Kein Ersatz bei iPhoneverlust??

  • Hallo,


    ich habe gerade eben im Sat1 Frühstücksfernsehen gehört, dass der Moderator sein iPhone verloren hat.
    Nun ist er in seinen T-mobile Shop gegangen und wollte eine neue Simkarte haben, um diese dann erstmal in einem andern Telefon zu betreiben. Man sagte ihm dann, das ginge nicht, es geht nur mit den iPhone. Dann meinte er, dann will er ein iPhone dazu kaufen. Dann kam als Antwort, das iPhone wird ohne Vertrag nicht verkauft.
    Das heißt unterm Strich, er bekommt kein Telefon und keine Simkarte muss aber den Vertrag weiterhin erfüllen.


    Jetzt bekomme ich leicht Schwierigkeiten, da meine juristische Denkweise mir hier ein wenig im Wege steht.
    Kann mir jemand erklären, was in dem Vertrag steht, oder auf welcher Grundlage T-mobile hier eine Leistung verlangt, ohne selbst eine Leistung zu erbringen (Keine Simkarte)?
    Ich komme da nicht mit, bitte helft mir.

    Wissen ist Macht, nichts wissen macht auch nichts...

  • Hallo!


    In einem solchen Fall geht man auch nicht in einen Telekomladen. Das macht man immer schriftlich per Einschreiben. Anspruch auf ein Ersatzgerät hat man nicht. Aber man kann eine neue Karte verlangen. Eine Ersatzkarte ist aber meist kostenpflichtig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass T-Mobile hier recht bekommt, die neue Karte zu verweigern.


    Gruß, Rene

    Doch nur im Traum Du wirklich frei noch bist. So war es stets, und auch die Zukunft noch so ist! (Aus "Der Club der toten Dichter").

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