ZitatOriginal geschrieben von Stefan
Ich bin Berufsanfänger und verdiene nicht die Welt. Bin allerdings auf den Geschäftswagen angewiesen, da ich sonst meinen Beruf nicht ausüben könnte.
Und genau dort hin gehört eine Änderung in dieser Pauschal-Regelung. Mir bleibt sozusagen nichts anderes übrig als Job und Auto.
Dann rede doch mal mit Deinem Arbeitgeber, ob er Dir nicht ab Januar 2003 die Nutzung des Dienstwagens für Privatfahrten untersagen kann. Da der Wagen dann weniger Kilometer pro Jahr zurücklegt, sinken, die Kosten, die der Arbeitgeber für diesen Wagen tragen muß. Außerdem spart er dann ca. 21% Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung für den entfallenden geldwerten Vorteil. So gesehen sollte es Dir ein leichtes sein, ihn dazu zu überreden.
Da der Wagen dann nicht mehr privat genutzt würde, wäre selbstverständlich kein geldwerter Vorteil mehr zu versteuern.Du könntest dann selbst entscheiden, ob Du Dir für Privatfahrten einen eigenen PKW anschaffst oder auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigst.
Ich habe nie behauptet, daß nur Großverdiener Dienstwagen benutzen. Bei der Ermittlung der Ersparnis von 3.700€ bin ich von einem mittleren Einkommen ausgegangen. Da Du von 51% Abzügen sprichst, kannst Du auch genau ausrechnen, was Dich der Wagen im Jahr nach der Pauschalregelung kostet: 489€ * 12 *0,51 = 2.992,68€. Ich hatte also bei meiner Schätzung sogar zu hoch gegriffen. Und ich bleibe dabei: 3.000 € für uneingeschränkte private Kfz-Nutzung ist ein guter Deal, zumal es sich dabei ja nicht um einen Kleinstwagen handelt.
Ich habe auch nicht behauptet, daß die Pauschalregelung perfekt ist. Sie ist eine Vereinfachung, die der steuerpflichtige nutzen kann. Und diese Pauschalregelung muß eben alle Fälle abdecken, also zum einen Wagen, die zu 10% privat und zum anderen diejenigen, die zu 90% privat genutzt werden. Daraus folgt, daß jede pauschale Regelung in der Mehrzahl der Fälle zu falschen Ergebnissen führt. Den Fahrern mit einem hohen privaten Anteil kommt das sicherlich entgegen, da sie (ungerechterweise) stärker entlastet werden. Bei Viel-Dienstfahrern schlägt das Pendel natürlich in die andere Richtung aus. Diesen bleibt dann nur noch, auf die Vereinfachungsregelung zu verzichten und ein Fahrtenbuch zu führen. Oder halt auf die private Nutzung eines Dienstwagens zu verzichten.
Hast Du denn schon einmal nachgerechnet, wieviel geldwerten Vorteil Du versteuern müßtest, wenn Du exakt nach Fahrtenbuch abrechnest? Da Du derzeit kein Fahrtenbuch führst, müßtest Du die privaten und dienstlichen Anteile natürlich schätzen. Die Kosten, die das Fahrzeug verursacht, sollten auch recht genau zu ermitteln sein. Wenn Du bei dieser Überschlagsrechnung auf einen Betrag von deutlich unter 489,00€ kommst, dann mußt Du halt in den sauren Apfel beißen und Dir die Arbeit mit dem Fahrtenbuch machen. Wobei ich immer noch zu einem manuell geführten greifen würde, da mir 1.300,00 € Anschaffungskosten für ein elektronisches einfach zu hoch wären.
Die Regelung, daß der Listenpreis zum Tage der Erstzulassung zugrunde gelegt wird ist natürlich ausgemachter Blödsinn, der nebenbei bemerkt aber nicht von der aktuellen Regierung verzapft wurde. Zum einen kann es bei alten Fahrzeugen, die bereits abgeschrieben sind, vorkommen, daß der Privatanteil nach der 1%-Regelung die tatsächlich anfallenden Kosten übersteigt. Andererseits ist es auch möglich, einen Mercedes 300SL für >120.000,00€ anzuschaffen und nur nach dem Listenpreis von 1954 von vielleicht 15.000 DM zu versteuern. In beiden Fällen ergibt sich eine völlig unzutreffende Besteuerung. Aber wie gesagt: Niemand wird gezwungen, diese Vereinfachung in Anspruch zu nehmen.