Sorry wenn ich da noch mal nachlegen muss.
Es ist im Zweifel EGAL ob ich recht habe. Die tatsächlichen Verfahrensweisen bestimmt der Händler mit dem - zumeist leidenswilligen - Kunden.
Natürlich kann der Händler in die AGB's schreiben was er will, aber in regelmäßigen Tests durch Verbraucherschützer - die sich besser damit auskennen als die meisten hier - stellen die fest das oft große Teile der AGB's unwirksam sind.
Halt! Unwirksam sein sollten! Denn dadurch das weder der durchschnittliche Kunde, noch der durchschnittliche Verkäufer im Zweitberuf Jurist ist werden meist auch die eigentlich unwirksamen AGB-Teile von beiden Seiten brav befolgt!.
Ich selber hatte einige Jahre einen Onlineshop ... ich hab gut 2000 Euro bezahlen müssen weil ich wegen einer solchen Passage vom Mitbewerber eine Abmahnung bekommen habe... dabei ist das in den meisten AGB's genau wie es damals bei mir war weil alle denken das es so normal ist. Konkret hatte ich meinen Kunden vorgeschrieben mir nur ausreichend frankierte Rücksendungen zu schicken ... und ich hatte auch klar gestellt das ich die Versandkosten für eine solche Rücksendung erstatte... das reichte aber nicht um den Verbraucher nicht zu benachteiligen!
Das AGB-Recht ist inzwischen so schwierig das selbst die meisten Rechtsanwälte mir keine Garantie dafür geben wollten das ich von ihnen eine nicht anfechtbare AGB erhalten kann... selbiges gilt auch für die Formulierung des "Rücktritt im Fernabsatz"- Textes... dazu gibt es inzwischen ja auch schon Urteile... der Beispieltext aus dem Ministerium erfüllt NICHT die gesetzlichen Vorgaben :confused: :confused: :confused:
Das was deshalb oft gängige Praxis in den Läden ist darf man deshalb NICHT für richtig halten... aber wenn man versucht "das richtige" herauszufinden oder durchzusetzen ist es eben auch sehr schwer!
Ich bin sicher das ich als Kunde NICHT akzeptieren muss das mir der Händler ein Gerät für MONATE in der Gegend herum schickt wenn es nachweislich nicht durch mich selber beschädigt wurde. Das ich im Falle eine Handy's im Regelfall aber genau sowas erwarten muss - weil es sich eben so eingebürgert hat - weis ich auch.
Selbst WENN ich damit recht habe nützt es mir nichts ... ich brauche dann evtl JAHRE um das vor Gericht auszutragen und dann evtl. auch Recht zu bekommen... also werde ich mich wohl meistens fügen.
gruß