ZitatOriginal geschrieben von stefan3
Das mit der Forderung (egal, ob sie wirksam bestanden hat) dürfte sich ja nun erledigt haben, da du jederzeit die Einrede der Verjährung geltend machen kannst.
Wenn sie bisher nicht mit der Sache vor einen Richter gegangen sind, können sie es nun auch nicht mehr tun.
Ich würde den Kram einfach in den Papierkorb werfen.
Komisch, dass die solche juristisch absolut aussichtslosen Sachen überhaupt losschicken.
Vielleicht mit dem Ziel, dass manche eingeschüchtert doch zahlen? Scheint ja System zu haben...
Bye, Mike