Handy defekt! Umtausch über Nokia oder Eteleon

  • Hallo!


    Das gelieferte Handy ist von Anfang an defekt gewesen. Jetzt frage ich mich, ob ich es über eteleon oder okia reparieren lassen soll....


    ich tendiere fast zu nokia, d.a man über eteleon viel schlechtes hört.


    Was meint ihr?

  • Wenn es schon bei der Lieferung defekt war, kannst du mit einem Hinweis von DOA direkt vom Händler eine neues Gerät fordern.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Dead on Arrival oder auf deutsch auch "Neudefekt". Da gibts allerdings i.d.R. bestimmte Kriterien die eingehalten sein müssen, das würd ich mal mit Eteleon klären. Verkaufsdatum darf nicht zulange her sein und Gerät nur ein paar Minuten genutzt.

  • ich empfehle dir das ganze über den händler abzuwickeln, und zwar über die gesetzliche gewährleistung und nicht über garantie. bei der gewährleistung hast du mehr rechte, dies läuft aber über den händler. sollte nämlich nach der 2. nachbesserung das handy nicht in ordnung sein, kannst du ein neues verlangen. garantie ist eine freiwillige leistung des herstellers.

  • Bei jedem Händler würde ich Dir raten, ein Tausch über diesen selbst vorzunehmen. Anders sieht das bei eteleon aus.
    Das ist in meinen Augen kein vertrauenswürdiger Händler. Hier kann schon das Zusenden eines Retourscheins mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Die Reparatur dauert dann schnell mal 5 Wochen ...
    Eteleon macht das meiner Meinung nach voller Absicht, da sie gar nicht daran interessiert sind, dass die defekte Ware zu ihnen kommt. (Versandkosten etc.)


    Weiterhin würden die bei einem Tausch des Gerätes ihre "Wertminderung" berechnen. Weil Verpackung geöffnet ist, oder verschmutzt oder weil das Gerät gebraucht ist oder das Ladekabel nicht zusammengewickelt etc.... Diese Wertminderung müßtest Du erst bezahlen, sonst senden sie das neue Gerät einfach nicht raus. Später kannst Du Dir dann auf dem Klageweg dein Geld zurückholen.


    Ich würde also in diesem Fall klar zum NSC tendieren.


    Staro


    P.S. Aber wer dort kauft, ist ja eigentlich selbst schuld. Ein Blick ins www zeigt die Referenzen...

    EDIT: Bösen Rechtschreibfehler entfernt :top:

  • Zitat

    Original geschrieben von vato
    ich empfehle dir das ganze über den händler abzuwickeln, und zwar über die gesetzliche gewährleistung und nicht über garantie. bei der gewährleistung hast du mehr rechte, dies läuft aber über den händler. sollte nämlich nach der 2. nachbesserung das handy nicht in ordnung sein, kannst du ein neues verlangen. garantie ist eine freiwillige leistung des herstellers.

    :confused:


    Wieso Nachbesserung? § 439 I BGB ist in der Hinsicht ziemlich deutlich. Der Kunde (und nur er) hat das Wahlrecht, ob er Nachbesserung oder Nacherfüllung (= Tausch mit einem Neugerät) will. Da wäre der Kunde ziemlich doof, wenn er erst einmal wochenlang reparieren lassen würde.


    Und § 439 III steht dem nicht entgegen, da es sich hierbei um keine riesigen Kosten handelt.

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