• kurz und knapp:


    wenn in einen transporter (3,5t) ein digitaler tachograph eingebaut ist
    MUSS ich diesen nutzen oder reicht nach wie vor der fahr-bericht auf papier??

  • Vorgeschrieben ist der Tachograph erst bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht.(EU-Vorschrift) Bei Fahrzeugen von über 2,8 t bis einschließlich 3,5 t genügt normalerweise eine handschriftliche Arbeitszeitaufstellung. (Nationales Recht)


    Ist jedoch ein Tachograph vorhanden (mechanisch oder digital), dann muss er auch benutzt werden. Steht meines Wissens so in der Fahrpersonalverordnung.


    Natürlich nur bei gewerblichem Einsatz, bei Privatfahrten müssen keine Arbeitszeitnachweise geführt werden.

  • Zitat

    Ist jedoch ein Tachograph vorhanden (mechanisch oder digital), dann muss er auch benutzt werden. Steht meines Wissens so in der Fahrpersonalverordnung.


    Genau das ist auch mein Wissensstand.
    Mein Chef sagt aber das Gegenteil. :confused:

  • Habs gefunden, hier ein gekürzter Auszug:



    (7) 1 Ist das Fahrzeug mit einem Kontrollgerät nach Anhang I oder I B zur Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 oder einem Fahrtschreiber gemäß § 57a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ausgerüstet, haben Fahrer der in Absatz 1 Nr. 1 genannten Fahrzeuge (Anmerkung: Fahrzeuge über 2,8 bis 3,5 t Gesamtgewicht) diese entsprechend den Artikeln .... oder § 57a Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zu betreiben.

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