Sonderangebote Pro7 & Sat1 Shop: falsche Lieferungen, Abbuchungen, Mahnungen v. Mundo

  • Zitat

    Original geschrieben von stefan3
    Das mit der Forderung (egal, ob sie wirksam bestanden hat) dürfte sich ja nun erledigt haben, da du jederzeit die Einrede der Verjährung geltend machen kannst.
    Wenn sie bisher nicht mit der Sache vor einen Richter gegangen sind, können sie es nun auch nicht mehr tun.


    Ich würde den Kram einfach in den Papierkorb werfen.


    Komisch, dass die solche juristisch absolut aussichtslosen Sachen überhaupt losschicken.


    Vielleicht mit dem Ziel, dass manche eingeschüchtert doch zahlen? Scheint ja System zu haben...


    Bye, Mike

  • OK, klar. "Verjährung" ist ja nur eine Einrede. Wenn der Beklagte die nicht geltend macht...


    Es soll schon Verfahren gegeben haben, in deren mündlicher Verhandlung der Richter dem armen Kerl, der vor ihm stand, versucht hat, irgendwie indirekt die Einrede der Verjährung in den Mund zu legen. Von sich aus aussprechen darf er das wohl nicht.


    Der arme Beklagte war aber so verunsichert, dass er gar nichts gesagt hat, also wurde der Klage stattgegeben, trotz möglicher Verjährungseinrede.


    Ich glaube, das hat mir in den 90er Jahren mal irgendein Richter erzählt, inwieweit das heutzutage noch zu den Regelungen der ZPO passt - keine Ahnung.


  • Der Witz an der aktuellen Mahnung ist aber, dass dort Beleg- und Fälligkeitsdatum auf den 8.2011 "verlegt" wurden. Somit würde, zumindest bezüglich der Angaben auf der Mahung, noch keine Verjährung eingetreten sein.
    Allerdings bestehen ja überhaupt keine ausstehenden Zahlungen und seit der Misere damals habe ich bei der Bude auch nie wieder was bestellt.
    Unabhängig davon: wird die Verjährung nicht durch eine Mahnung unterbrochen? Und Mundo mahnt ja regelmäßig ungerechtfertigt...


    Bye, Mike

  • Nur bei Behörden ist das meist so, die haben sich selbst in der Rechtsprechung sehr großzügige Verjährungsregeln genehmigt.


    Im Zivilprozess zählt erst der Mahnbescheid, keine "anwaltlichen Schreiben" oder sonstiger Kram. Sonst würden solche Forderungen ja praktisch niemals verjähren.
    Es ist auch nicht zulässig, die Forderung einfach umzubenennen und neu zu datieren, allerdings musst du in der Klageerwiederung natürlich schlüssig darlegen können, warum du das angegebene Eintrittsdatum der Forderung bestreitest.


    Die Richter kennen diese Methode dieser Inkasso-Betrüger aber auch, ich hatte mal vor Jahren so ein Verfahren geführt und der einzige, der überrascht war, dass ich das Datum anzweifele, war der gegnerische Anwalt *ggg*

  • Dann bin ich mal gespannt. Hier ist seit einer halben Ewigkeit keine Mahnung mehr von denen eingegangen. Ich hatte denen damals letztendlich eine Mail (nie angerufen) geschrieben und erklärt, daß ich per Vorkasse gezahlt hatte (auch wenn die behaupten, ich hätte zu wenig bezahlt - ich habe den geforderten Betrag bezahlt) und die Mahnungen nicht anerkenne.


    Wer nicht den kompletten Betrag bekommen hat, schickt normalerweise keine Ware raus. Allerdings ging meine Mail in Kopie an Pro7, mit der Frage, was für unseriöse Dienstleister man einsetzt. Seit dem ist eigentlich Ruhe. Aber eure Beiträge hier lassen Böses erahnen.




    tobifr

  • Heute war die "letzte Mahnung" von denen im Briefkasten.


    Mal sehen ob das ganze danach ans Inkasso geht... :o :p


    Gruß


    plusman

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