Re: Unverlangt erhaltene Ware
ZitatOriginal geschrieben von Partybombe
Habe soeben ein Paket bekommen, mit einem anderen Inhalt als erwartet (3 mal so teure Ware). Soweit ich weiß muss ich die Ware ja nur zur Abholung bereitstellen, aber muss ich den Händler auch über den Irrtum informieren oder muss er selbst drauf kommen?
Probier's mal hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kategorischer_Imperativ
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