Mietvertrag 2 Personen als Hauptmieter

  • Hallo,


    wenn in einem Mietvertrag 2 Personen als Hauptmieter angegeben sind und kein Untermietsverhältnis zwischen denen besteht,müssen dann nicht beide Personen jeweils die Hälfte der Miete an die Genossenschaft zahlen ?
    Oder kann die Genossenschaft verlangen,daß nur einer zahlt ?Im Mietvertrag steht nämlich nichts davon wie die Zahlung erfolgen soll und jetzt haben sie die ganze Miete von meinem Konto abgebucht und ich soll zusehen,wie ich das Geld von meinem Mietpartner kriege.
    (Aussage der Genossenschaft).
    Ist das rechtens ?


    gruß lokomotive

  • Das ist bei uns auch so. Die Miete geht immer nur von einem Konto runter. Wir haben einfach einen Dauerauftrag über die Hälfte der Miete eingerichtet, dann gibt es keinen Stress...


    Grüße
    knolle

  • Ihr seid mangels gesonderter Vereinbarung Gesamtschuldner, d.h. der Vermieter kann sich aussuchen, von wem er die volle Miete verlangt (Aussenverhältnis). Derjenige, der zur Zahlung an den Vermieter herangezogen wurde hat gegen den anderen Schuldner einen Regressanspruch, hier i.H.v. 1/2 Miete (Innenverhältnis).

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Yup, genauso sieht's aus. Du hast gegen den weiteren Mieter einen Anspruch auf die Hälfte der Miete (und umgekehrt), sog. Innenverhältnis. Der Vermieter kann sich aussuchen, von wem er die Miete fordert.

  • Wir sind beide Studenten,kann die Genossenschaft nicht von ihm die gesamte Miete nehmen oder nimmt die Genossenschaft die Miete deswegen von mir,weil meine Mutter dummerweise die Bürgschaft für die ganze Wohnung unterschrieben hat ?
    Weil jetzt für September wurde ende August die gesamte Miete einbezogen und ich habe noch kein Geld von meinem Mietpartner bekommen und so wie ich ihn kenne,wird er mich immer weiter vertrösten.Problem ist nur,das mein ganzer Bafög für die Miete darauf gegangen ist und ich jetzt fast ohne Geld dastehe.
    Meinen Mietpartner interessiert das herzlich wenig.

  • Das sollte man halt vorher abklären, zum einen bei der Auswahl der Partners, zum anderen bei der Regelung der Zahlungsmodalitäten...


    Wie bereits geschrieben, die Genossenschaft kann sich aussuchen, wen sie in Anspruch nimmt. Sie wird logischerweise den solventeren von euch heranziehen, niemand schafft sich freiwillig Probleme.


    Du kannst natürlich jedes Mal die Lastschrift zurückgeben, dann werden sie es irgendwann bei deinem Kollegen versuchen. Gibt aber auch nur Ärger und weitere Gebühren.


    Mit der Bürgenstellung deiner Mutter sollte dieses Verhalten nichts zu tun haben, denn dafür ist es schonmal völlig egal wer von euch beiden nicht zahlt. Im Übrigen dürfte die Bügrschaft ohnehin unwirksam sein, wenn ihr die übliche Kaution geleistet habt und deine Mutter sie nicht aus völlig freien Stücken übernommen hat.


    Erzieh`deinen Kollegen richtig, den meisten Ärger gibt es bei Auszug (Mängel, Schönheitsreparaturen, Kautionsverrechnung), habe da im Bekanntenkreis einige Fälle gehabt, die haben sich bis auf das Blut zerstritten :(

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Damit meint er doch nur seinen Mitbewohner, mit dem er gemeinsam die Miete schuldet.


    Also, wie gesagt, die Genossenschaft interessiert das mit deinem Bafög und deinem unzuverlässigen Mitbewohner herzlich wenig. Wenn's hart auf hart kommt, müsstest du schon deinen Mitbewohner verklagen, um an dein Geld zu kommen.

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