Fragen zu Fachoberschulreife

  • Hallo,



    vielleicht hat ja hier einer zufällig die Antwort auf meine Frage parat...beim Ministerium erreiche ich nämlich niemanden, der davon Ahnung hat >.>



    Und zwar benötige ich Informationen über den praktischen Teil der Fachoberschulreife (Fachabi), unter dem Aspekt, dass man den schulischen Teil schon absolviert hat.


    Die Länge des noch erforderlichen Praktikums wäre sehr interessant.
    Weder Lehrer, noch sonstwer konnte mir darüber Auskunft geben.
    Google ist diesbzgl. auch keine Hilfe gewesen und beim Ministerium für Bildung usw. erreiche ich einfach keine Menschenseele... :(



    Kann mir jemand helfen?


    Danke schonmal im voraus.



    Liebe Grüße
    Oliver

    Die ganze Angelegenheit klingt recht kompliziert, dabei ist sie eigentlich viel komplizierter, obwohl die Gesamtheit der Sache selbst sehr simpel ist...


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  • Hallo Oliver,


    zuerst mal musst du die Begriffe auseinander halten können.


    Die Fachoberschulreife oder auch Realschulabschluss/Mittlere Reife genannt, befähigt dich, an einer Fachoberschule zu lernen.


    Die Fachhochschulreife oder auch Fachabi befähigt dich, an einer Fachhochschule zu studieren.



    Der praktische Teil an der Fachoberschule nimmt zeitlich in etwa die Hälfte des 11. Jahrgangs in Anspruch und wird im Wechsel Schule/Praktikum vollzogen. In der 12. Jahrgangsstufe ist lediglich die Schule zu besuchen.
    Wenn du dich an der Fachhochschule für einen Studiengang bewirbst, der praktische Fähigkeiten voraussetzt, kannst du diese in ca. 10 Wochen nachholen.

  • Ok, ich schilder kurz, wie die Situation aussieht:



    Ich bin bzw. jetzt war auf dem Gymnasium, muss jedoch aufgrund einer nicht erfüllten Zulassungsvoraussetzung die Schule verlassen und habe heute mein Abgangszeugnis bekommen.


    Davon muss ich eine Kopie ans Ministerium senden, die mir dann meine Zuerkennung des schulisches Teils des Fachabis zurückschicken.


    Jetzt will ich mich aber für Oktober '08 an der hiesigen Kunsthochschule bewerben.
    Voraussetzung dafür ist ein Fachabi- oder Abi-Abschluss, eine Bewerbung mit einer Mappe (mit eigenen Arbeiten) und ein 12-wöchiges Vorpraktikum, welches irgendwie an das Studium angelehnt sein soll.


    Ursprünglich wollte ich das Vorpraktikum bis ca. September ausweiten, damit ich nicht sinnlos daheim rumhocken muss.


    Jetzt wurde mir aber von der Fachverwaltung an der Kunsthochschule mitgeteilt, dass man dieses Vorpraktikum keinesfalls doppelt verwenden kann, ich also noch zusehen muss, dass ich den praktischen Teil meines Fachabis absolviere.


    Nur findet man diesbzgl. nicht wirklich Informationen im Internet bzw. man findet keine Ansprechpartner dafür.


    Keiner kann mir sagen, wie lange dieser praktische Teil sien muss :(

    Die ganze Angelegenheit klingt recht kompliziert, dabei ist sie eigentlich viel komplizierter, obwohl die Gesamtheit der Sache selbst sehr simpel ist...


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  • Gut möglich, ich komme jedenfalls ausm Saarland, wenn das hilft.

    Die ganze Angelegenheit klingt recht kompliziert, dabei ist sie eigentlich viel komplizierter, obwohl die Gesamtheit der Sache selbst sehr simpel ist...


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  • Zitat

    Original geschrieben von Death-Gaze
    Ich bin bzw. jetzt war auf dem Gymnasium, muss jedoch aufgrund einer nicht erfüllten Zulassungsvoraussetzung die Schule verlassen und habe heute mein Abgangszeugnis bekommen.


    Davon muss ich eine Kopie ans Ministerium senden, die mir dann meine Zuerkennung des schulisches Teils des Fachabis zurückschicken.


    Du hast also die Zulassung zur Abiturprüfung aufgrund schlechter Leistungen nicht bekommen? Wenn ja, frage ich mich, wie das schon in 13/1 feststehen kann!?


    Weiterhin frage ich mich, wieso du automatisch das Fachabi zugesprochen bekommst, obwohl du niemals eine Abiturprüfung abgelegt hast. Hier in Bayern musst du auf jeden Fall eine Abiturprüfung absolvieren - egal ob du aus der 12. oder 13. Klasse Gymnasium kommst oder nicht.




