Entsperren illegal?

  • Ich versuche hier nur ein wenig mit falschen Gedankengut aufzuräumen.

    Wissen ist Macht, nichts wissen macht auch nichts...

  • Und wieder zum hundersten mal die gleichen Argumente.
    Warum kommen diese Threads mit immer den gleichen Thesen in aller Regelmäßigkeit wieder hoch?


    Ich hoffe einfach mal, ihr habt bei der Anmeldung die Forenregeln gelesen?
    Da steht alles drin, was die TT Betreiber zum Thema zu sagen haben und was sie euch erlauben oder nicht.


    Fakt ist nunmal unlocken/flashen ist rechtlich gesehen eine Grauzone und kann einen Verstoß gegen Patent- bzw. Softwarerechte darstellen. Ebenso kann die Betriebserlaubnis für das Gerät flöten gehen, übrigens genausom wenn man an der Autosoftware selbst rumdoktert. Und unlocken kann eine Veränderung des Betriebszustands des Geräts zur Folge haben und damit das Erlöschen der Betriebserlaubnis.


    Aber das Technische sehen die Paragraphenreiter ohnehin nie, Hauptsache sie können sich aufspielen und alles verkomplizieren.


    Und jetzt bitte wirklich ein Schloß hier, das Thema ist völlig durchgekaut und nur noch eine Wiederholung.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Alles klar, mach Dicht. Hat keinen Sinn.
    Forenregel hin oder her auch ein User hat das Recht auf unzensierte Meinung.


    Aber mach Dicht, hat hier echt keinen Sinn.

    Wissen ist Macht, nichts wissen macht auch nichts...

  • Warum? Hier dreht es sich in keinster Weise um den Vorgang ansich, sondern um das (meiner meinung nach!) interesannte Thema der Rechtssprechung um das Thema. Dabei werden keine Forenregeln gebrochen, gebeugt oder sosntetwas. Den Forenbetreibern steht es ja trotzdem ohne weiteres absolut frei, weiterhin das Thema des Vorganges "unlocken" völlig zu verbieten. Wo ist dein Problem?

  • Nein lass mal unlocken ist ein Thema da traut sich kaum einer ran, weil falsch informierte Menschen denken sie bekommen dann Ärger.

    Wissen ist Macht, nichts wissen macht auch nichts...

  • So wie galahad13 der von Anfang an nur ein Schloss wollte? galahad13: wenn dich der Thread so nervt, petzt doch oder les einfach nicht mit. Diese ewige Bitte um ein Schloss bringt keinem was.


    Zitat

    Da steht alles drin, was die TT Betreiber zum Thema zu sagen haben und was sie euch erlauben oder nicht.


    Ja, was denn? Finde nur das hier
    "...nicht fragen wie ich den Sim Lock aus meinem Handy entferne?"
    was hier ja keiner tut!
    Also das nächste Mal erst lesen, dann meckern!


    Zitat

    Ich kann übrigens in mein Betriebssystem eingreifen soviel ich will, auch dort schreibt mir keiner vor, wie weit ich gehen darf, ich kann ja auch mein Auto bis zur ltzten Schraube auseinander nehmen. Das ich dabei irgendwelche Urheberrechte verletze ist humbuk, ich verändere ja das System nicht und vermarkte es als meins.


    Nimm ein Audi und klebe ein Mercedesstern dran. Ich denke nicht, dass das erlaubt ist - Markenschutz.


    Und der Code von einem Betriebssystem ist, wie z.B. der Text eines Buches auch im Besitz des Autors. Du kannst auch nicht einfach so ein Buch nehmen, ein paar Wörter ändern, und es dann selbst veröffentlichen.


    Im Übrigen kannst du in deinem Betriebssystem auch so ziemlich garnicht rumpfuschen, außer du hast Linux.


    Finde das Thema übrigens interessant, denn ich glaube zwar, dass es illegal ist das iPhone freizuschalten, aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.


    Zitat

    Nein lass mal unlocken ist ein Thema da traut sich kaum einer ran, weil falsch informierte Menschen denken sie bekommen dann Ärger.


    Das Thema ist hier einfach garnicht gerngesehen, was ich nicht verstehe, da das Diskutieren allein keine Straftat darstellt und es geht hier ja nicht darum, jemandem zu erklären wie man das iPhone freischaltet!


    Finde übrigens das hier in der FAQ:


    Zitat

    ...keine Fragen zu Softwareupdates stellen, die ich selber machen möchte?
    Neben diesen legalen Updatemöglichkeiten existieren jedoch parallel weiterhin viele Angebote im Internet, die auf anderen Programmen als den von den Geräteherstellern offiziell angebotenen basieren. Ziel solcher Angebote und Programme ist i.d.R., Handys von bestimmten Sperren und/oder Netzbetreibereinstellungen ("Brandings") zu befreien oder Software-Updates für Geräte zu ermöglichen, bei denen der Hersteller keine Downloads zum Selbstupdate vorsieht.
    Derartige Programme nehmen dabei vom Hersteller nicht autorisierte Eingriffe in die Gerätesoftware vor. Dies hat i.d.R. ein Erlöschen der Betriebserlaubnis des Gerätes zur Folge. Außerdem nutzen solche Programme copyright-geschützte Software (z.B. Firmware-Dateien) auf illegale Art und Weise.
    Mit derartigen illegalen oder zumindest rechtlich nicht unumstrittenen Angeboten und Programmen möchte und soll Telefon-Treff.de nicht in Verbindung gebracht werden (siehe "Warum darf ich nicht nach Cracks, Warez, MP3 Files etc. fragen?"). Aus diesen Gründen sind Fragen zu sämtlichen Angeboten und Programmen (außer den offiziell von den Herstellern angebotenen Programmen), welche ein Update der Firmware bzw. Manipulationen an Firmware-Voreinstellungen anbieten bzw. ermöglichen, nicht erwünscht.


