Fragen zur Steuererklärung / Sammelthread

  • Dank Dir! :top:


    Ich hatte etwas entsprechendes ganz dunkel in Erinnerung ... wusste aber nicht einmal mehr, wie ich es benennen sollte.


    Das Haushaltsjahr ist heilig ... jedenfalls nach den Haushaltordnungen des Bundes und der Länder. Misst man diese (sicher irgendwann einmal berechtigten) Bestimmungen an den ökonimischen Maßstäben der Gegenwart, wird man allerdings die Hände über dem Kopf zusammenschlagen müssen.


    Leider gibt es immer wieder viel wichtigere Probleme, die unsere Volksvertreter von einer Beschäftigung mit solchen zweitklassigen Themen abhalten ... ernsthafte Streitigkeiten um falsche Doktoren und unwürdige Bundespräsideten haben selbstverstlich größte Priorität. :mad:


    Gruß aus dem versoffenen Rheinland


    Frankie

  • Verrechnung Erlöse/Verluste Aktienverkäufen


    Hallo,


    habe ich 2012 Veräußerungsgewinne durch Aktienverkäufe erzielt, entsprechende ABgSt wurde von meiner Bank berechnet. Im gleichen Jahr habe ich Aktien, deren Kauf vor 2009 lag, ebenfalls veräußert, mit deutlichem Verlust. Da dazwischen ein Depotwechsel lag, konnte mein Bank den Verlust nicht feststellen.


    Frage: Wir habe ich dies nun beim EstJA zu berücksichtigen?


    Vielen Dank! :)

  • Meines Erachtes dürfte der Verlust mit den vor 2009 gekauften Aktien gar nicht berücksichtigt werden, da ja entsprechende Gewinne mit solchen Aktien auch steuerfrei gewesen wären. Ist aber meine laienhafte Meinung, also ohne Gewähr.

  • Hallo zusammen,


    ich möchte für 2012 auch eine (bzw. die Erste) Steuererklärung abgeben. Soweit passt eigentlich auch alles, nur gibt es momentan einen Punkt, bei dem ich mir überhaupt nicht sicher bin: Und zwar geht's um die Kfz- sowie um die private Haftpflichtversicherung. Die können ja beide jeweils mit in die Erklärung aufgenommen werden. Nur wo genau werden diese eingetragen?


    Die Software die mir beim Erstellen der Erklärung hilft schlägt vor, das Ganze unter Zeile 50 (Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie Risikoversicherungen, die nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen) der Anlage "Vorsorgeaufwand" einzutragen. Aus dem Bekanntenkreis habe ich aber jetzt teilweise gehört, dass das so nicht richtig wäre. Teilweise wird's wohl unter Zeile 51 (Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht und/oder Kapitallebensversicherungen mit einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren sowie einem Laufzeitbeginn und der ersten Beitragszahlung vor dem 01.01.2005) oder ganz wo anders eingetragen. Meiner - "laienhaften" - Meinung nach ist Zeile 50 schon richtig, oder? Was wäre hier korrekt?


    Achja, da fallen mir direkt noch zwei Kleinigkeiten ein: Lt. Programm ändert sich an der steuerlichen Rückerstattung nichts bei Angabe der Kfz-Versicherung - sollte ich diese dennoch mit aufnehmen bzw. angeben? Zu "verlieren" habe ich ja nichts, oder?


    Und: Mit welchem Betrag setzt ihr euer Kilometergeld an? Offiziell sind es ja 0,30 Euro pro Kilometer, allerdings ist da wohl momentan ein Gerichtsverfahren in der Schwebe, wonach auch "Normalos" 0,35 Euro pro Kilometer geltend machen können (war bisher wohl nur bei Beamten so?) Mir wurde empfohlen hier auch 0,35 anzusetzen - sofern das gestrichen wird bekomme ich dennoch automatisch die bisher korrekte 0,30 Euro. Sollte aber das Gerichtsurteil auf 0,35 Euro bestätigt werden, hätte ich wohl im Nachhinein keine Möglichkeit mehr die 0,05 Euro Differenz geltend zu machen da man selbst immer nur 0,30 "haben wollte".


    Hört sich jetzt recht kleinlich an, aber wenn ich jetzt schon mit der ersten Erklärung anfange sollte die doch möglichst auf einer guten Basis stehen :)


  • Zeile 50 ist da schon richtig. Wenn es kein Geschäftswagen ist, dann kannst du aber nur die Haftpflichtversicherung und nicht die Kaskoversicherung angeben.


    Wenn sich nichts ändert, dann bist du wohl noch in der Pauschale und die Versicherung hat keine Auswirkung.


    Bei den 0,35 Euro geht es meiner Meinung nur um Dienstfahrten und nicht um private Fahrten von der Wohnung zur Arbeit, hier bleibt es bei den 0,30 EUR.

  • Hm - alles klar. Wenn ich innerhalb der Pauschale bin könnte ich aber dennoch die Haftpflicht angeben, ohne dass sich dadurch die Auszahlung vermindert, oder? Nicht dass es nachher - wenn ich irgendwann einmal über der Pauschale bin - heißt: "Moment mal - was haben Sie denn bisher mit der Haftpflicht gemacht - warum tauchte die nirgends auf?".

  • das ist doch schon immer* möglich. bringt beim normalo-angestellten nur meist nichts.


    * mindestens seit ettlichen jahren.


    @ THWS


    du kannst das ruhig angeben oder auch weglassen (wenn es dir eh nichts bringt) ohne später probleme zu bekommen. du bist nicht verpflichtet, ausgaben anzugeben.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    das ist doch schon immer* möglich. bringt beim normalo-angestellten nur meist nichts.


    * mindestens seit ettlichen jahren.


    alles klar, danke.
    Hatte mich bisher mit dem Thema nicht so intensiv beschäftigt.



  • Alles klar - vielen Dank! Dann werd' ich das Ding die Tage mal fertig machen :D

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