    P.S.: Einige Teile deiner Schilderung sind mir nicht ersichtlich, weswegen ich deine Situation wahrscheinlich falsch verstehe.
    P.P.S.: Hast du schon einmal HIER vorgesprochen (persönlich)?

  • Zitat

    Original geschrieben von michael.loibl
    Weiterhin frage ich mich, wieso du automatisch das Fachabi zugesprochen bekommst, obwohl du niemals eine Abiturprüfung abgelegt hast. Hier in Bayern musst du auf jeden Fall eine Abiturprüfung absolvieren - egal ob du aus der 12. oder 13. Klasse Gymnasium kommst oder nicht.


    Ich kenne das aus NRW Anfang der 90er Jahre noch so, dass ausreichende Leistungen in den Leistungskursen der Jahrgangsstufe 12 für den schulischen Teil der Fachhochschulreife ausreichen.
    Die Rahmenbedingungen für dieses Praktikum kenne ich allerdings auch nicht genau, normal sind wohl einjährige, und in manchen Bundesländern halbjährige Praktika zur Anerkennung der vollen Fachhochschulreife.

  • Zitat

    Original geschrieben von superuser_reload
    Ich kenne das aus NRW Anfang der 90er Jahre noch so, dass ausreichende Leistungen in den Leistungskursen der Jahrgangsstufe 12 für den schulischen Teil der Fachhochschulreife ausreichen.


    Davon habe ich ehrlich gesagt noch nie was gehört, obwohl ich mich mit den Übertrittsbedingungen von Gymnasium an Fachoberschule (hier in Bayern) schon sehr oft beschäftigt habe.
    Heutzutage ist es sogar so, dass man nicht einfach aus der 12. Klasse Gymnasium in die 12. Klasse Fachoberschule übertreten kann, da einem die fachpraktische Ausbildung sowie die für die Ausbildungsrichtung relevanten Fächer (z.B. Technologie/Informatik im Technik-Zweig, BWL im Wirtschaftszweig oder Psychologie im Sozialzweig) fehlen. Man muss dann von Beginn an in der 11. Klasse starten.

  • Zitat

    Original geschrieben von michael.loibl
    Davon habe ich ehrlich gesagt noch nie was gehört, obwohl ich mich mit den Übertrittsbedingungen von Gymnasium an Fachoberschule (hier in Bayern) schon sehr oft beschäftigt habe.
    Heutzutage ist es sogar so, dass man nicht einfach aus der 12. Klasse Gymnasium in die 12. Klasse Fachoberschule übertreten kann, da einem die fachpraktische Ausbildung sowie die für die Ausbildungsrichtung relevanten Fächer (z.B. Technologie/Informatik im Technik-Zweig, BWL im Wirtschaftszweig oder Psychologie im Sozialzweig) fehlen. Man muss dann von Beginn an in der 11. Klasse starten.


    Übergang von Gymnasium an Fachoberschule ist wahrscheinlich auch was anderes, da es ja in Deinem Beispiel darum geht sich vorhandene Ausbildungszeiten anerkennen zu lassen, was natürlich problematisch ist, wenn einem sämtlicher fachgebundener Unterricht komplett fehlt.
    In meinem Beitrag ging es doch um die Voraussetzung der Anerkennung des schulischen Teils der Fachhochschulreife, was nunmal Ländersache ist und entsprechend unterschiedlich gehandhabt werden kann.


    ... und falls da noch Unklarheit herrschen sollte...
    So wie ich das verstehe, geht es allein um die Fachhochschulreife, die Überschrift des Threads ist fehlerhaft.

  • Hmm...danke für den Tip mit dem Titel, hab ihn mal geändert.



    Wieso jetzt schon bekannt ist, dass ich meine Zulassung zur Abiturprüfung nicht bekomme?


    Da man in den Halbjahren 12.1 bis 13.1 (also 3 Stück) nur maximal 6 rote Noten haben darf, davon maximal 2 im Leistungskursbereich, verliert man automatisch die Zulassung zur Abiturprüfung, wenn man im Leistungskursbereich 3 rote Noten gesammelt hat.
    Genau dieser Fall ist bei mir eingetreten - die Gesamtpunkte würde zwar dicke reichen, aber eine Voraussetzung wurde nunmal nicht erfüllt...


    Der Schnitt fürs Fachabitur wird dann aus zwei aufeinander folgenden Halbjahren errechnet (12.1+12.2 oder 12.2+13.1) und man ein Fachabiturzeugnis, dass als Zuerkennung des schulischen Teils der Fachhochschulreife gilt.


    Nur um jetzt eben jenes Studium antreten zu können, muss ich scheinbar noch den praktischen Teil nachholen.
    Nur findet man nirgends Informationen, wie lange dieses Praktikum dauern muss.

    Die ganze Angelegenheit klingt recht kompliziert, dabei ist sie eigentlich viel komplizierter, obwohl die Gesamtheit der Sache selbst sehr simpel ist...


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