Kündigung o2 Loop

  • bernbayer: Da stimme ich dir prinzipiell zu, aber mal will ja auch eine gewisse "Hygiene" haben. Ich werds halt einfach mal versuchen, und hier dann berichten.


    CU
    spurkie

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  • hallo spurkie,


    genau das - eine Loop-Karte kündigen auf der (fast) nichts mehr drauf ist, und dies aus quasi-hygienischen Gründen - habe ich vor kurzem gemacht.


    Zitat

    Ich möchte gerne eine meiner LOOP Karten abschalten lassen, bei der das Guthaben auf 0 Euro steht


    Und zwar ohne Einschicken der Karte.


    Bei mir war das Guthaben unter 20 Cent. Für ein Briefporto wäre mir die Rückerstattung unzweckmässig erschienen.


    Ich schrieb einen Text, in dem ich Rufnummer und Kartennummer aufführte und den Vertrag unter ausdrücklichem Verzicht auf die Auszahlung etwaigen Restguthabens zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigte. Ausserdem bat ich um eine Kündigungsbestätigung. Unter den Text setzte ich meine Unterschrift und faxte ihn vom PC aus an o2.


    Der Clou: Als Fax-Nummer habe ich nicht die altbekannte 01805 - Registrierungsfaxnr. verwendet sondern unter http://www.dasoertliche.de unter o2, Nürnberg nachgesehen. Dort war eine ganz normale geographische Rufnummer (Nebenstelle) angegeben. Diese habe ich auch genommen, weil das Festnetz in meiner o2-Flatrate inbegriffen war ;)


    Es dauerte etwas unter einer Woche, bis die Karte echt deaktiviert war (buchte sich nicht mehr ins Netz ein) und ca. 2 Tage später traf auch eine recht individuell wirkende Kündigungsbestätigung per Briefpost ein. (Ich hatte o2 freigestellt, in welcher Form sie mir die Kündigung bestätigen)


    Resümee: Einwandfreie Abwicklung, o2 can do ......

    Dodge - Aus Freude am Tanken

  • Stefan, ja mit bekannter Kartennummer sind die LOOPs sogar schon innerhalb von einem Tag nach Faxeingang deaktiviert. Ich muss halt jetzt schauen, ob die Abschaltung auch ohne diese nummer, halt nur mit der KundenPIN durchgeht.


    CU
    spurkie

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  • spurkie, ich hab damals auch rumgerödelt bis ich die richtige Kartennummer zugeordnet hatte; gleichwohl verspürte ich auch einen gewissen Widerwillen, die Kündigung superperfekt zu machen. Nur weil ich wenige Wochen zuvor auch einen Vertrag so gekündigt hatte, machte ich bei der Loop genausoviel Aufhebens, aber ich kann keinen rationalen Grund nennen warum ich die Kartennummer mitgeteilt habe.


    Ich finde, solange keine Hyper-Dual-Ultra-Twin-Cards herumfliegen - bei Loop eher unwahrscheinlich - müsste die Angabe der Rufnr. vollauf genügen, zumal es ja bei der Kündigung nur um die rechtliche Eindeutigkeit in Bezug auf den Vertrag geht und weniger die jeweilige Karte an sich.


    Beim Festnetz genügt für die Kündigung eigentlich auch nur die Rufnummer.


    EDIT: hab ich das richtig gelesen /verstanden, du möchtest o2 die Kündigung per Email oder Kontaktformular zukommen lassen und mit 4stell. Kundenkennzahl dich zusätzlich ausweisen?

    Dodge - Aus Freude am Tanken

  • Fax und Kundenkennzahl. Das sollte dann wohl auch reichen.

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  • ich denke wenn das Fax Anzeichen einer Unterschrift trägt, gibt es keinen Grund es nicht zu bearbeiten, ob mit oder ohne Kundenkennzahl.


    Bei einer nichtauthentifizierten Email wäre ich skeptisch.
    Beim Kontaktformular, sofern man einen o2online-account hat (ich hatte keinen) und eingeloggt ist, müsste es m.E. auch so gehen, ohne Kundenkennzahl und Unterschrift.


    Viel Glück!

    Dodge - Aus Freude am Tanken

  • Hat denn schon jemand eine Auszahlung von O2 erhalten, ohne den Nachweis der Herkunft zu erbringen? Es gibt dafür schliesslich keine rechtliche Grundlage, einen Nachweis zu verlangen, und auch die AGB sagen dazu gar nichts.


    Ich bin jetzt auch in der Situation, dass ich meine Karte am 18.8 gekündigt habe zum Ende September, aber bis heute ist sie noch aktiv. Und als Antwort kam nur ein Schreiben, in dem sie von mir Nachweise verlangen, woher die Sim-Karte stammt, und wie aufgeladen wurde etc. Das Einschicken der SIM an sich haben sie aber gar nicht gefordert.


    Das ganze erinnert so ein Bischen an Spiel auf Zeit, und vielleicht der Hoffnung, dass der Kunde die Belege nicht mehr hat, die er aber eigentlich gar nicht aufzuheben braucht.

    oída oudén eidós
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    Samsung A54

  • Naja, wenn Du schon auf's Recht zu sprechen kommst:


    Wo siehst Du die Grundlage für einen Anspruch auf Auszahlung des Guthabens "einfach so während der Gültigkeit" der Karte?

  • Richtig, das ist der Knackpunkt: Die Karte muss erst deaktiv sein. Aber die Verweigerung der Kündigung ist ebenfalls ein Rechtsbruch.

    oída oudén eidós
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    Samsung A54

  • Also ich habe meine Loop folgendermaßen gekündigt: Sim mit Kündigungsschreiben eingeschickt, allerdings um Umbuchung des Betrages auf eine andere Loop gebeten, wurde auch gemacht.
    Soweit ich weiß, muß man immer die SIM einschicken mit dem Kündigungsschreiben. Bei Vodafone hab ich es auch so gemacht, und habe Geld überwiesen bekommen.

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