Frage zu Eidesstattlicher Versicherung

  • Hallo,


    ich habe da eine Frage, bzw. etwas ist mir nicht ganz klar.


    Und zwar habe ich eine Sendung die ich bezahlt habe nicht bekommen. Habe mich mit dem Händler in Verbindung gesetzt und der sagt die Sendung wäre raus.
    Jetzt soll ich eine Eidesstattliche Versicherung unterschreiben dass ich die Ware nicht bekommen habe, damit er mir mein Geld wieder überweisen kann, er bräuchte das für die Versicherung.


    Soweit ja eigentlich kein Problem, mich wundert nur die Vorgehensweise, denn soweit ich weiss können doch nur behördliche Stellen irgendwelche Eidesstattliche Versicherungen einfordern, bzw. kann ich nur vor einer solchen diese abgeben.



    Daher erschliesst sich mir der Sinn der ganzen Sache nicht so ganz? Oder irre ich mich da?


    Peter

    Handy: N82 titanium warm

  • Nein, das ist eigentlich kein Problem und üblich, dass Du eine "Versicherung an Eides statt" abgibst, dass das Paket nicht angekommen ist.
    Das ist ja quasi der "Ersatz" für eine Versicherung unter Eid, die wiederrum u.a. nur vor Gericht geleistet wird.

    „Man muss ins Gelingen verliebt sein, nicht ins Scheitern.“ (Ernst Bloch)

  • Ich bilde mir ein, du müßtest eine Eidesstattliche Erklärung abgehen und keine Eidesstattliche Versicherung...

    Wer Rechtschreibfehler nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte Rechtschreibfehler in Verkehr bringt, wird mit dem Duden nicht unter 10 Bänden bestraft!

  • Zitat


    § 156 StGB


    Falsche Versicherung an Eides Statt


    Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Nur dann ist das strafbar. Im privatem Verkehr ist es völlig unerheblich, wie das was du unterschreiben sollst, genannt wird. Rechtlich hat das keine Auswirkungen.


    (PS. Bei falschen Angaben kommt aber evtl. eine Strafbarkeit wegen Betrugs in Betracht)

    Hier stand eine Signatur.

  • Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Nur dann ist das strafbar. Im privatem Verkehr ist es völlig unerheblich, wie das was du unterschreiben sollst, genannt wird. Rechtlich hat das keine Auswirkungen.


    Dann hatte ich es doch richtig in Erinnerung. Wollte das nur genau wissen. Wie gesagt ist ja kein Problem, hab ja wirklich nichts bekommen, und auch nichts unterschrieben.
    Hat mich halt eben nur gewundert, weil als schon mal was verloren gegangen ist unterwegs, reichte die mündliche Aussage am Telefon, und das war ein wesentlich höherwertiger Artikel. In diesem Fall geht es um einen sehr gering wertigen Artikel. Hat unter 20 Euro gekostet.

    Handy: N82 titanium warm

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