Brauche ich ein Gewerbe für folgendes...?

  • Hi,


    muss ich ein Gewerbe anmelden wenn ich eine Kleinanzeige in die Zeitung setze mit (sinngemäß) folgendem Inhalt:


    "Student hilft bei Problemen mit Computer und Handy. Helfe schnell und kompetent. Tel: XXXXXXXXXXXX"


    Ich weiß nicht was sich dabei verdienen lässt, die Zielgruppe sind vorallem etwas unbedarftere PC-Nutzer oder Handy-Neulinge.

    Freunde der Sonne

  • Hallo!


    Nein, das benötigst Du nicht, solange Du dabei die Grenzen des Steuergesetzes nicht überschreitest (Bei Arbeitnehmern sind dies 500,- Euro). Dann läuft das laut Aussage eines Mitarbeiters des Finanzamtes Lindau unter "Liebhaberei". Nur ein Cent darüber und alles muss versteuert werden.


    Und soviel lässt sich damit ohnehin nicht verdienen. Es gibt einfach zuviele, die das machen (ich zum Beispiel).


    Gruß, Mumpel

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • liebhaberei ist es eigentlich nur wenn du mehr geld investierst, als verdienst.
    melde lieber ein gewerbe an, steuern musst du sowieso bei geringem gewinn nicht zahlen. und von der umsatzsteuer wirst du auch befreit.

  • Der Mitarbeiter des FA hat mir gesagt, dass dafür kein Gewerbeschein erforderlich ist. Geprüft wird das selten. Ich hatte auch mal einen Gewerbeschein für soetwas. Habe ich wegen "Minderverdienst" wieder abgemeldet, das FA hat das auch akzeptiert. Nur muss ich seit dem jedes Jahr eine Steuererklärung machen.

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