"Pixelversicherung" bei Notebookkauf -- was ist davon zu halten?

  • Zitat

    Original geschrieben von frst_bizzmarck
    Nö!
    Ich hab einen Zettel unterschrieben auf dem steht: "Bestellung" (soweit ich mich erinnern kann).


    Und Du glaubst, daß die zwei Aussagen sich verbinden lassen! ;)

  • Wo hast Du bestellt?



    Du hast eine Auftrag ausgelöst. In den AGB des Händlers wird etwas zu finden sein, sollte bestellte Ware nicht abgenommen werden. Kann eine zu zahlende Pauschale oder eine prozentuale Forderung sein. Ob diese allerdings rechtens ist, spielt erst mal keine Rolle Ich würde mal nachsehen.

  • Hab eigenlich nicht vor vom Kauf Abstand zu nehmen, weil ich das Notebook haben will.
    So wie sich die Lage darstellt werde ich wohl auch die Versicherung abschließen, weil ich keinen Bock habe auf Pixelfehler. Schon gar nicht ab Stunde 0.


    Der Händler ist ein lokaler Händler hier in HH.

  • Zitat

    Original geschrieben von frst_bizzmarck
    Nö!
    Ich hab einen Zettel unterschrieben auf dem steht: "Bestellung" (soweit ich mich erinnern kann).


    Dann schau mal in den AGB nach, oder ggf. in weiterem Kleingedruckten auf dieser "Bestellung". Scan das Teil mal ein und stells online, damit wir wissen, von was gesprochen wird.


    Hat der Laden Deine Adresse? Dreckige Methode wäre einfach nicht mehr hinzugehen...

  • Zitat

    Original geschrieben von thedarkside2005
    Du hast im Laden überhaupt kein Rückgaberecht. Ich weiß nicht, warum sich dieses Märchen hartnäckig hält. Das ist bestenfalls Kulanz, wenn der Laden etwas zurücknimmt oder austauscht.
    Wie gesagt, wenn du gefragt hast, ob du das Teil vor dem Kauf auf Pixelfehler überprüfen darfst und die dir dann die Versicherung andrehen wollten, kauf woanders. Das ist imho ohnehin eine versteckte Bearbeitungsgebühr und hat nix mit einer Versicherung im eigentlichen Sinne zu tun.
    Streng genommen hast du jedoch mit deiner Bestellung eine Willenserklärung abgegeben, daß du das Teil kaufen wirst.



    Seit wann hat mein kein Rückgaberecht mehr? Wenn ich mir einen LCD Fernseher im Laden kaufe und dieser mir Zuhause nach 2-3 Tagen nicht mehr gefällt dann kann ich diesen ohne Probleme zurück geben, sogar ohne Angaben von Gründen.


    Oder wurde das geändert? Ich glaube nicht

  • Wie gesagt, ich bezweifle stark, daß das eine "echte" Versicherung ist. Ich denke eher, daß das eine Bearbeitungsgebühr des Händlers ist, und diese dürfte somit verhandelbar sein.
    Wobei natürlich auf der anderen Seite gilt: Pacta sunt servanda (Verträge müssen eingehalten werden)
    Wenn der TE sich bei der Bestellung mit den Bedingungen einverstanden erklärt hat, ist er im Grunde selbst schuld und sollte das als Lehrgeld verbuchen.

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