ne du leider nicht
wenn der LARCA am berliner platz keine hat weiß ich auch keinen mehr
am feuersee ist noch ein laden der verkauft die dinger aber nur gegen vorlage eines anglerscheins - also bringt der auch nichts
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ne du leider nicht
wenn der LARCA am berliner platz keine hat weiß ich auch keinen mehr
am feuersee ist noch ein laden der verkauft die dinger aber nur gegen vorlage eines anglerscheins - also bringt der auch nichts
gibts solche Flacken auch im Sportgeschäft ?.. Das ist bei uns so ein Kletter und sowas Laden.. :confused:
Wie lange sind die eigentlich Hell ?
die sind 60 sekunden hell!
ersin frag mal hier ob sich bei ihm was mit abholung machen lässt
mit etwas glück :top:
laut email addy und diverser pics scheint er ja aus leinfelden oder so zu sein
edit: ich hatte vorher zufällig welche mit 3,5 minuten brenndauer gefunden und werde mir im laufe des jahres dort welche in grün bestellen
jetzt muß ich halt nur noch die seite wieder finden ![]()
Hey danke werde mal mein Glück versuchen!
Nur mal ao, weil es grade so gut passt; bin ich zufällig drauf gestossen:
ZitatAlles anzeigen5.) Schreckschuss zu Silvester: (eine Einschätzung von RA T. Fatscher)
Mensch & Waffe
Der Jahreswechsel ist der Feiertag für Besitzer von Gas- und Schreckschusswaffen. Denn einmal im Jahr darf man nach Herzenslust ballern. Oder doch nicht?
Grundsätzlich könnten übereifrige Polizisten an Silvester mit Reisebussen Streife fahren und feiernde Signalwaffen-Besitzer einsammeln. Denn der Paragraph 45 des Waffengesetzes (WaffG) enthält keine ausdrückliche Genehmigung für den Einsatz der Gasalarmwaffen zum Abschuss von Feuerwerk.
Jedoch besagt Abs. 6 Nr. 2, dass bei Schusswaffen mit einer Geschoss-Bewegungsenergie von weniger als 7,5 Joule ein Schießen erlaubt ist, sofern die Geschosse das befriedete Besitztum nicht verlassen können – das entspricht unter anderem der Regelung für Druckluftwaffen mit unter 7,5 Joule.
Einmal im Jahr holen viele Besitzer von Gas- und Schreckschusswaffen ihre Pistolen und Revolver aus der Schublade und freuen sich auf Mitternacht.
Grenze für Leuchtkugeln?
Nachdem der Paragraph auch in der Silvesternacht gilt, dürfen die Leucht- und Pfeifgeschosse streng genommen auch um Mitternacht das befriedete Besitztum nicht verlassen. Jedoch stellt sich die Frage, ob ein mittels einer Signalpistole verschossener Feuerwerkskörper das Grundstück tatsächlich verlässt. So liegt es in der Natur der Sache, dass die Schussrichtung immer nach oben erfolgt, wenn vielleicht auch schräg. Und selbstverständlich besitzt der Feuerwerker auch die Lufthoheit über sein Grundstück.
Rast die Leuchtkugel dann mehr oder weniger versehentlich über die Grundstücksgrenzen hinaus, sollten die Ordnungsbehörden nicht zu kleinlich sein. Denn dem Feuerwerker, der seine Raketen zur Jahreswende zündet, gibt Paragraph 23 Abs. 1 der 1. Sprengstoffverordnung (SprengV) das Recht dazu. Das schließt auch das Verschießen von Feuerwerkskörpern auf öffentlicher Straße ein, zumal kein Lauf vorhanden und deshalb kein gezielter Schuss möglich ist.
Eine Belästigung von Nachbarn entfällt ebenfalls, da die Hülsen der Platzpatronen auf dem Grundstück bleiben und die Hülle des pyrotechnischen Satzes ebenfalls nicht über das hinaus geht, was anderes Feuerwerk verursacht.
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Pyrotechnische Munition, die aus dem Abschussbecher einer Gasalarmpistole verschossen wird, fällt unter § 2 Abs. 1 Nr. 3 WaffG und wird als Patronenmunition definiert, bei der das Geschoss einen pyrotechnischen Satz enthält.
Zugelassenes verboten?
Darüber hinaus dürfte auch kaum jemand einsehen, warum die einzelnen Munitionshersteller von der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) die Zulassung für ihre Geschosse mit pyrotechnischer Wirkung einholen müssen, dürften die Endverbraucher die geprüften, erworbenen Produkte nicht verwenden – das wäre eine Regelung aus Schall und Rauch. Im Übrigen wird sich wohl der ªPTB-Bewaffnete´ zur Jahreswende auf Gewohnheitsrecht berufen können, da es seit Jahrzehnten üblich ist, die legal erworbenen Gasalarmwaffen zu Feuerwerkszwecken einzusetzen.
Es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies die Rechtsansicht des Verfassers ist und die Ordnungsbehörden die Situation möglicherweise anders beurteilen.
Quelle: T. Fartscher
Meine Lieblingsstelle ist "Und selbstverständlich besitzt der Feuerwerker auch die Lufthoheit über sein Grundstück."
![]()
In diesem Sinne Euch allen einen guten Rutsch und viell Spass beim Böllern! Aber passt auf Euren Lufthoheitsraum auf!!:top:
Tim
hehe
ich war gestern bei der polente um zu fragen ob es evtl ein problem gebe wenn ich meine gaspistole vor sylvester teste um zu sehen ob sie ladehemmungen hat
ich wollte halt noch etwas zeit haben um mir gegebenfalls ne neue zu besorgen (natürlich vor sylvester)
naja der herr in der grünen trachtenkleidung (zwischen 45und50) meinte nur das es meine entscheidung wär und somit mir überlassen
naja
was denkt ihr wie der geschaut hat als ich ein ganzes magazin vor der wache verschossen habe ![]()
beim letzten schuß klemmte sie dann doch und der polizist kam rausgerannt und fragte mich nur ob ich den auswerfer gereinigt und nicht nur geölt habe :top:
aber es gibt bessere polizei storys ![]()
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von CK-187
hehe
ich war gestern bei der polente um zu fragen ob es evtl ein problem gebe wenn ich meine gaspistole vor sylvester teste um zu sehen ob sie ladehemmungen hat
ich wollte halt noch etwas zeit haben um mir gegebenfalls ne neue zu besorgen (natürlich vor sylvester)
naja der herr in der grünen trachtenkleidung (zwischen 45und50) meinte nur das es meine entscheidung wär und somit mir überlassen
naja
was denkt ihr wie der geschaut hat als ich ein ganzes magazin vor der wache verschossen habe
beim letzten schuß klemmte sie dann doch und der polizist kam rausgerannt und fragte mich nur ob ich den auswerfer gereinigt und nicht nur geölt habe :top:
aber es gibt bessere polizei storys
bessere gibt es:D , aber schlecht ist deine nicht!
Weiß einer von euch, wie das ist, wenn ich heute Abend weggehe, in die Stadt oder so, darf ich dann die Pistole den ganzen Abend "am Mann" also im Holster tragen? Oder muss ich sie mir kurz vor Mitternacht aus dem Auto holen, und nach dem Geballere wieder dorthin zurückbringen. Die Wahrscheinlichkeit, dass ich von der Polizei kontrolliert werde, ist zwar gering, aber ich will keinen Stress, falls es doch so kommen sollte.
so weit ich weis darf man eine gaspistole führen wenn man einen ausweis dabei hat. das wird sich allerdings in ein paar monaten ändern, dann wird so ein 'mini-waffenschein' pflicht.
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