Rückmeldung nach Arbeitsunfähigkeit?

  • Folgendes:


    Ich habe Anfang des Monats meinem Arbeitgeber gekündigt, war dann noch arbeiten und war die letzte Woche bis einschließlich gestern krank geschrieben und wollte heute meine Arbeit wieder aufnehmen.


    Als ich auf Arbeit ankam wurde mir gesagt ich hätte den Vertrag gebrochen weil ich mich nicht zurückgemeldet hätte und ich wurde gleich wieder hinauskomplimentiert :D


    Muss ich mich als Arbeitnehmer nach einem Krankheitsfall wieder zurückmelden?


    Die letzten Tage des Monats will man mir nun vom Gehalt streichen.


    Bin mir unklar über die Regelung, hab auch nicht wirklich viel zu gefunden außer vielleicht das hier.


    Danke schonmal :top:

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  • ???


    Du warst bis gestern krankgeschrieben und willst heute Deinen Dienst antreten...
    Wann zum Teufel sollst Du Dich zurückmelden wenn nicht heute zum Arbeitsbeginn ?


    War Deinem Arbeitgeber die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bekannt ? Ich denke das steht auf dem Krankenschein drauf... also weiss der AG wann Du wieder erscheinst, und das hast Du wohl heute gemacht.


    Ich verstehe die Begründung nicht so ganz....


    Kann es sein das Du speziellen Schichtdienst arbeitest o.ä. ?

  • Ja klar die Krankmeldung samt dauer lag vor.


    Ich arbeite im Schichtdienst, aber ich wurde dort nie zum Spätdienst eingesetzt.
    Insofern war klar das ich wieder Frühdienst habe, so wie es auch auf dem Dienstplan stand.

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  • Hallo,


    Zitat

    Muss ich mich als Arbeitnehmer nach einem Krankheitsfall wieder zurückmelden?


    Das sollte in den Betriebsvereinbarungen usw. im Unternehmen eindeutig geklärt sein - in der Regel hast du dich nach einer Krankheit wieder gesund zu melden, so ist es bei uns in der Firma schon immer gewesen.


    Die AU-Bescheinigng von Arzt sagt ja nicht aus, das du am letzten Tag der AU wieder gesund bist, sondern "vorraussichtlich", kann ja sein, das dein Arzt dich weiter krank schreiben muss und eine weitere AU ausstellt. Von daher sind die Angaben darauf für den AG uninteressant.

  • Mein Anwalt (wo ich heute noch sicherheitshalber vorbeischauen werde) sagt aber ich hätte meine Arbeitskraft angeboten und diese wäre ausgeschlagen worden.


    Mehr kann man ja nun als Arbeitnehmer auch nicht machen, als pünktlich zur Arbeit zu erscheinen und seine Arbeitskraft anbieten.
    Zudem durfte ich mir auch noch Unterstellungen anhören, die ich hier aber nicht weiter breittreten will.


    Mal sehen wie sie Sache endet :)

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  • naja klingt alles so nach armer arbeitnehmer....


    sind sicherlich im Vorfeld schon Sachen zwischen dir und deinem AG vorgefallen... denke, dass sowas hier nicht reingehört....

  • @ m.mumm


    Mir persönlich ist das egal, mir gehts nur darum das das keine Folgen für die zukünftigne AGs hat (Thema Arbeitszeugnis).
    Ich hab immer sehr sauber und nach besten Gewissen gearbeitet und mein Klientel war auch immer sehr zufrieden mit mir und meiner Art.


    Und eben dieses wird sich nun im Arbeitszeugnis nicht wiederspiegeln.


    Eigentlich lief im Vorfeld nix, ich hab im Januar normal angefangne dort zu arbeiten, hab dann ein verlockenderes Angebot bekommen und hab dort wieder gekündigt mehr nicht.


    Seitdem ist der AG stinkig auf mich, kann ich aber auch nichts dran ändern.
    Außerdem versuche ich hier möglichst wertfrei zu schildern, wieso sollte das nicht hierhergehören?
    Da gabs schon knackigere Themen ;)


    @ fahrsfahrwerkaus


    Gekündigt habe ich bereits am 1ten Februar, dann noch gut 2 Wochen am Stück dort gearbeitet und dann bin ich erkrankt.


    Nun hätte ich noch 2 Tage Arbeit vor mir gehabt aber man will mich ja nicht mehr.
    Klar will man mir die beiden Tage nun auch nicht auszahlen, das aber letztendlich nebensächlich für mich.

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  • Krank geschrieben bis zum einschließlich 27.2 heißt...
    entweder am 27.2 zum Arzt gehen und verlängern oder sich am 27.2 zurück melden. Ist meist auch im Arbeitsvertrag verankert. Beim nicht beachten gibt es bei uns eine Abmahnung.

    Life is too short to be small.

  • Auf das Arbeitszeugnis hat man eh erst nach 6 Monaten arbeit anspruch hab ich mich heute aufklären lassen, insofern ist das schonmal egal.


    Nun mal abwarten wieviel sie am Gehalt rumkürzen und dann mal weitsehen, ob es den Aufwand lohnt noch was zu unternehmen :)


    Im Arbeitsvertrag steht es bei mri nicht drin.
    Zudem hab ich mich auch drüber aufklären lassen das man sich normal nicht zurückmelden muss, sondern das im Normalfall wenn keine weitere Krankmeldung folgt die Arbeit vom Arbeitnehmer wieder stillschweigend aufgenommen wird.


    Gibt aber auch andere Regelungen, dann muss es aber festgelegt sein wie kinslayer ja an seinem Beispiel belegt hat :)

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