Brauche dringedn hilfe, Motorradverkauf ins Ausland

  • Also könnte es im ernstfall sogar gegen mich eingesetzt werden und wenn ich pech hab ist mein motorrad weg udn das geld seh ich auch nciht emhr wieder?
    Oder seh ich das jetzt falsch.

  • Hi !


    Nein, langsam.


    Wie schon gesagt: Der tatsächliche Käufer (kein Kumpel/Vermittler/Bruder o.ä.) und Du geht zum Rechtsanwalt, dort schliesst ihr den von Dir verfassten Kaufvertrag welchen der RA begaubigt, dabei bekommst Du das Geld cash auf die Hand und bringst es im Beisein des Käufers (und eventuell eines Deiner Kumpels zur Verstärkung :D ) zur Bank um es dort einzahlen und prüfen zu lassen.


    Das ist der einzige Weg ohne Stolpersteine - allerdings nimmt das Zeit und Vorbereitung in Anspruch, schrieb ich ja auch schon.


    Genau das würde ich dem Käufer vorschlagen .. lässt er sich nicht drauf ein - Finger weg. Ist Dir das zuviel Aufwand - lass es halt.


    Gruss, Jörg

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  • Zitat

    Original geschrieben von BurningCat
    Also könnte es im ernstfall sogar gegen mich eingesetzt werden und wenn ich pech hab ist mein motorrad weg udn das geld seh ich auch nciht emhr wieder?
    Oder seh ich das jetzt falsch.


    Ich bin weder Rechtsanwalt noch mit überdurchschnittlich viel krimineller Energie
    (so ein bißchen hat ja jeder in sich ;) ) ausgestattet. Aber ich habe bisher nichts davon gehört, dass bei den ganzen Automärkten, bei denen die Austos hauptsächlich für den Export angekauft werden, die Kaufverträge alle notariell geschlossen werden. Aber es mag sein, dass sich die Herrn Notare dort anstelle der üblich Verdächtigen auch schon einen Stellplatz für einen Wohnwagen zugelegt haben.


    Eigentlich läuft der Vollzug des Geschäftes ja Zug um Zug ab. Ware gegen Cash.
    Aber manche sind in diesen Angelegeheiten doch sehr kreativ, um es mal vorsichtig auszudrücken.


    Siemensanier

  • Ja, also geht das also nur mit dem tatsächlichen Käufer und nicht mit seinen "Kumpel" der ja das Motorrad abholen will.
    Also ist es rein rechtlich sowieso nicht möglich.


    OK dann danke ich euch allen erstmal für die schnelle Hilfe.
    Ich werd dann wohl doch einen andern Käufer auswählen^^.


    MfG


  • Wenn wir den genannten RA mal durch einen Notar ersetzen, dann wird aber genau dieses Vorgehen deutlich mehr, als die genannten 5€ als Notarkosten.


    Und dieses macht mich ja stutzig. Denn bei 5€ ist der Vertrag vorher bereits geschlossen, und er Notar erstellt nur eine beglaubigte Kopie, so wie es auch jedes Büro einer Kirchengemeinde macht.


    Siemensanier

  • Hi !


    Auch ich bin kein Rechtsanwalt .. sondern habe nur geschrieben wie ich an Deiner Stelle vorgehen würde.


    Um welches Motorrad handelt es sich eigentlich ? Ich bin auch auf der Suche nach einer Ergänzung meines Fuhrparks :)


    Gruss, Jörg

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  • KTM EXC


    Wollte mir jetzt eine Suzuki gsxr600 kaufen.


    MfG

  • Hi !


    :) Alles andere als eine Enduro hätte mich auch verwundert :)


    Ich suche da eher etwas Richtung XT660R .. na dann weiterhin viel Glück und schlussendlich Erfolg beim Verkauf !


    Gruss, Jörg

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  • Ich frage mich gerade:


    ...der Käufer ist SLOWENE
    ....Slowenien ist in der EU
    ....in der EU gilt freier Warenverkehr
    ...dazu gibt es keine Grenzkontrolle mehr da alle Länder auf dem Weg nach SI "Schengen"Mitglieder sind



    P.S: heute ist ja der "morgige Nachmittag" ja schon vorbei... war der Käufer da ???

  • Hi !


    ..und was fragst Du Dich jetzt genau ? :)


    Es ist kein Problem ein Fahrzeug hier zu kaufen und mit in die Slowakei zu nehmen.. die Probleme fangen an wenn man es dort zulassen will.


    Ich erinnere mich da an unsere Prozedur .. als wir ein deutsches Auto nach Spanien überführt und dort zugelassen haben .. hat insgesamt knapp 1000 Euro gekostet !


    Als ich letztes Jahr ein Quad aus Holland importiert und hier zugelassen habe, musste ich auch einen Verzollungsnachweis erbringen, soweit ich weiss sind die Niederlande ebenfalls in der EU :D


    Ich kenne mit mit den gesetzlichen Bestimmungen der Slowakei nicht aus - halte es aber durchaus für denkbar das dort bei privat gekauften Fahrzeugen aus dem Ausland ein notariell beglaubigter Kaufvertrag vorhanden sein muss. Welchen Grund sollte der Käufer sonst haben ?


    Der Verkäufer wollte übrigens auf einen weniger umständlichen Käufer warten, wenn ich nicht irre :)


    Gruss, Jörg

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