Fangschaltung auch mit AB möglich?

  • Hallo,


    mich interessiert die Frage, ob es technisch möglich ist, im Rahmen einer Fangschaltung einen Anruf auch mit eingeschaltetem Anrufbeantworter zu "fangen".
    (Konkret : ein Mensch X sitzt .B. neben dem Telefon, es kommt ein Anruf mit "unbekannt" im Display. Der Anrufende legt auf, weil ein Anrufbeantworter dran ist, und er nicht darauf sprechen möchte. Ist in diesem Fall technisch möglich dennoch den Anruf zu "fangen" oder geht es nur dann, wenn der AB ausgeschaltet ist?


    Falls ja, ist aus dem Ergebnis der Fangschaltung feststellbar, bzw. ist es möglich zu beweisen, ob ein Anrufbeantworter angeschlossen war oder ob ob kein AB angeschlossen war?

  • Hallo,


    ich sag mal auf die schnelle: Nein, geht nicht


    Damit die Fangschaltung aktiviert wird, sprich der Anrufer festgestellt wird, muss der Angerufende aktiv werden und eine Ziffer wählen und zwar innerhalb einer bestimmten Zeit während bzw. noch nach Ende des Gespräches.


    Macht er dies nicht, wird kein Anrufer festegestellt. Der Hintergrund ist einfach, damit nicht jeder Anruf als Fangverbindung festgestellt wird.


    Deine letzte Frage: nein, ich nicht möglich. Du bekommst ausschliesslich die Anruferdaten nur dann mitgeteilt, wenn auch eine Fangverbindung ausgelöst wurde.


    Ich weiss nicht, wie das heute gehandhabt wird, früher zu meiner Telekomzeit waren Fangverbindung eine schöne Wochenend-Rufbereitschafts Beschäftigung. Der Auftraggeber konnte erst dann rechtliche Schritte einleiten, wenn er 3 mal vom selben angerufen wurde und dies als Fangverbindung protokolliert wurden.


  • Hallo und danke für die schnelle Antwort. Ja, das kann ich gut nachvollziehen.


    Aber nehmen wir an (das soll es leider auch mal geben) daß der Angerufene jemanden, den er kennt aus bestimmten und nicht so edlen Gründen "reinlegen" will (von welchem er annimmt, daß er angerufen wird) um dann den Anruf z.b. u U als anonym zu erklären.


    Kann rein technisch der Angerufene neben dem AB sitzen, und dann gleich nachdem der Anrufer aufgelegt hat, weil ein AB dran war, eine Ziffer wählen? Oder ist technisch das Drücken einer Ziffer nur dann möglich wenn der AB nicht eingeschaltet war?


  • Natürlich kann jeder Anruf festhalten werden, das ist heute möglich. Der Angerufene sprich der die Fangschaltung am laufen hat braucht nicht mal dran gehn auch Klingelstörer werden festgehalten. Die Fangschaltung wird nur in mehreren Varianten angeboten. Entwerder wird jede Verbindung festgehalten sprich ganz egal wer anruft wenn er das Freizeichen hört ist er bereichts "festgehalten" oder eben das mit der selbst aktivierung über Tastenzeichen. Daher würde das mit dem AB auch problemlos klappen ohne das man was drücken musst.

  • Zitat

    Original geschrieben von maci
    Natürlich kann jeder Anruf festhalten werden, das ist heute möglich. Der Angerufene sprich der die Fangschaltung am laufen hat braucht nicht mal dran gehn auch Klingelstörer werden festgehalten. Die Fangschaltung wird nur in mehreren Varianten angeboten. Entwerder wird jede Verbindung festgehalten sprich ganz egal wer anruft wenn er das Freizeichen hört ist er bereichts "festgehalten" oder eben das mit der selbst aktivierung über Tastenzeichen. Daher würde das mit dem AB auch problemlos klappen ohne das man was drücken musst.


    Kann jeder eine globale Fangschaltung ( bei der Telecom) beantragen oder müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden?

  • Man kann sehr schön, nachdem der Anrufer aufgelegt hat, die " Fangziffer" von Hand nachwählen, indem man das Telefon erneut aufnimmt und wählt.


    Wie soll zu erkennen sein, dass ein AB abgenommen hat?! Unterscheidet sich im Verbindungsaufbau nicht von einem Telefon.


    Im schriftlichen Antrag auf Fangschaltung muss man darlegen warum gefangen werden soll. Belästigung, Bedrohung usw. aus Langerweile ist kein Grund!!

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