ZitatOriginal geschrieben von tonkow
Habe am 19.02.08 bei meine Schufa eine Anfrage zum Telekommunikationskonto stehen. Ich könnte mir vorstellen das er aus der damaligen Aktion resultiert, die dann nicht zustande kam. Hat einer die selbe Erfahrung gemacht? Wie bekomme ich die Anfrage wieder raus. An der Hotline wurde mir gesagt, dass die es nicht können, weil keine Kartennummer vorliegt.
Nochmal:
Anfragen werden nur 10 Tage in Auskünften verwendet, danach stehen sie nur noch für deine Dokumentation in der meineschufa.de-Auskunft.
https://www.meineschufa.de/index.php?site=13_3&type=5#28
https://www.meineschufa.de/index.php?site=13_3&type=5#29
https://www.meineschufa.de/index.php?site=13_3&type=5#39
Sehen die Anfragenden auch alles, was in meiner Eigenauskunft steht?
Nein, nur Sie alleine erhalten Ihre kompletten persönlichen Daten ausgehändigt. Unsere Vertragspartner, also die anfragenden Unternehmen, erfahren deutlich weniger. Wir unterscheiden dabei zwischen A-Vertragspartnern und B-Vertragspartnern. Grundsätzlich erfahren SCHUFA-Vertragspartner nicht, bei welchem Unternehmen Sie Kunde sind.
Was sind A-Vertragspartner?
A-Vertragspartner, das sind z.B. Banken und Sparkassen, sehen bankrelevante Positivinformationen (also ob Sie z.B. ein Girokonto oder eine Kreditkarte haben) und bankrelevante Negativinformationen (z.B. Kündigung eines Kredites). Sie sehen darüber hinaus Negativinformationen aus anderen Branchen z.B. aus dem Telekommunikationsumfeld oder dem Versandhandelsbereich (gemahnte und unbestrittene offene Rechnungen). Sie sehen aber grundsätzlich nicht, bei WELCHEM Unternehmen Sie Kunde sind.
Außerdem sehen die A-Vertragspartner, ob ein Unternehmen in den letzten 10 Tagen eine Auskunft zu Ihrer Person bei der SCHUFA eingeholt hat – wieder ohne zu wissen, um welches Unternehmen es sich handelt. Für Sie hingegen, weisen wir alle Anfragen zu Auskünften mit Angabe des Unternehmens 1 Jahr lang aus.
Warum sind Anfragen in meiner Auskunft?
Anfragen werden für zwölf Monate gespeichert und für zehn Tage in Auskünften an Vertragspartner beauskunftet. Die Speicherung von Anfragen dient in erster Linie der Dokumentation der Anfrage und ermöglicht es uns so z.B. die Berechtigung einer Anfrage im Nachhinein zu prüfen.