Hallo, es geht mir hier jetzt nicht um eine Sache im Mobilfunk oder Technikbereich.
Situation:
Im Jahre 2004 kauften September 2006).
WIe verhält sich eigentlich die GEwährleistung (Oder gar Garantie) des Möbelhauses zu den Austauschteilen? ICh glaube das ich rechtlich keine CHance auf eine Wandlung des Komplettbettes habe, aber da die Bretter ja immer wieder aufs Neue 12 Monate Garantie haben , kann ich beim Möbelhaus darauf bestehen das erneut getauscht wird.
Oder habe ich gar doch die Möglichkeit der KOMPLETTWANDLUNG da es immer derselbe Fehler war und auch immer innerhalb 6-12 MOnaten repariert worden war (Stichwort-dadurch verlängerung der GEwhärleistung o.ä.)
Oder gibts noch andere rechtliche Schritte , oder etwa nur Kulanz ?