Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • So läuft es heute bei der Advanzia, für Zahlungen dorthin also persönliches Konto in LU und kein Sammelkonto mehr, auch nicht im Inland.
    Bei der Advanzia-KK hingegegen gibt es neben dem persönlichen Konto in LU noch das Sammelkonto in DE als Alternative.


    Für Überweisungen aus LU läuft es aber über ein Sammelkonto der Advanzia in LU - daher meine Frage vorhin nach der Deklarationspflicht.

  • AWV


    Zitat

    Original geschrieben von rmol
    So läuft es heute bei der Advanzia, für Zahlungen dorthin also persönliches Konto in LUX und kein Sammelkonto mehr, auch nicht im Inland. Bei der Advanzia-KK hingegegen gibt es noch das Sammelkonto im Inland.


    Für Überweisungen aus LUX läuft es aber über ein Sammelkonto der Advanzia in LUX - daher meine Frage vorhin nach der Deklarationspflicht.


    Ich bin kein AWV-Melderechtsexperte. Am besten fragst Du die Advanzia, ob ihre Art, die Überweisung von Deinem TG-Konto in LUX auf Dein Referenzkonto in D zu realisieren, eine Meldeverpflichtung nach AWV auslöst. Wenn sie dies bejahren, wirst Du halt die Meldung machen. Wenn sie es verneinen, hast Du zumindest etwas in der Hand, sollte Deine Bank in D irgendwann 'mal auf die Idee kommen, Deine Überweisungen aus LUX als potenziellen Verstoß gegen AWV-Melderecht weiterzuleiten und man Dir dann mit Ordnungsgeldern wegen fortlaufenden Verstoßes gegen AWV-Meldeverpflichtungen drohen.


    Es ist mir im übrigen völlig egal, was jemand mit seinem Geld macht, in welchen Ländern er Konten hat und wie er es mit der Versteuerung hält. Das ist Privatsache. Nur sollte man die Bestimmungen halt kennen, wenn man bestimmte Dinge macht. Technisch ist heutzutage vieles ganz leicht möglich, doch welche rechtliche Konsequenzen damit verbunden sind, ist nicht jedem klar. Wenn jemand die 'legal-illegal-scheißegal'-Haltung an den Tag legt, so habe ich damit kein Problem. Nur wollen manche gar nicht die gesetzlichen Bestimmungen missachten, tun es aber aus Unwissen. Ich selbst habe nicht schlecht gestaunt, als ich lernte, dass ich für Tilgungszahlungen von in Deutschland gekauften und in Deutschland bei einer deutschen Bank verwahrten Wertpapieren vielfach meldepflichtig bin und diese Formulare ausfüllen muss. Das macht keinen großen Aufwand, doch viele Kunden wissen einfach nicht, dass sie dies tun müss(t)en.


    P.S.: Ob es bei Auslandsüberweisungen von und auf TG-Konten Sonderbestimmungen im AWV gibt, kann ich nicht sagen. Ich habe kein TG-Konto im Ausland und kümmere mich um solche Dinge immer erst dann, wenn sie mich betreffen. Ich rege einfach an, dass man sich über die gesetzlichen Vorgaben informiert. Und das nun wirklich nicht, um hier 'verlogenen sozialen Druck' aufzubauen.

  • Goldaktion


    Rückfrage bei Consors hat ergeben, dass die Papiere nicht eingegangen wären. Habe mal die Belegnummer hingeschickt.

  • Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    und zusätzlich bitte noch wegen dem Thema Sammelkonten (was keine Rolle spielen sollte):
    http://www.bundesbank.de/Redak….html?docId=120994#120994

    Hierbei meinst du diese Ausnahme?

    Zitat

    Auszahlung und Rückzahlung von Krediten und Einlagen mit einer ursprünglich vereinbarten Laufzeit von bis zu 12 Monaten

    Tagesgeld hat ja keine Laufzeit, insofern stimmt "bis zu zwölf Monaten"...

  • Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    und zusätzlich bitte noch wegen dem Thema Sammelkonten (was keine Rolle spielen sollte):
    http://www.bundesbank.de/Redak….html?docId=120994#120994


    Die Erläuterungen der Bundesbank sind eindeutig. Die Überweisung auf ausländische TG-Konten löst - unabhängig von der Abwicklungsart über Sammelkonten der jeweiligen Bank oder Individualkonten des Zahlungsempfängers - keine AWV-Meldepflicht aus.


    Meine eigenen Erfahrungen mit der AWV-Meldepflicht resultieren aus Tilgungs- und Ausschüttungsbeträgen, die ich aus Wertpapieren empfangen habe (ich hatte noch nie ein TG-Konto im Ausland). Dabei kamen die Zahlungen für mich nicht einmal direkt erkennbar, sondern nur 'indirekt' aus dem Ausland, d.h. mir wurden die Beträge als Wertpapiererträge bzw- -tilgungen auf dem Verrechnungskonto des deutschen Depots gebucht. Falls der Zahlungsveranlassende, z.B. eine Fondsgesellschaft oder der Emittent eines Zertifikats, jedoch seinen Sitz im Ausland hat. so ist eine solche Buchung ein ausländischer Zahlungsempfang und daher meldepflichtig nach AWV.


    P.S.: Sorry, falls ich Verwirrung gestiftet habe (falsche Aussagen in Beiträgen weiter oben sind korrigiert/gelöscht).

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