Abmahnungsanwalt Gravenreuth hat sich das Leben genommen

  • Zitat

    Original geschrieben von John Shaft II
    Wie lange guckt sich die Anwaltskammer das mit dem Kerl eigentlich noch an?


    Gute Frage. Wenn ich bedenke, wie leicht ich meine Zulassung verlieren kann... :rolleyes:


    Am Besten wäre die Allgemeinheit nämlich vor ihm zu schützen, wenn er nicht mehr als Anwalt tätig sein dürfte! ;)


    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Wenn man bedenkt, dass Hitler in dieser Liste auch ganz oben steht, wäre das schon eine reife Leistung... :D (Ein sehr geiler Satz für Suchmaschinen... :D )


    Und ich dachte, der Herr war Österrrreicherrrr? :D

  • Zitat

    [Update]:
    In einer ersten Stellungnahme betonte Rechtsanwalt Gravenreuth, er habe bis zur Aufhebung der einstweiligen Verfügung noch offene Forderungen gegenüber der taz gehabt, die Abmahnkosten und Abschlussschreiben umfassten. Die Zahlung der taz sei für ihn aufgrund der Bezeichnung "RNR.15O436/0623.05.2006" ein unklarer Zahlungseingang mit unklarer Leistungsbestimmung gewesen. Die Behauptung, er habe die Pfändung von taz.de damit begründet, dass er kein Geld von der Berliner Tageszeitung erhalten habe, stelle daher eine falsche Behauptung dar. Die Klage in der Hauptsache in diesem Verfahren gegen die taz sei anhängig, einen Termin beim Kammergericht gebe es erst im August nächsten Jahres.


    :mad:

  • Ich persönlich glaube - leider - nicht, dass nach der Berufung noch eine Haftstrafe (ohne Bewährung) auf der Rechnung steht. Freiheitsstrafen unter 1 Jahren werden allerallermeistens zur Bewährung ausgesetzt, ansonsten braucht es eine besondere Begründung, die hier aber nicht ersichtlich ist.

  • Vielleicht stimmt ihn dieser Schuss vor den Bug endlich mal nachdenklich.

    Zu welchen Anlässen man Whisk(e)y trinkt :
    Man sollte immer eine kleine Flasche Whisky dabeihaben, für den Fall eines Schlangenbisses - und ausserdem sollte man immer eine kleine Schlange dabeihaben.
    (W.C.Fields)

  • Zitat

    Original geschrieben von leibi111
    Ich persönlich glaube - leider - nicht, dass nach der Berufung noch eine Haftstrafe (ohne Bewährung) auf der Rechnung steht. Freiheitsstrafen unter 1 Jahren werden allerallermeistens zur Bewährung ausgesetzt, ansonsten braucht es eine besondere Begründung, die hier aber nicht ersichtlich ist.


    Falls der Richter der Berufungsinstanz zufällig Ahnung von IT hat, kennt er die Vorgeschichte(n) und würgt Günni eine 'rein.

    “The ideas of economists and political philosophers, both when they are right and when they are wrong, are more powerful than is commonly understood. Indeed the world is ruled by little else. Practical men, who believe themselves to be quite exempt from any intellectual influence, are usually the slaves of some defunct economist.” (Keynes)

  • Wenn der Angeklagte aber bereits Vorstrafen hat, kann ein Urteil schon mit Zimmer und Gitterblick enden.

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  • Zitat

    Original geschrieben von galahad13
    Wenn der Angeklagte aber bereits Vorstrafen hat, kann ein Urteil schon mit Zimmer und Gitterblick enden.



    Kann mich dem nur anschliessen, daß er sich wohl verpokert hat.


    Zumal die Aussage der Richterin ja deutlich war.


    Evtl. ist es auch ein abschrecknedes Beispiel für andere Abmahnkönige wie den allseitsbekannten ex Media Markt Anwalt. :D

  • Zitat

    Original geschrieben von <registered>
    Falls der Richter der Berufungsinstanz zufällig Ahnung von IT hat, kennt er die Vorgeschichte(n) und würgt Günni eine 'rein.

    So wie die aktelle Richterin schon? Bei aller Liebe (oder eher Hass ;)) ggü. Freiher Günni, das ist nicht deutsches Recht.



    Zitat

    Original geschrieben von galahad13
    Wenn der Angeklagte aber bereits Vorstrafen hat, kann ein Urteil schon mit Zimmer und Gitterblick enden.

    Kann (!), ja. Die Vorstrafe ist aber schon 7 Jahre her.



    Zitat

    Original geschrieben von clio79
    Zumal die Aussage der Richterin ja deutlich war.

    Zu deutlich. Das schreit ja gerade zu nach Berufung.


    Zitat

    Evtl. ist es auch ein abschrecknedes Beispiel für andere Abmahnkönige wie den allseitsbekannten ex Media Markt Anwalt. :D

    Steinhöfel ist doch ein kleines schnuckliges Lämmchen ggü. Günni. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von leibi111
    So wie die aktelle Richterin schon? Bei aller Liebe (oder eher Hass ;)) ggü. Freiher Günni, das ist nicht deutsches Recht.


    Wenn deutsches Recht nicht auslegungsbedürftig wäre, könnten wir uns die teuren Richter sparen. ;)


    Die SZ berichtet auch schon:
    http://www.sueddeutsche.de/,tt…puter/artikel/730/132489/

    “The ideas of economists and political philosophers, both when they are right and when they are wrong, are more powerful than is commonly understood. Indeed the world is ruled by little else. Practical men, who believe themselves to be quite exempt from any intellectual influence, are usually the slaves of some defunct economist.” (Keynes)

  • Vorallem weil sich Herr" Tanja Nolte-Berndel" schon immer sehr nahe des strafrechtlichen Abgrunds bewegt hat.

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