ZitatOriginal geschrieben von westsid3
Der Fahrlehrer meinte, dass ich Schuld habe. Meine Versicherung müsste für den Schaden aufkommen, aber Sie nehmen das Geld dann von dem Fahrer ohne Fahrerlaubnis wieder.
Deshalb wollt ich wissen, ob ich "gewinne" ...
Deine Versicherung kann sich das Geld nicht von dem anderen Fahrer wiederholen. Nur wenn er den Schaden verursacht hätte könnte seine Versicherung, weil er nicht in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war, in Regress gehen.
ZitatOriginal geschrieben von westsid3
Ausserdem kann es ja sein, dass die Frau den Wagen auf sich versichert hätte (der Mann geht ja schlecht, weil er keine Fahrerlaubnis hat). Also ich meine, dass nur sie mit dem Wagen fahren darf. Dann ist es doch auch was anderes oder?
Man kann ein Auto auch auf sich zulassen und versichern ohne in Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein. Ist aber meist finanziell etwas ungünstig da man keinen SF-Rabatt ansammeln kann.
Ein Leihwagen wird aber imho nie auf die Entleiher versichert sondern auf den Halter, also das Autohaus. Der Entleiher muss meist nur eine Vereinbarung über den Selbstbeteiligungsanteil der Kaskoversicherung unterzeichnen.