Thema Fortbildungen bzw. Ausbildung während des Studiums. Absetzbar für Eltern?

  • Hi Zusammen,


    so langsam geht mein Studium zu Ende.
    Ich habe jetzt noch die Chance eine zusätzliche Ausbildung in Form eines Kompaktkurses zu absolvieren. Die Plätze dort sind heiß begehrt und ich musste mehrere Auswahlverfahren durchlaufen.
    Dieser vierwöchige Kurs kostet trotzdem ca . 3000EUR. Kann mein Vater, der das dann wohl hoffentlich zahlt ;-) diese zusätzlichen Ausbildungskosten irgendwie absetzen?


    Würde mich freuen, wenn mir jemand Tipps geben könnte.
    Das hier hilft mir nicht so richtig weiter.


    Grüße :cool:

  • Ich bin in steuerlichen Sachen so etwas von einer Niete, das ich Dir keinen guten Tip geben kann. Trotzdem: Ein Freund von mir (ist in diesem Jahr mit dem Studium fertig geworden) hat nach entsprechender Beratung seines Steuerberaters einen Verlustvortrag (frag mich nicht, ob das der Fachterminus ist) geltend gemacht und kann so die Aufwendungen, die er im letzten Kalenderjahr für die Ausbildung hatte, im kommenden Jahr von den Steuern abziehen - da er dann ja mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit einen Job haben wird. Eventuell kannst Du mehr Informationen zusammenkramen und Dich im nächsten Jahr über 3000 zusätzliche Euros freuen :D

  • Zitat

    Original geschrieben von Percy
    Ich bin in steuerlichen Sachen so etwas von einer Niete (...)


    Wohl war:


    Zitat

    Eventuell kannst Du mehr Informationen zusammenkramen und Dich im nächsten Jahr über 3000 zusätzliche Euros freuen :D


    So funktioniert das ja nun leider auch nicht. ;)

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    – Edward V Berard

  • Re: Thema Fortbildungen bzw. Ausbildung während des Studiums. Absetzbar für Eltern?


    Dein Vater wird dort nichts absetzen können, allenfalls du selbst, allerding auch nur wenn es die Qualifizierung einer Fortbildung hat (IMHO nicht die Erstausbildung), die deinem Berufsbildung/Tätigkeit entspricht.

  • Dein Vater kann da wahrscheinlich nichts abziehen, da es DEINE Ausgaben sind, dass er hierbei zahlt ist irrelevant.
    Wenn dies bei dir als "Zweitstudium" gilt kannst du eventuell einen Verlustvortrag machen (was bei einem Erststudium nicht möglich ist da sie als Sonderausgaben gelten und somit kein Verlustvortrag möglich ist).


    http://www.manager-magazin.de/…e/0,2828,314770-2,00.html



    http://www.wer-weiss-was.de/theme66/article3455134.html


    hier Punkt 2 als Auflistung:
    http://www.erwin-denzler.de/fortbild/



    Kurzum: Werbungskosten berechtigen DICH einen Verlustvortrag vorzunehmen, Sonderausgaben nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von xlephant
    Weißt Du mehr? :confused:


    Es ging rein um das Prinzip des steuerlichen Absetzens - 3000 EUR abzusetzen bedeutet, 3000 EUR nicht zu versteuern und nicht etwa, wie von Percy impliziert, 3000 EUR weniger Steuern zu bezahlen. ;)

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    – Edward V Berard

  • Ach Klasse. Danke für die Antworten.
    War für mich wichtig zu wissen. So kann ich es als Ausbildungsausgabe von meinem Einkommen abziehen und damit die Schwelle zum nicht mehr Kindergeld kriegen wieder ein wenig höher setzen ;-)


    Danke und viele Grüße

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