50% höhere "Dienstwagensteuer" - wenn überhaupt, wann? Fahrtenbuch als Alternative?

  • Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    Ich bin Berufsanfänger und verdiene nicht die Welt. Bin allerdings auf den Geschäftswagen angewiesen, da ich sonst meinen Beruf nicht ausüben könnte.


    Und genau dort hin gehört eine Änderung in dieser Pauschal-Regelung. Mir bleibt sozusagen nichts anderes übrig als Job und Auto.


    Dann rede doch mal mit Deinem Arbeitgeber, ob er Dir nicht ab Januar 2003 die Nutzung des Dienstwagens für Privatfahrten untersagen kann. Da der Wagen dann weniger Kilometer pro Jahr zurücklegt, sinken, die Kosten, die der Arbeitgeber für diesen Wagen tragen muß. Außerdem spart er dann ca. 21% Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung für den entfallenden geldwerten Vorteil. So gesehen sollte es Dir ein leichtes sein, ihn dazu zu überreden.


    Da der Wagen dann nicht mehr privat genutzt würde, wäre selbstverständlich kein geldwerter Vorteil mehr zu versteuern.Du könntest dann selbst entscheiden, ob Du Dir für Privatfahrten einen eigenen PKW anschaffst oder auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigst.


    Ich habe nie behauptet, daß nur Großverdiener Dienstwagen benutzen. Bei der Ermittlung der Ersparnis von 3.700€ bin ich von einem mittleren Einkommen ausgegangen. Da Du von 51% Abzügen sprichst, kannst Du auch genau ausrechnen, was Dich der Wagen im Jahr nach der Pauschalregelung kostet: 489€ * 12 *0,51 = 2.992,68€. Ich hatte also bei meiner Schätzung sogar zu hoch gegriffen. Und ich bleibe dabei: 3.000 € für uneingeschränkte private Kfz-Nutzung ist ein guter Deal, zumal es sich dabei ja nicht um einen Kleinstwagen handelt.


    Ich habe auch nicht behauptet, daß die Pauschalregelung perfekt ist. Sie ist eine Vereinfachung, die der steuerpflichtige nutzen kann. Und diese Pauschalregelung muß eben alle Fälle abdecken, also zum einen Wagen, die zu 10% privat und zum anderen diejenigen, die zu 90% privat genutzt werden. Daraus folgt, daß jede pauschale Regelung in der Mehrzahl der Fälle zu falschen Ergebnissen führt. Den Fahrern mit einem hohen privaten Anteil kommt das sicherlich entgegen, da sie (ungerechterweise) stärker entlastet werden. Bei Viel-Dienstfahrern schlägt das Pendel natürlich in die andere Richtung aus. Diesen bleibt dann nur noch, auf die Vereinfachungsregelung zu verzichten und ein Fahrtenbuch zu führen. Oder halt auf die private Nutzung eines Dienstwagens zu verzichten.


    Hast Du denn schon einmal nachgerechnet, wieviel geldwerten Vorteil Du versteuern müßtest, wenn Du exakt nach Fahrtenbuch abrechnest? Da Du derzeit kein Fahrtenbuch führst, müßtest Du die privaten und dienstlichen Anteile natürlich schätzen. Die Kosten, die das Fahrzeug verursacht, sollten auch recht genau zu ermitteln sein. Wenn Du bei dieser Überschlagsrechnung auf einen Betrag von deutlich unter 489,00€ kommst, dann mußt Du halt in den sauren Apfel beißen und Dir die Arbeit mit dem Fahrtenbuch machen. Wobei ich immer noch zu einem manuell geführten greifen würde, da mir 1.300,00 € Anschaffungskosten für ein elektronisches einfach zu hoch wären.


    Die Regelung, daß der Listenpreis zum Tage der Erstzulassung zugrunde gelegt wird ist natürlich ausgemachter Blödsinn, der nebenbei bemerkt aber nicht von der aktuellen Regierung verzapft wurde. Zum einen kann es bei alten Fahrzeugen, die bereits abgeschrieben sind, vorkommen, daß der Privatanteil nach der 1%-Regelung die tatsächlich anfallenden Kosten übersteigt. Andererseits ist es auch möglich, einen Mercedes 300SL für >120.000,00€ anzuschaffen und nur nach dem Listenpreis von 1954 von vielleicht 15.000 DM zu versteuern. In beiden Fällen ergibt sich eine völlig unzutreffende Besteuerung. Aber wie gesagt: Niemand wird gezwungen, diese Vereinfachung in Anspruch zu nehmen.

    4 8 15 16 23 42

  • @BB007&Saletti:


    Natürlich habt ihr beide in gewisser Weise recht. Wie schon geschrieben, bin ich Berufsanfänger und kann mir privat kein Auto leisten, in welchem ich komfortabel zwischen 40.000 und 50.000 KM jährlich fahren kann. Also wurde schon beim Einstellungsgespräch vereinbart, dass ich einen Geschäftswagen bekomme. Anders wäre der Job auch für meinen Arbeitgeber inakzeptabel gewesen. Ein Mietwagen wäre eine sehr teure Angelegenheit gewesen - ich war ja auch nicht der einzige Bewerber.


    Natürlich könnte ich ein 30.000€ Auto nicht von 250€ monatlich finanzieren. Von daher gesehen stört mich die momentane Abgabe (ca. 160€) nicht die Bohne. Eher die Ungerechtigkeit, mit der diese Pauschalversteuerung angewandt wird. Wer diese ursprünglich 1996 eingeführt hat, habe ich hier níe zum Thema gemacht. Nur nutzt die momentane Regierung diese unfaire Abgabe mit einer 50%igen Anhebung zum Geld scheffeln. Einen anderen Hintergrund gibt es dafür nicht. Schon gar keine Gerechtigkeit.


