Wenn die Rechnung nicht oder nie kommt - muss man dennoch zahlen?

  • Hallo,


    wie ist das eigentlich, wenn eine Firma, z.B. die Telekom oder Quelle, was liefert, die Ware oder Dienstleistung aber nicht in ihren Rechnungen aufführt und der Verbraucher im guten Glauben, dass die Rechnung schon noch kommen wird, das Geld einfach aufhebt und wartet und wartet und wartet...


    Ist dann der Anspruch des Erbringeres irgendwann "verjährt"? Oder macht man sich gar strafbar, wenn man sich nicht von sich aus meldet?
    Und: Wie ist die Praxis? Wenn etwa die Telekom was vergisst - vergisst sie es dann auch dauerhaft oder hat schonmal jemand nach längerer Zeit ein böses Erwachen gehabt mit dem "Warten"?

  • Je nach Betrag wird spätestens nach der Jährlichen Überprüfung auffallen das da was fehlt. Bei kleineren Beträgen wird das wohl unter den Tisch gekehrt, bei größeren Summen aber nicht.


    Gruß Deifie

    Wenn Null besonders groß ist, ist es fast so groß wie ein bisschen Eins.

  • Eine Rechnungsstellung für bereits erbrachte Leistungen kann auch noch deutlich später erfolgen. Oft wird das auch so gehandhabt, sofern der Fehler rechtzeitig auffällt.


    Zur Verjährung gibt es aber auch vorgegebene Fristen: http://www.trenkler.de/rechtsanwalt/verjaehrung.shtml


    Ist nach 4 Jahren immer noch keine Rechnung gekommen, bist Du wohl auf der sicheren Seite, je nach Datum der Lieferung auch schon eher (ab 3 Jahren und 1 Tag...).

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

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