Schreckschusswaffe im Fluggepäck

  • Hallo,


    eine etwas komische Frage (bitte kein BND anrufen :D )die ich Stelle :D Ich werde heute Nachmittag mit dem Flugzeug nach Berlin fliegen zu einer Hochzeit *freu*.... Gestern abend frage mich mein Opa, ob ich den die möglichkeit hätte meine Schreckschusswaffe vom Silvester mitzubringen um auf einem Privatgelände wo die Feier stattfindet ein kleines Feuerwerk zu verantalten zur Feier des Tages.


    Nun habe ich mich eben bei dem Flughafen (Düsseldorf)informiert über deren Webseite und habe nicht so recht eine Auskunft bekommen ob es mgl. ist die Waffe im Fluggepäck aufzugeben ohne Munition und in einem kleinen Koffer. Da ich ja die Waffe eh nach dem Ticketkauf und aufgabe des Packstückes nicht mehr zu Gesicht bekomme fragte ich mich ob sowas halt geht? Oder sollte ich mich da an die Bundespolizei wenden die mir solche Fragen eher beantorten kann? Vielleicht hat jemand von Euch schon selbiges Vorhaben gehabt evtl. bei einem Event in Berlin (Silvester oder so).... Einen kleinen Waffenschein habe ich das ich zumindest die kleine Signalpistole mit mir führen kann...

  • Hi,


    ich denke, es wird dir nichts anderes übrig bleiben, als zu telefonieren! :)


    Flughafen-Information: +49 (0)211 / 421-0
    Zoll: +49 (0)211 / 4 21 69 27
    Flughafenpolizei: +49 (0)211 / 4 21 69 40

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Das dachte ich mir, ist kein Problem denke es ist eh am besten sich dort hin zu wenden. Wenn es nicht geht dann halt kein geknalle heut abend :D:D Aber danke für die Nummern und Antwort :top:

  • Du hast dafür aber schon so eine Lizenz, die man seit ein paar Jahren braucht? (Man möge mich korrigieren, wenn dem nicht so ist)

  • Zitat

    Original geschrieben von flashhawk
    Du hast dafür aber schon so eine Lizenz, die man seit ein paar Jahren braucht? (Man möge mich korrigieren, wenn dem nicht so ist)


    Lies doch mal die letzte Zeile von seinem Post.

  • Ja die habe ich ... Es ist der kleine Waffenschein den man benötigt um eine Schreckschusswaffe mit sich rumzuführen :)

  • Zitat

    Original geschrieben von flashhawk
    Du hast dafür aber schon so eine Lizenz, die man seit ein paar Jahren braucht? (Man möge mich korrigieren, wenn dem nicht so ist)


    Hat er doch geschrieben


    "Einen kleinen Waffenschein habe ich das ich zumindest die kleine Signalpistole mit mir führen kann..."


    ;)

  • Jo, ist noch früh, da habe ich das doch glatt überlesen :eek:


    Threadersteller: Hast du da denn nun mal angerufen? Beim Hamburger Flughafen steht das:

    Zitat

    Gefährliche Güter
    Sicher haben Sie Verständnis dafür, dass gefährliche Güter gemäß IATA-Vorschriften im Gepäck grundsätzlich verboten sind. Als gefährliche Güter gelten zum Beispiel Schusswaffen, Hieb- und Stichwaffen, feuergefährliche und radioaktive Materialien oder Gasbehälter. Detaillierte Informationen hierzu bzw. eine vollständige Liste der "gefährlichen Gegenstände" erhalten Sie bei Ihrer Airline oder der Bundespolizei.

  • Ganz abgeehen davon würde ich mir das zweimal überlegen!


    Es ist nämlich verboten ohne Genehmigung ein Feuerwerk abzufackeln. Einzige Ausnahme ist hier die Zeit kurz vor und an Silvester. Die Ordnungsämter sind da teilweise sehr, sehr empfindlich! Sowas kann schnell mit ner gesprengten Fete und empfindlichen Geldstrafen enden.


    Und zum zweiten sprichst Du das Thema "Event" an.
    Hier ist es Privatpersonen generell verboten, Waffen zu führen. Kleiner Waffenschein hin oder her - in Menschenansammlungen kann sowas schnell zu sehr bösen komplikationen führen.


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
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