    Klar - Fahrtenbuch. Hat mir mein Chef auch schon vorgeschlagen. Demnach hätte ich dann auch "nur" ca. 150-200€ monatlich zu versteuern. (Privatanteil ca. 15-20%) Aber mal ehrlich: Wer hat nach 14 Stunden und 800 KM noch den Nerv, ein Fahrtenbuch penibelst zu führen???? Passt dem Finanzbeamten die kleinste Unstimmigkeit (Flüchtigkeitsfehler z.B.) in Deinem Fahrtenbuch nicht, kann er dieses ablehnen und Du musst das gesamte Jahr pauschal nachversteuern. Also gäbe es für mich nur die elektronische Alternative - wobei ich immernoch bzgl. der immensen Anschaffungskosten mit mir kämpfe.


    Aber ich wollte mit meinem ursprünglichen Post eigentlich nicht auf den von mir zu tragenden Kosten herumreiten. Es ging mir eigentlich mehr um die Ungerechtigkeit der Art, wie diese Abgabe berechnet wird und ich fragte nach Erfahrungen mit (el.) Fahrtenbüchern und wie die Meinungen sind, ob und wann die Erhöhung kommt.


    Bzgl. der unhaltbaren Art, wie diese Abgabe berechnet wird, sind wir uns ja einig. Und ich weise nochmal darauf hin, dass ich mit der Abgabe selbst keine Probleme habe - es geht mir einzig und allein um die fadenscheinigen Gründe und die pauschale Art wie diese erhoben wird und evtl. erhöht werden soll.


    Der Stefan...

  • Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    Aber mal ehrlich: Wer hat nach 14 Stunden und 800 KM noch den Nerv, ein Fahrtenbuch penibelst zu führen???? Passt dem Finanzbeamten die kleinste Unstimmigkeit (Flüchtigkeitsfehler z.B.) in Deinem Fahrtenbuch nicht, kann er dieses ablehnen und Du musst das gesamte Jahr pauschal nachversteuern.


    Ganz soviel Macht haben Finanzbeamte dann auch wieder nicht. Gerade offensichtliche Flüchtigkeitsfehler wie falsch abgelesener Tachostand oder Rechenfehler führen nicht zur Ablehnung des gesamten Fahrtenbuches, so lange Du Dich nicht jeden Tag zu Deinen Gunsten "verrechnest". Gefährlicher sind da schon Fahrten zu einem Kunden an Tagen, an denen Du offiziell Urlaub hattest. Auch, wenn Du bei 50.000 Gesamtkilometern nur 500 private angibst, wird jeder Finanzbeamte genauestens nachhaken. Der beliebteste Fehler: Das Fahrtenbuch wird am Ende des Jahres in einem Stück geführt und dies ist am Schriftbild deutlich zu erkennen.


    Wenn Du aber auf jeden Tankbeleg sofort den Kilometerstand notierst (auf Werkstattrechnungen steht der eh meist drauf), dann hast Du schon ein recht starres Gerüst, das wenig Raum für Fehler läßt. Und wenn Du einmal den km-Stand um 100 oder 200 km falsch abliest, dann ist das spätestens nach der nächsten Tankquittung offensichtlich. Im BMF-Schreiben vom 21.01.02 sind die Anforderungen für ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch genannt. Auch gleich wieder mit den obligatorischen Ausnahmen.


    Für elektronische Fahrtenbücher gilt da unter anderem, daß "nachträgliche Änderungen technisch ausgeschlossen, zumindest aber dokumentiert werden."

    4 8 15 16 23 42

  • Zitat

    Original geschrieben von Saletti
    Ganz soviel Macht haben Finanzbeamte dann auch wieder nicht. Gerade offensichtliche Flüchtigkeitsfehler wie falsch abgelesener Tachostand oder Rechenfehler führen nicht zur Ablehnung des gesamten Fahrtenbuches, so lange Du Dich nicht jeden Tag zu Deinen Gunsten "verrechnest". Gefährlicher sind da schon Fahrten zu einem Kunden an Tagen, an denen Du offiziell Urlaub hattest. Auch, wenn Du bei 50.000 Gesamtkilometern nur 500 private angibst, wird jeder Finanzbeamte genauestens nachhaken. Der beliebteste Fehler: Das Fahrtenbuch wird am Ende des Jahres in einem Stück geführt und dies ist am Schriftbild deutlich zu erkennen.


    Namd !


    Muss ich Beipflichten !
    Ich gehöre auch zur Fraktion der Fahrtenbuchführer, und ok, das ganze is schon recht nervig, aber soooo schlimm nu auch wieder nicht. Ich habs im Endeffekt auch angefangen, weil ich Privat nicht auf das Dienstkfz angewiesen bin. Im Gegenteil, ich fahre sogar trotz Dienstauto einige dienstliche KM im Jahr mitm Privatauto, weils bei schoenem Wetter einfach angenehmer ist, wie mitm Toyota Kombi...


    Mein Fahrtenbuch hat meist nen Privatkilometeranteil von unter 200, bei ner Fahrleistung von zwischen 30000 und 50000 pro Jahr. Hat noch nie irgendwelche Probleme gegeben.


    Gruesse


    Charlie

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    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
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