Arbeitsrechtliche Frage

  • Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Ob er dies in diesem Fall schaffen kann, weis ich nicht, aber ich denke mal er hat für die 2,5 Jahre, für die er absprachegemäß den erhöhten Lohn erhalten hat entsprechende lohnzettel/Zahlungsnachweise, so daß prozeßual ein Beweis nicht allzu schwer fallen dürfte.


    Zitat

    Original geschrieben von Thomas4711
    Hallo,


    Maarthok

    Ob ein Vertrag auf mündlich abgeschlossen wurde, oder auf Klopapier steht ist vollkommen uninteressant.
    Einen mündlichen Vertrag muss man erst mal beweisen können und das düfte, wenn er zwischen zwei Parteien abgeschlossen ist und keine Zeugen vorhanden sind, unmögich sein und genau darum geht es hier.



    @Maarthook


    Perlen vor die Säue geschmissen :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas4711
    Hallo,


    Maarthok

    Ob ein Vertrag auf mündlich abgeschlossen wurde, oder auf Klopapier steht ist vollkommen uninteressant.
    Einen mündlichen Vertrag muss man erst mal beweisen können und das düfte, wenn er zwischen zwei Parteien abgeschlossen ist und keine Zeugen vorhanden sind, unmögich sein und genau darum geht es hier.


    Wenn er doch 2,5 Jahre die Zahlungen erhalten hat und diese auf den Lohnzettel stehen, dann muß es dafür doch eine Begründung geben. Und das ist ja wohl schon ein Beweis, sogar ein schriftlicher, dass er das bekommen hat. Und die Anweisung ihm das zu zahlen wird dem Personaler auch nicht im Traum gekommen sein, sondern vermutlich via E-Mail oder Schriftlich. Ich denke also schon, dass sich das beweisen lässt.


    bs

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!