  • Was bitte stört Dich daran das hier über das Thema diskutiert wird? Mich wundert es viel mehr das hier im Forum ohne weiteres soviel über das iPhone aus den USA geschrieben wird, auch darüber wo man Infos zum entsperren des Handys bekommt. Verstößt das nicht mehr gegen die Regeln??


    Im übrigen ist mir der Hype um das iPhone immer noch sehr fraglich!!!

    ACHTUNG!! Meine Postings spiegeln lediglich meine PERSÖNLICHE MEINUNG wieder!! Diese soll nicht zur Meinungsbildung anderer dienen oder gar die Meinung anderer User beeinflussen!!

  • Zitat

    Original geschrieben von blumentopferde
    P.S. Ich glaube nicht, dass Du verstehst, was Du im StGB liest. Wenn das so einfach wäre, dann bräuchte man keine Juristen.


    Tut mir leid, daß ich es gewagt habe, deine (falsche) Aussage zu korrigieren. Wird nicht wieder vorkommen :>


    Zurück zur Sache:


    GEWERBLICH


    Der BGH hat in 2 Urteilen für den gewerblichen Verkehr (sog. Simlock I und Simlock II Urteil) entschieden, daß das gewerbliche Entsperren und anschließende Inverkehrbringen ein Verstoß gegen § 14 MarkenG darstellt. Insoweit kommt dann natürlich auch eine Strafbarkeit nach § 143 MarkenG in Betracht.


    Im gewerblichen Verkehr kommen daneben je nach genauer Fallkonstellation noch Verstöße nach dem UrhG und dem UWG in Betracht, worauf ich jetzt allerdings aus Zeitgründen und auch weil da keine obergerichtliche Rechtsprechung dazu vorliegt, nicht weiter eingehen möchte.


    PRIVAT


    Im privaten Bereich sind die Vorschriften MarkenG etc. nicht einschlägig, sofern das Telefon nur für díe Privatverwendung entsperrt wird. Allerdings kann eine Strafbarkeit nach §263a StGB oder § 265a StGB in Betracht kommen (gibt hierzu auch keine obergerichtliche Rechtsprechung). Problematisch ist es auf jeden Fall, wenn ein so entsperrtes Handy verkauft wird.


    Falls jemand auch Zugang zu beck-online oder juris hat, kann ich gerne die dazugehörigen Links per PN schicken :>

    Hier stand eine Signatur.

  • Zitat

    Mich wundert es viel mehr das hier im Forum ohne weiteres soviel über das iPhone aus den USA geschrieben wird, auch darüber wo man Infos zum entsperren des Handys bekommt. Verstößt das nicht mehr gegen die Regeln?


    VERDAMMT - ES IST NICHT VERBOTEN ÜBER AMERIKANISCHE iPHONES ZU REDEN!! Erinnert mich etwas an Harry Potter und die ganzen Leute die Angst haben den Namen von "Du-weißt-schon-wem" auszusprechen... :rolleyes:


    Es werden hier keine Informationen gegeben, wie man "du-weißt-schon-was" freischalten kann! Es wird nur darüber geredet OB es legal ist oder nicht. Das ist rein theoretisch und somit kein bißchen illegal und verstößt damit auch nicht gegen irgendwelche Forumsregeln geschweige den gegen deutsches Recht!
    Ich denke nicht dass das hier irgendjemandem helfen könnte "du-weißt-schon-was" freizuschalten.


    Also relaxt mal ein bißchen!



  • Ich weiß nicht was Du dort anführst.


    Also, ich setzte jetzt mal voraus, ich habe son iDing und will es in meinem Kämmerlein entsperren. Nicht gewerblich damit Handel treiben !!!


    Dann kommst Du mit §14 ; §143 MarkenG, okay, ich verletze keine Markenrechte, ich stelle nicht in Frage, das es immer noch nen Apple ist, ich ändere auch keine Warenzeichen und verkaufe es auch nicht als mein Produkt.
    Fällt also weg.


    Nun kommst Du mit meiner täglichen Bibel, dem StGB.


    Apple entsteht durch meine Entsperrung kein Schaden, da ich ja nicht bei Apple kaufe und ich verschaffe mir auch keinen finanziellen Vortei. Damit fällt § 263a schon mal weg.
    Und dann kommt noch § 265a ??? Wie bist Du denn auf den gekommen? Ich erschleiche mir keine Leistung, welche Leistung erschleiche ich mir gegenüber Apple, wenn ich das Gerät entsperre ???


    Streiche mal in dem Fall den kompletten 22. Abschnitt, da kommt nichts bei rum...

    Wissen ist Macht, nichts wissen macht auch nichts...

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