Mobilfunkvertrag im Onlineshop bestellt: Wie widerrufen?

  • Hallo Leute,


    habe heute abend zwei SIM-Karten ohne Handy bei E-Plus bestellt. Habe es mir nun aber anders überlegt und würde gerne die Bestellung rückgängig machen.


    Hier greift ja das Fernabsatzgesetz; wie sollte ich also nun am besten vorgehen? Baldmöglichst bei der Hotline anrufen und um Stornierung der Bestellung bitten oder warten, bis das Hermes-Paket ankommt? Die Annahme des Paketes geht ja über das Postident-Verfahren, wenn ich beim Hermes-Mann unterschreibe, kommt dann ein (nicht widerrufbarer) Vertrag zustande?


    Wäre für Tips dankbar....

    CU, Indigo

  • Re: Mobilfunkvertrag im Onlineshop bestellt: Wie widerrufen?




    § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen


    (1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

    >>>> 7 Jahre Eplusler<<<<



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  • Ruf doch an (01801 0000 18) und frag nach ob die Bestellung noch storniert werden kann, das ist das einfachste!

  • Re: Mobilfunkvertrag im Onlineshop bestellt: Wie widerrufen?


    Zitat

    Original geschrieben von Indigo777
    wenn ich beim Hermes-Mann unterschreibe, kommt dann ein (nicht widerrufbarer) Vertrag zustande?

    Nein, das Widerrufsrecht erlischt erst dann, wenn du die bestellte Dienstleistung vor Ablauf der Widerspruchsfrist in Anspruch nimmst, sprich die SIM-Karten in ein Handy einlegst (und nutzt).

  • das kann man so pauschal nicht sagen!


    Es gibt Anbieter welche die Unterschrift für die explizite Beauftragung der Dienstleistung verwenden - wenn man eine Dienstleistung explizit Beauftragt (fange bitte jetzt an mir deine Dienstleistung zur Verfügung zu stellen) erlischt das Widerrufsrecht nach BGB!

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Danke für den Hinweis. Schon möglich, dass es solche Fälle geben kann, bloß dann muss der Kunde tatsächlich explizit durch seine Unterschrift dies beauftragen. Unzulässig ist es, die Tatsache, dass die Unterschrift die Dienstleistung in Auftrag gibt, etwa in den AGB zu verstecken.


    Hier (Kauf von SIM-Karten) kann ich mir eine solche Beauftragung durch Unterschrift nicht vorstellen. Dazu gibt es keinen Grund, weil der Kunde es ja in der Hand hat, ob er die SIM-Karten nutzt oder nicht. Der Anbieter hat gar kein berechtigtes Interesse daran, sich den Dienstleistungsauftrag separat erteilen zu lassen. Eine solche Klausel dürfte deshalb eine Umgehung des Widerrufrechtes und damit unzulässig sein.

  • Danke euch für die Antworten.


    So, hab die Bestellung über die Bestellhotline telefonisch storniert... ging ohne Probleme.


    Wenn wider Erwarten doch eine Lieferung ankommt, dann geht sie einfach zurück, ohne wenn und aber.

    CU, Indigo

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