Rückzahlung per Scheck nach Widerruf - muss akzeptiert werden?

  • BigBlue007


    Ein Scheckeinreicher ist nicht zwingend notwendig. Ich mache das im Bedarfsfall immer formlos mit einem DINA4 Zettel, der die Daten eines Scheckeinreichers enthällt.


    Ein Scheck wäre dann von Vorteil, wenn er unverzüglich versandt wird. D.h. direkt nach Warenrücknahme. Wenn eine Überweisung vielleicht nach zehn vierzehn Tagen kommt, je nach Überweisunglauf, aber der Scheck nach 24h im Briefkasten wäre, hast Du einen kleinen Vorteil. Würde ein Unternehmen Insolvenz anmelden, würde die Überweisung nicht mehr ankommen und der Inhaber wäre nicht haftbar. Sofern aber der Scheck dann an innerhalb weniger Tage nicht zur Einlösung kommen würde, wäre das Scheckbetrug und der Inhaber wäre haftbar. So kenne ich das. Gesetze können sich natürlich geändert haben. Ich nutze seit vielen Jahren keine Schecks mehr. Sind IMHO auch mit dem abgebenden Partner mit höheren Kosten verbunden als normale Überweisungen.

  • Auch wenn ich die prinzipielle Argumentation nachvollziehen kann:


    der Aussteller hat ebenfalls die Portokosten, und im Allgemeinen gehen die meisten Leute hin und wieder an ihrer Bank vorbei (ich muesste ebenfalls verschicken, aber das ist sicher nicht die Regel).


    Wie Sascha schon sagte: fuer den Einreicher gibt es keine Formvorschrift, schreib hinten Deine Kontonummer und Namen drauf, unterschreib und gut ist.


    Das Posten hier "kostet" definitv mehr als die 55 cent, ganz zu schweigen von den Folgeaufwaenden einer Reklamation :D


    Gruss,
    Frank.

  • Zitat

    Original geschrieben von Blarney
    der Aussteller hat ebenfalls die Portokosten, und im Allgemeinen gehen die meisten Leute hin und wieder an ihrer Bank vorbei (ich muesste ebenfalls verschicken, aber das ist sicher nicht die Regel).


    Also ich war das letzte Mal vor vielleicht einem Jahr in meiner Bankfiliale. Weil ich eine Bareinzahlung zu machen hatte. Ansonsten wüßte ich keinen Grund, warum ich (oder jemand anders) in einer Tour zu seiner Bank rennen sollte. Und da reden wir noch gar nichtmal von Direktbanken, wo es keine Filialen gibt und das Ganze dann auf jeden Fall nur auf dem Postweg gehen würde.

    Zitat

    Wie Sascha schon sagte: fuer den Einreicher gibt es keine Formvorschrift, schreib hinten Deine Kontonummer und Namen drauf, unterschreib und gut ist.


    Nein. Die sollen überweisen, ansonsten lasse ich die Lastschrift, mit der ich den Rechnungsbetrag gezahlt habe, stornieren und zahle die Differenz (Rechnungsbetrag abzgl. zurückgesandter Artikel). Das kostet die dann IMHO so ca. 10 bis 15 Euro Gebühren. :top:

    Zitat

    Das Posten hier "kostet" definitv mehr als die 55 cent, ganz zu schweigen von den Folgeaufwaenden einer Reklamation :D


    Dass dieses Argument nicht zieht, hast Du mit Deinem :D ja selbst schon gesagt, deshalb lasse ich das einfach mal als scherzhafte Bemerkung Deinerseits stehen... :D

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • hallo,


    da ich leider keinen passen thread gefunden habe - oder auch falsch gesucht habe - wollte ich mal fragen, welche frist man dem händler setzen muss für die erstattung?


    mir hat ein online händler die falsche ware geliefert.
    das päkchen will ich nun mit der bitte das geld auf mein konto zu überweisen zurückschicken.
    nur mit welchem datum? morgen +14 tage? also bis zum 20.11.2007 ?

    NoxX

  • Frist setzen "musst" du keine, der Unternehmer kommt nach 30 Tagen automatisch in Schuldnerverzug. Wenn ich eine Frist setzen würde, dann vsl. Zugangsdatum + 7 Tage.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Update: Es handelt sich hier übrigens um die Firma Pearl. Die wollen jetzt tatsächlich per Scheck erstatten. Ich habe sie darauf hingewiesen, dass ich eine Scheckzahlung nicht annehme und dass, sollte die Rückzahlung nicht bis zum angegebenen Tag auf meinem Konto sein, ich der Einfachheit halber einfach die Lastschrift, mit der die Zahlung erfolgte, stornieren lasse und den Differenzbetrag überweise. Mal sehen, was passiert. ;)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Ich bewundere Deine Geduld in dieser Sache :top:




    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    der Einfachheit halber einfach die Lastschrift, mit der die Zahlung erfolgte, stornieren lasse und den Differenzbetrag überweise.

    Das hätte ich - gerade bei denen - gleich so gemacht :(

    [small]Bitte keine Fragen per PN, diese gehören ins Forum, damit alle davon partizipieren können[/small]

  • Pearl hat gelegentlich eine seltsame Einstellung zum Thema Kundenservice. Mit entsprechendem Kettenrasseln und Säbelschwingen konnte ich bisher immer noch ein Ergebnis herbeiführen, das meinen Vorstellungen entsprach, aber es waren schon zähe Verhandlungen dabei. :D


    Ich sage es mal vorsichtig, aber ein etwas offensiveres Vorgehen, mit deutlicheren Worten, hat meist schneller zum Erfolg geführt. ;)
    Kunde bin ich trotzdem noch... :o

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  • Bei so einem doch recht großen Laden wie Pearl wundert es mich allerdings, dass da noch nicht eine Verbraucherzentrale interveniert hat. Das mit der Rückzahlung per Scheck ist bei denen ja keine Ausnahme - die machen das ja offenbar IMMER so...

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

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