Bereits im November 2007 hatte PhoneHouse meine Vertragskarte gesperrt, einen Grund dafür gab es aber nicht. Hatte dann bei denen angerufen und die per Mail kontaktiert und die hatten Ihren Fehler eingesehen und sich bei mir entschuldigt. Aber die Gebühr für die Sperrung wollten die trotzedem von mir haben. Das sehe ich natürlich nicht ein, wenn die nen Fehler machen, zahle ich doch nicht die Sperrgebühr! Naja und deswegen haben die jetzt die Karte wieder gesperrt, weil ich laut denen meine Rechnung nicht komplett bezahlt habe und seit zwei Monaten einen Rückstand habe (diese Sperrgebühr, alles andere is bezahlt!) Da haben die mir nun auch ne außerordentliche Kündigung geschickt und einen Retourschein, damit ich das Mobilfunkgerät an die zurückschicke. Für das Telefon habe ich damals nix bezahlen müssen. Aber in den AGB´s steht auch nicht, dass die wenn so ein Fall eintreten sollte, das Gerät zurückverlangen können - da steht nur, dass die die Vertragskarte zurückfordern können!
Schadensersatz und Handy zurück???
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infos, warum er dir kündigt etc wären ganz sinnvoll
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Crossposting entfernt.
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Aus meiner Sicht musst Du das Gerät nicht zurückgeben, wenn der Vertrag z.B. nur ein Volumen zum Verbrauch aufweisst. Dann wurde das Gerät verkauft und der Kaufvertrag hat mit dem Sonderkündigungsrecht nicht unbedingt was zu tun. Hast Du jedoch einen Vertrag mit einer Extragebühr für hardware Subvention, dann sieht das anders aus. Schreib denen doch mal ein Fax und kläre sie nochmals auf. Andererseits, ist das Handy so wertvoll, dass Du nicht woanders es billiger bzw. auch umsonst bekommen könntest?
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