EC & Perso gestohlen & zum Betrugsopfer geworden!

  • da braucht man aber viel Phantasie für, um das so auszulegen ;) Wenn ich einen sich beschwerenden Kunden vor mir sitzen habe, dann sollte ich zusehen, dass ich ihm nicht noch einen Grund liefere. Insofern wird sie es wohl kaum so gemeint haben, dass sie ihm wieder die Schuld zuschieben will. Das ist ähnlich wie ein Kunde, der sich heute beschwert hat, dass eine Kollegin ihm den Stempel zu patzig auf die Quittung der Überweisung gemacht hat. Dabei war einfach nur noch wenig Farbe drauf und mit Schmackes kommt die dann wenigstens besser an. Manchmal frag ich mich, über was sich Leute aufregen können... :rolleyes:

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Cyber-Shadow
    ...
    Außerdem: Wie soll das in der Praxis funktionieren? Hier im Forum wurde ja schon oft genug darüber geredet, wie schnell beispielsweise ein Handy-Vertrag gesperrt wird, wenn (aus welchen Gründen auch immer) eine Lastschrift zurückgewiesen wird. Wenn ein Bank-Mitarbeiter einfach mein Konto mitsperren würde, wenn meine EC-Karte gestohlen wird, dem würde ich was erzählen...
    ...


    dazu noch eine kleine ergänzung:
    nicht nur der äger, den man mit den rüla hat, auch die gebühr, die viele firmen für die geplatzen lastschriften, die eigentl. berechtigt wären verlangen.


    da dürfte es "etwas" günstiger sein, rechtzeitig in sein konto zu schauen und alle unberechtigten sachen zurückgehen zu lassen. der haken, der bleibt ist aber, wenn eine unberechtigte abbuchung den disponiblen rahmen ausschöpft & dann lastschriften platzen, dann hat man auch den ärger & die kosten...


    von daher: kontosperre legt alles lahm & nutzt relativ wenig. dann lieber direkt neues konto mit neuer nummer & allem aufwand der damit zusammenhängt...

    "Wer immer und überall erreichbar sein muß gehört zum Personal", Horst Schroth - Herrenabend 2000
    "Das mit der Demokratie ist damals falsch verstanden worden. Man kann zu allem eine Meinung haben, man muß aber nicht. Daher gilt: Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten!", Dieter Nuhr - http://www.nuhr.de
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  • oder einfach Auszüge täglich kontrollieren. Im Zeitalter von Internetbanking ein Kinderspiel.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Wo wir gerade beim Thema der Kosten für eine Rücklastschrift sind, missbrauche ich den Thread mal:


    1und1 hat mir fehlerhaft ~36€ abgebucht. Und zwar für ein gekündigtes Produkt (Kündigungsbestätigung liegt vor). Hab denen jetzt bis Ende der Woche Zeit gegeben sich zu melden bzw. das Geld wieder zu überweisen. Falls nicht, lass ich die Lastschrift einfach zurückgehen.


    Können die mir für die Rücklastschrift dann Gebühren in Rechnung stellen?
    Die Lastschrift ist ja nicht wegen mangelnder Kontodeckung geplatzt, sondern bewußt wegen eines Rechnungsfehlers gesperrt worden.

    Original geschrieben von bernbayer:
    "Eine Kampagne in ZUsammenhang mit Guttenberg kann man der Bild-Zeitung nicht vorwerfen."

  • wenn die Rechnung nicht berechtigt ist, dann dürfen sie Dir auch keine RL-Gebühren berechnen.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von raix
    Können die mir für die Rücklastschrift dann Gebühren in Rechnung stellen?

    Können sowieso und werden die auch, da die ja der Meinung sind, eine korrekte Rechnung ausgestellt zu haben.


    Be warned,
    vor Lastschriftrückgabe solltest Du Dir ganz ganz sicher sein und es auch beweisen können, daß die Lastschrift zu Unrecht erfolgte.

    Gier frisst Hirn, soweit vorhanden | Rauchen bildet - Krebs Meine Frau starb daran.

  • Ich denke mein Kündigungsfax und die Bestätigung per Mail durch die Kündigungsbearbeitung sollte Beweis genug sein.
    Dann warte ich mal ab, ob die von sich aus das Geld wieder hergeben ;)

    Original geschrieben von bernbayer:
    "Eine Kampagne in ZUsammenhang mit Guttenberg kann man der Bild-Zeitung nicht vorwerfen."

  • Zitat

    Original geschrieben von raix
    Dann warte ich mal ab, ob die von sich aus das Geld wieder hergeben ;)


    Aber nicht länger als 6 Wochen - 2 Tage seit der Abbuchung, sonst zicken die Banken bei der Rückbuchung.

    Gier frisst Hirn, soweit vorhanden | Rauchen bildet - Krebs Meine Frau starb daran.

  • in so nem fall schicke ich idr immer nochmal ein fax mit ner frist zur rücküberweisung & weise darauf hin, daß die evtl. anfallenden rü-la-geb zu lasten des unberechtigt einziehenden gehen...
    die rücküberweisungen kamen immer recht fix ;)

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