Frage Urheberrecht

  • Hallo TT-ler,


    Evtl kann mir ja jemand ein, zwei Tipps (keine persönlichen Meinungen) ggf. mit § dazu schreiben.


    Folgendes: Wie weit darf eine Tageszeitung, Beiträge welche ich(nicht nur ich) in ein Forum, eines Vereines geschrieben haben, diese in der Tageszeitung, wortwörtlich wiedergeben?


    Die HP des Forum`s und auch mein Username sind dabei erwähnt.


    Keine Angst, es geht nicht um TT. :cool:


    Danke :top:

  • Wie weit? Bei Zitaten aus öffentlich zugänglichen Quellen mit Quellenangabe sehe ich da kein Problem.
    Belehrt mich gerne eines Besseren.


    Flatty

  • Hi.


    So sehe ich das auch, Zitat mit Quellenangabe ist rechtlich i.O.


    §51

    Zitat

    Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, ...


    Zitat

    Wenn ein Werk oder ein Teil eines Werkes in den Fällen des ... §51 ... vervielfältigt wird, ist stets die Quelle deutlich anzugeben.

    §63


    MfG Kai

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!