Arbeitsrechtliche Frage

  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas4711
    Hallo,



    Hast du irgentwas schriftliches, was diese beschreibt, Arbeitsvertrag oder ähnliches ?
    Wenn nicht, kannst du dir den weg zum Anwalt sparen.


    Das ist Quatsch, das muß nicht (zwingend) schriftlich sein.

    Hier stand eine Signatur.

  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas4711
    Hallo,



    Hast du irgentwas schriftliches, was diese beschreibt, Arbeitsvertrag oder ähnliches ?
    Wenn nicht, kannst du dir den weg zum Anwalt sparen.


    Es ist ne mündliche Absprache und diese gilt seit 2,5 Jahren.
    Schriftlich existiert nichts. Von meinen Gehalts- und Provisionsabrechungen abgesehen. Auf den Provisionsabrechungen ist auch jeweils "Fixum" vermerkt.

    Ja die Welt ist rund!

  • Ich würde auch davon ausgehen, dass Du Dich auf "Gewohnheitsrecht" berufen kannst - zudem kann Dein alter Chef/Vorgesetzter notfalls ja auch als Zeuge für den Vorgang geladen werden, falls es zu einem Rechtsstreit kommt.



    :) MTT :)

    Multae causae sunt bibendi...

  • Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von Squib
    Es ist ne mündliche Absprache und diese gilt seit 2,5 Jahren.
    Schriftlich existiert nichts. Von meinen Gehalts- und Provisionsabrechungen abgesehen. Auf den Provisionsabrechungen ist auch jeweils "Fixum" vermerkt.


    Mündliche Absprachen sind im Arbeitsrecht nichts wert, grundsätzlich alles schriftlich machen ( nur als Tip für die Zukunft, gilt für alle Bereiche ).
    Du kannst versuchen, dich auf Gewohnheitsrecht zu berufen, aber dafür sehe ich auch eher schwarz.


    Ich weiss nicht, ob es Sinn macht, direkt zum Anwalt zu laufen, wenn du noch länger in der Firma bleiben willst.
    a. ) macht es keinen guten Eindruck und kann dir das Leben da zur Höhle machen
    b. ) wird man sich sicherlich überlegen, dich bei nächster Gelegenheit an die Luft zu setzen.


    Ich würde man erst versuchen, das auf dem Weg des Gespräches mit deinem Chef, Personalabteilung usw. zu klären.


    Maarthok
    Ich weiss nicht, wie lange du im Berufsleben stehts, ich hab schon über 20 Jahr bei verschiedenen Firmen hinter mir, zudem hab ich 2 Jahre Arbeitsrecht in der Technikerschule gehabt.
    Bei Verträgen und gerade im Arbeitswesen, muss alles schriftlich gemacht werdem, mündliche Absprachen sind nichts wert und haben keinerlei Beweisskraft, sollte es zum Rechtsstreit kommen. Wie willst du den bitte beweisen, das es eine Absprache gab ?

  • Zitat

    Wie willst du den bitte beweisen, das es eine Absprache gab ?


    Das ist ja in diesem Fall mehr wie einfach:


    -Gehaltsabrechnung der letzten 2,5 Jahre
    -Provisionsermittlung der letzten 2,5 Jahre
    -Personalabteilung muss vom ehemaligen Chef auch was
    vorliegen, anhand dessen sie die Abrechnung vornahm.


    Das wird auch vor jedem Arbeitsrichter Bestand haben.


    Andererseits wird er mit diesem Vorgesetzten auf Dauer auch nicht
    glücklich werden, wenn er schon derart argumentiert.
    Das ist schlicht und einfach ein Armutszeugnis.
    Ihn dann gleich am Anfang vors AG zerren ist auch nicht gut für seine Karriere.
    Das mal unter vier Augen nahegebracht wirkt auch.


    Bin seit 37 Jahren im selben Unternehmen. Habe solche Typen zuhauf kommen und gehen sehen,
    95 % davon sind sang und klanglos in der Versenkung verschwunden.


    GP

  • Also kleiner rechtstheoretischer Exkurs:


    Grundsätzlich sind sämtliche Verträge in Deutschland FORMFREI, dh. du kannst sie mündlich, schriftlich, per Email, bei Notar oder wie immer du willst abschließen (§ 125 BGB). Dies gilt selbstverständlich auch für Arbeitsverträge. Es müssen nur die Willenserklärungen der 2 Vertragsparteien übereinstimmen (§§ 145 ff BGB).


    Nichtig, dh. unwirksam sind nur die Rechtsgeschäfte bei denen das Gesetz ausdrücklich eine bestimmte Form vorschreibt (§ 125 BGB, zB. Grundstückskaufvertrag) oder bei denen eine bestimmte Form vereinbart wurde (§ 127 BGB)


    Für das Arbeitsrecht gilt dies nach dem BGB ausschließlich für Kündigungen (§ 623 BGB). Dh. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen, ansonsten sind sie unwirksam.


