Rat benötigt - Schadensregulierung Parkrempler

  • Re: Kaskoschaden auszahlen lassen?


    Zitat

    Original geschrieben von der.kleine.nick
    Resultat: Minimale Beule und einige hässliche Kratzer, muss auf jeden Fall lackiert werden.


    Ich habe den Schaden der Versicherung gemeldet und bei meinem Vertragshändler einen KVA machen lassen. Der dort in Aussicht genommene Aufwand ist wirtschaftlich unverhältnismäßig, die würden praktisch das halbe Auto neu lackieren. Als Selbstzahler würde ich zum Lackdoktor fahren oder die Beilackierung durch einen Karosseriebauer im Bekanntenkreis erledigen lassen. Den Unterschied sieht man nachher nur, wenn man's weiß.


    Frage: Hat man auch bei einem Kaskoschaden das Recht, sich den Schaden abzgl. Mehrwertsteuer und Selbstbeteiligung auszahlen zu lassen? Ich hatte der Versicherung den KVA eingereicht und geschrieben, dass ich nach Möglichkeit den Schaden ausbezahlt bekommen möchte. Geantwortet wurde mir, dass der KVA in Ordnung sei und ich nach erfolgter Reparatur die Rechnung schicken möge.


    Ich verstehe den Sinn deiner Aktion nicht.
    Entweder der Schaden ist gering, dann wähle doch gleich den Beulendoktor und zahle selbst, oder der Schaden ist groß und würde deine finanzielle Leistungsfähigkeit übersteigen, dann ist es ein Fall für die Vollkasko.


    Oder versuchst du über die Versicherung deine Barreserven aufzustocken?


    Dass deine Selbstbeteiligung auf jeden Fall abgezogen wird und du dann auch hochgestuft wirst und damit in Zukunft in der Vollkakso deutlich mehr zahlst, hast du berücksichtigt?

  • Danke für den Link, Aggy. Dann ist für mich jetzt alles klar.


    Der Schaden bei Abrechnung nach KVA ist nicht so unerheblich, dass sich die Inanspruchnahme der Versicherung nicht lohnen würde, zumal ich einen Rabattschutz habe.

  • Zitat

    Original geschrieben von der.kleine.nick
    Der Schaden bei Abrechnung nach KVA ist nicht so unerheblich, dass sich die Inanspruchnahme der Versicherung nicht lohnen würde, zumal ich einen Rabattschutz habe.


    Naja, wenn du meinst, dass du deinen "Rabattschutz" so leichtfertig opfern kannst, dann nur zu. Das Gejammer wird dann bei einem echten, großen Schaden jedenfalls groß sein, vor allem, weil die Gesellschaft dich dann kündigen und den echten Schadenverlauf dokumentieren wird ;).

  • Gerade bei reinen Vollkaskoschäden ist doch die Rückstufungsproblematik in vielen Konstellationen ohnehin nicht so tragisch, weil man die Versicherung bei steigendem Fahrzeugalter kündigen und bei Neuwagenkauf erneut abschließen kann. Sofern die Vollkasko mindestens zwei Jahre pausiert hat bekommt man meines Wissens automatisch die SFK der Haftpflicht auch für die Kasko zugeteilt, so dass eine zwischenzeitliche Rückstufung mangels Rabattschutz keine langfristigen Auswirkungen hätte.

  • Zitat

    Original geschrieben von der.kleine.nick
    Sofern die Vollkasko mindestens zwei Jahre pausiert hat bekommt man meines Wissens automatisch die SFK der Haftpflicht auch für die Kasko zugeteilt, so dass eine zwischenzeitliche Rückstufung mangels Rabattschutz keine langfristigen Auswirkungen hätte.


    Nein, bis auf die Auswirkung, dass du dir eine neue Gesellschaft suchen musst, denn die alte wird dich nicht mehr VK versichern ;). Es wird *alles* festgehalten und die Renta-Berechnung greift locker zehn Jahre zurück.


    Dein Schadenverlauf wird ausserdem der neuen Gesellschaft übermittelt und auch die kann z.B. ablehnen dein Fahrzeug VK zu versichern.


    Aber ich bin nicht dein Kindermädchen, du musst selbst wissen, was du tust, aber beschwere dich dann hinterher nicht.


    Nachtrag:
    Zudem bezweifle ich deine Aussage zur der Regelung, dass du nach einem Jahr Unterbrechung wieder auf Haftpflicht-Niveau eingestuft wirst. Das kann sich heutzutage keine Gesellschaft mehr leisten. Da würde ich doch an deiner Stelle genauer nachfragen.

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