Ist es nicht so, daß sowohl in US als auch in D die Tarife eh größtenteils als Flat ausgestaltet sind ? Von daher wird Apple wohl allein durch den Tarif selbst einen gewissen Umsatzanteil bekommen.
Entsperren illegal?
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Wäre aber auch sehr mühselig, einen finanziellen Verlust zu offenbaren. Immerhin kann ich mein 1 Eurohandy ja auch gegen die Wand donnern und muss trotzdem den 24-Monatsvertrag weiterbezahlen (an Grundgebühr, z.B.).
Darauf, dass ich ja bei Nutzung des Telefons mehr als die 24x a Euro, bei t-mobile "verloren" hätte, hat der Anbieter ja gar keinen Anspruch. Auch das Iphone muss man ja nicht nutzen und trotzdem für die Schubladenkarte den 24-Monatsvertrag abbezahlen. Nach zwei Jahren ist auch das bestsubventionierteste Lockhandy hinfällig. Wenn ich darauf spekuliert habe, dann das 10 Euro-Prepaidhandy zu entsperren, obgleich ein normales im Handel immernoch das dreifache kostet, ist eher die Art der Subventionierung schuld, oder mache ich mich dann auch strafbar, weil ich das Prepaidhandy mit Lock nur gekauft habe um es nach 2 Jahren zu entsprerren und dem Betreiber dann einen finanziellen "Nachteil" verschaffe? -
Zitat
Da durch das entsperren für Apple kein Schaden entsteht gibt es keine Grundlage für eine Klage.
Apple bekommt pro iPhone von AT&T pro Monat einige Dollar, die wegfallen, wenn das iPhone freigeschaltet wurde, und man es mit einem anderen Provider verwendet.. Also ich sehe da einen finaziellen Schaden sowohl für Apple als auch für AT&T.
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Zitat
Original geschrieben von prana
Apple bekommt pro iPhone von AT&T pro Monat einige Dollar, die wegfallen, wenn das iPhone freigeschaltet wurde, und man es mit einem anderen Provider verwendet.. Also ich sehe da einen finaziellen Schaden sowohl für Apple als auch für AT&T.Der Schaden muss exact betietelt werden. Es besteht keine Pflicht den Vertrag zu nutzen, daher werden Grundgebühren geleistet, die den Gewinn decken. Im übrigen kann man das entsperren und die Nutzung des Vertrages nicht in einen Zusammenhang bringen. Wenn ich mich als Nutzer nur im Bereich der Flat bewege, oder den Vertrag ruhen lasse, dann entsteht keine Airtime, die für Apple zum Gewinn führt. Das gilt auch, wenn ich das iPhone gesperrt und ganz offiziell nutze.
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Apple bekommt das Geld für jeden abgeschlossenen Vertrag. Sagen wir mal 20$. Egal sich ob jemand im Monat nur im Bereich der Grundgebühr bewegt oder meinetwegen 40$ drüber liegt.
Und damit würde dann AT&T ein finanzieller Schaden entstehen, da sie die 20$ an Apple zahlen müssen, aber keine Grundgebühr einnehmen. -
Zitat
Original geschrieben von prana
Apple bekommt pro iPhone von AT&T pro Monat einige Dollar, die wegfallen, wenn das iPhone freigeschaltet wurde, und man es mit einem anderen Provider verwendet.. Also ich sehe da einen finaziellen Schaden sowohl für Apple als auch für AT&T.wenn du das iPhone nicht üner AT&T aktivierst kommt auch kein vertrag zustande. somit geht apple leer aus, und nicht AT&T. da du mit apple aber auch keinen vertrag abgeschlossen hast (und dies bei kauf auch nicht musst!), entsteht auch kein einklagbarer schaden.
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Hm, klingt logisch, aber wir kennen halt den genauen Vertrag zwischen AT&T/D1 und Apple nicht.
Letzendlich handelt es sich bei dem iPhone schließlich um ein subventioniertes Handy was durch den SIM Lock "geschützt" werden soll. Also ich würde nicht zu 100% ausschließen, dass es nicht doch eine Möglichkeit GÄBE, angeklagt zu werden.
Natürlich ist es in der Praxis für eine Privatperson sehr unwahrscheinlich verklagt zu werden und den Prozess dann auch noch zu verlieren.. -
Zitat
Original geschrieben von prana
Hm, klingt logisch, aber wir kennen halt den genauen Vertrag zwischen AT&T/D1 und Apple nicht...
der ist auch uninteressant. der vertrag mit AT&T interessiert nur in den USA, der mit T-Mobile hier in Deustchland auch nicht, da es nur die deutschen geräte betrifft.
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Hallo,
zur Frage der Strafbarkeit eines Unlocks gibt es einen ganz nett geschriebenen Aufsatz in der aktuellen MMR
Wer darauf Zugriff hat, sollte sich das mal durchlesen. Auch die häufige Aussage in TT "Ich kaufe für mein Haustier auch eine Prepaid" wird hier - die Strafbarkeit bejahend - abgehandelt.
Gruß
Flatty -
Nicht jeder hat den Zugang zu Beck-Online. Ich leider nicht, hätte den Artikel gern gelesen

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