Rechtsfrage zu Mankogeld

  • Hallo,


    ich arbeite Samstags als Aushilfe in einem kleinem Shop. Vor ein paar Monaten habe ich einer Frau versehentlich 50 Euro zuviel Wechselgeld rausgegeben. Mein Chef hat mir den Fehlbetrag vom Lohn abgezogen.
    Heute habe ich 15 Euro zuviel eingenommen; das Geld will mein Chef aber auch behalten.


    Wie sieht die Rechstlage aus (in meinem Lohn ist kein Mankogeld enthalten) ? Darf ich das Geld behalten, oder steht es ihm zu?


    Gruß


    Simon

  • Natürlich darfst Du das Geld nicht behalten. Anderenfalls wäre das ja eine Einladung für jeden Verkäufer, die Kunden zu bescheißen, um sich was nebenher zu verdienen.


    Ob dein Chef berechtigt war, die 50 Euro von Deinem Lohn einzubehalten, ist wieder eine andere Frage. Meiner Meinung nach müßte Dir dann im Gegenzug ein Mankogeld zustehen. Aber das wissen unsere foreneigenen Rechtsverdreher besser :)


    cu


    NoTeen

  • Jep ist so (also muß ein Mankogeld ausgezahlt werden). Sonst darf dir der Chef Kassenfehlbestände nicht vom Lohn einbehalten. Zuvieleinnahmen darfst du natürlich aber auch nicht behalten.

    Hier stand eine Signatur.

  • Hast du alleinigen Zugriff auf die Kasse am Samstag?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Ja habe ich. Aber die Kasse ist diesen Freitag nicht gezählt worden. Deswegen kann auch am Freitag ein Fehlbetrag entstanden sein.

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