    Im übrigen besteht aber im Arbeitsrecht Formfreiheit, dh. sämtliche mündlichen Absprachen sind zunächst einmal wirksam. Etwas anderes kann sich im Einzelfall ergeben, wenn entweder im Arbeitsvertrag selbst Schriftform für alle Nebenabreden vereinbart wurde, manchmal gibt es auch entsprechende Tarifverträge, die derartiges bestimmen.


    Ob dies beim TE zutrifft kann ich nicht sagen, ohne daß ich weitere Informationen habe.


    Das was du durcheinander wirfst, lieber Thomas4711, ist die materiellrechtliche Wirksamkeit der Absprache und die prozessuale Beweisbarkeit.


    Denn eine mündliche Absprache zu seinen Gunsten muß natürlich der TE beweisen, dh. er muß das Gericht nach den Vorschriften der ZPO/ArbGG von der Richtigkeit seiner Absprache überzeugen.


    Ob er dies in diesem Fall schaffen kann, weis ich nicht, aber ich denke mal er hat für die 2,5 Jahre, für die er absprachegemäß den erhöhten Lohn erhalten hat entsprechende lohnzettel/Zahlungsnachweise, so daß prozeßual ein Beweis nicht allzu schwer fallen dürfte. Aber das geht nun auch etwas weit, ohne genauere Fakten zum Fall zu kennen.


    Womit du aber mit Sicherheit Recht hast, ist. ob der sofortige Weg zum Anwalt der richtige ist. Ich würde auch empfehlen, zunächst noch einmal das Gespräch mit den Vorgesetzten/Personalstelle oä. zu suchen.


    und PS. Thomas4711: Wenn du das Studium dazurechnest, mach ich seit 14 Jahren nichts anders mehr als Jura :>

    Hier stand eine Signatur.

  • Hab gerade eine E-Mail an meine Personalreferentin geschrieben und ihr die Situation geschildert.
    Was mir im nachhinein aufgefallen ist:
    Mein Chef sagte zu mir, dass ich auch nicht seinen Vorgesetzten anrufen brauche, da dieser und der Betriebsrat über die Entscheidung informiert seien. Ich lass mich durch sowas ja nicht einschüchtern und habe seinen Vorgesetzten angerufen. Der sagte mir, dass er darüber keine Kenntniss hat und sich mit Herrn XXX in Verbindung setzt. 10 Minuten später rief mich mein Chef an und fragte mich ob er sich unklar ausgedrückt habe als er mir sagte ich solle seinen Vorgesetzten nicht anrufen. Mich beschleicht das Gefühl, dass das ein Alleingang seinerseits war und auch der Betriebsrat nicht involviert ist.
    Habe diese Tatsache geschickt in meiner E-Mail an die Personalabteilung verpackt.
    Den Weg zum Anwalt werde ich mir schenken. Bin seit fünf Jahren in der Firma und möchte das Vertrauen nicht zerstören, nur weil ein 28jähriger Wichtigtuer, der seit knapp einem Jahr im Unternehmen ist, meint er müsse die Welt verändern.
    Ich halte Euch auf jeden Fall auf dem Laufenden und danke Euch für Eure Tips!


    Euch allen ein schönes Wochenende wünscht
    der Squib

    Ja die Welt ist rund!

  • Hallo,


    Maarthok

    Zitat

    Das was du durcheinander wirfst, lieber Thomas4711, ist die materiellrechtliche Wirksamkeit der Absprache und die prozessuale Beweisbarkeit.


    Ob ein Vertrag auf mündlich abgeschlossen wurde, oder auf Klopapier steht ist vollkommen uninteressant.
    Einen mündlichen Vertrag muss man erst mal beweisen können und das düfte, wenn er zwischen zwei Parteien abgeschlossen ist und keine Zeugen vorhanden sind, unmögich sein und genau darum geht es hier.

  • Zitat

    Original geschrieben von Squib
    Hab gerade eine E-Mail an meine Personalreferentin geschrieben und ihr die Situation geschildert.
    Was mir im nachhinein aufgefallen ist:
    [...]


    Euch allen ein schönes Wochenende wünscht
    der Squib


    Mmmh, klingt ja sehr souverän dein Chef. Gerade dieser Drohanruf "hab ich mich unklar ausgedrückt" find ich ziemlich heftig. Ich würde das auch dem Betriebsrat melden, dass halte ich für Mobbing. Ich denke, egal wie die Geschichte ausgeht, mit dem Chef wirst Du noch viel Spaß haben.


    bs

  • Zitat

    Original geschrieben von bastian_S
    ... Ich würde das auch dem Betriebsrat melden, dass halte ich für Mobbing. Ich denke, egal wie die Geschichte ausgeht, mit dem Chef wirst Du noch viel Spaß haben.


    bs


    Mit Mobbing würde ich vorsichtig sein, die Definition verlangt doch schon ein paar mehr Voraussetzungen.
    Aber ansonsten scheint der kleine Chef ja echt unter Minderwertigkeitskomplexen zu leiden :rolleyes:

    Wenn die Sonne tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten

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