die Zeit die sie dort gearbeitet hat noch ca. 500€, auf sie sie sogar verzichten würde.


    Danke schonmal für evtl. Hilfe und Ratschläge !

  • Ich denke, dass es auf den Wert ankommt.
    Bei minder wichtigen sachen (z.b. ne Zeitung klauen) bekommt man bestimmt keinen Eintrag.
    Ob man nen eintrag fuer nen oberteil mit nem wert von 10 eur nen eintrag bekommt glaub ich eher nicht.
    Nun hast du nichts ueber den Wert der Klamotten erzaehlt.
    Ich denke es kommt in diesem Fall auf den Wert der Sachen an....
    Gruss Siemens-S45-


  • Also soweit ich weiß die Jacke 40€ und das Oberteil 10€ = 50€

  • ich glaube mal gehört zu haben das nur verurteilungen im führungszeugniss stehen


    ich mein wenn sie evtl. vor gericht kommt und verurteilt wird stehts drinn andernfalls nicht
    bin mir aber nicht ganz sicher


    sollte es doch rein kommen ist das problem das es wohl "nur" als diebstahl eingetragen wird (evtl. auch beim arbeitgeber) und dann wird problematisch für sie einen job zu finden



    btw: wenns fischer vom bullenklopper zum minister geschafft hat ....:D

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Es sind zu unterscheiden das Bundeszentralregister und das polizeiliche Führungszeugnis.


    Im Bundeszentralregister werden verzeichnet


    § 3 BZRG


    Im polizeilichen Führungszeugnis


    §32 BZRG




    Diebstahl ist nach § 242 StGB strafbar. Bei geringwertigen Sachen ist ein Strafantrag erforderlich, ohne diesen wird die Tat normalerweise nicht verfolgt (248a StGB).
    Die Grenze zu den geringwertigen Sachen liegt bei etwa 50€. Mit viel Glück könnte man u.U. also zu einer geringwertigen Sache kommen. => Wenn der Arbeitgeber keinen Strafantrag stellt bzw. diesen zurückzieht, wird die Tat nicht verfolgt. So gesehen macht es Sinn, mit der Geschäftsleitung darüber zu sprechen. Es könnte zwar sein, dass die Staatsanwaltschaft öffentl. Interesse bejaht, aber das glaube ich eigentlich nicht.


    Sollte die Staatsanwaltschaft trotzdem zu dem Ergebnis kommen, dass die Tat verfolgt wird, oder der Arbeitgeber hält den Strafantrag aufrecht, kommt es zu einem ganz normalen Strafverfahren. Wenn sich die Freundin von dem Freund (wie kompliziert) aber so zeigt, wie du es beschreibst, also geständig ist und ihre Tat bedauert, kommt sie sicher mit einer Geldstrafe davon, die zwar als frühere Verurteilung im Bundeszentralregister vermerkt wird, jedoch als Erstverurteilung unter der Grenze von 90 Tagessätzen (und darunter wird es sicher bleiben) nicht in das pol. Führungszeugnis übernommen wird.
    Alles Wissenswerte dazu gibt es hier .


    Vor den Eltern muß sie das Verfahren einfach verheimlichen (außer wenn sie die Geldstrafe nicht bezahlen kann;)), was besseres fällt mir da nicht ein. Sie sollte einfach beim Arbeitgeber die gestohlene Ware bezahlen und mit dem Chef darüber reden.


    Gruß
    DaFunk

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  • Ergebnis bezüglich Eintrag im Führungszeugnis: Im Moment keiner und auch nach einer potentiellen Verurteilung höchstwahrscheinlich nicht.


    Bezüglich der Eltern: Es wird Post kommen: Diese immer abzufangen dürfte schwierig sein: Von daher ist es wohl kaum zu verheimlichen. Offensives Vorgehen finde ich angebracht.


    Na und diesen Nachsatz kann ich mir nicht verkneifen: Wenn klauen, dann doch nicht beim Arbeitgeber und dann nicht die Ware anziehen! Bitte das Gehirn zumindest ein bisschen einsetzen. Und bitte nicht in den kleinen Shops klauen, wenn, dann schon bei den großen. Ob wenn ist, eine ganz andere Frage (soll hier bitte nicht Diskussion sein).


    Grüsse


    Stefan

  • Ich glaube auch das ein Eintrag ins Führungszeugniss nicht erfolgen wird, entweder wird das Verfahren nach der Aussage bei der Polizei ganz eingestellt oder es gibt eine geringe Geldstrafe die auch nicht eingetragen wird. Wenn der Strafantrag aber einmal gestellt ist, kann er imho nicht mehr zurückgezogen werden. Allerdings ist es fraglich, ob so ein formloses Fax einen Strafantrag darstellt, imho ist das nicht der Fall. Deswegen würde ich dazu raten, nochmal mit dieser Chefin zureden und das ganze möglichst so abklären, das der Strafantrag nicht gestellt wird. Damit würde der Freundin eine Aussage bei der Polizei erspart bleiben. Wenn es nur eine Dummheit war wünsche ich ihr das sie möglichst gut wieder rauskommt.

  • Moin,


    besteht denn bei dem doch relativ geringen Wert keine Aussicht auf gütliche Einigung, z.B. fristlose Kündigung und natürlich bezahlen der gestohlenen Gegenstände ?


    Mit einer Anzeige ist ja im Endeffekt niemandem gedient. Es ergibt sich für beiden Seiten vermeidbarer Stress und Zeitaufwand.


    MfG.


    Segler

  • Selbst wenn ein Strafantrag gestellt ist, kann man diesen noch zurückziehen. Das ist nämlich Sinn und Zweck der Sache, bei sogenannten Bagatelldelikten eine Einigung zwischen Geschädigten und Beschuldigten zu erreichen. Es muß dazu jedoch eine Frist eingehalten werden. Zum Strafantrag gibt es auch eine Belehrung.


    Offensichtlich wurde bisher nur ein Fax verschickt, welches zunächst mal als Anzeige gilt (da nicht an Form gebunden). Entscheidend wird dabei schon sein, welche Schadenssumme da erwähnt wurde. Denn wenn es sich um keine geringwertige Sache mehr handelt, wird die Straftat von Amts wegen verfolgt. Sie sollte daher nochmal mit der Cheffin reden, diese kann ergänzende Angaben der Polizei gegenüber machen (Schadenssumme gering) und somit im Rahmen des § 248a (geringwertige Sache) auf das dann notwendige Stellen eines Strafantrages verzichten.


    Sollte sie jedoch nicht mit sich reden lassen und es kommt zu einem Ermittlungsverfahren, dann bekommt deine Freundin auch eine polizeiliche Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung. Inwiefern sich das alles vor den Eltern verheimlichen lässt, müsst ihr einschätzen.

  • Zu all dem kommt, dass derartige Dinge, sofern sie überhaupt eingetragen wurden, nach 2 Jahren aus dem Zentralregister gelöscht werden müssen. Also muss niemand befürchten auf Ewig gebranntmarkt zu sein.

    Lieber Fernsehsüchtig als Radioaktiv!

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